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Anfrage 7/2018
Erhöhungen der Aufwandentschädigung für die Aufsichtsratmitglieder der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 7/2018 (103.2 KB)

Anlage 1 zur DS 7/2018 (95.4 KB)

Anlage 2 zur DS 7/2018 (63.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Inwieweit gibt es zu dem o.g. Sachverhalt Meinungsäußerungen der Fraktionen der SVV Prenzlau, oder einzelner Verordneter. Wenn derartige Meinungsäußerungen vorliegen, werden sie den Mitgliedern der SVV zur Kenntnis gegeben? (Wenn dem so ist, bitte das Datum der Bekanntgabe nennen.) ln der entsprechenden Satzung: "Vergütung aus Tätigkeit in wirtschaftlichen Unternehmen" wird im §4, "Abführungen von Vergütungen", geregelt, dass die jetzige Vergütung als Aufwandsentschädigung einen Höchstbetrag pro Jahr von 800,- €, pro Mitglied betragen darf. Das gilt für die Stadtwerke Prenzlau GmbH, sowie für die Wohnbau GmbH Prenzlau. Im Gespräch ist eine Erhöhung um 100% also um 800,- €, was eine Summe von 1600,- € pro Jahr ausmachen würde. ln der Regel finden jährlich 4 Sitzungen pro Aufsichtsrat und Unternehmen im Jahr statt. Soll nach Vorstellungen der Verwaltung die o.g. Satzung geändert werden und wann wäre das dann der Fall? ln diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, werden die Mitglieder in den o.g. Aufsichtsräten über die o.g. Satzung belehrt? Im Weiteren: Ist der Bürgermeister der Auffassung, dass die Aufsichtsratsmitglieder eine höhere Verantwortung zu tragen haben als die Mitglieder der SVV? ln der Regel haben die Verordneten 8-16, Sitzungen im Jahr und weit über 100 DS zu bearbeiten. Im Schnitt kommt der Verordnete auf ca. 1.500,- € pro Jahr. ln der og. Satzung § 3 steht" ... eine Vergütung der Aufwandsentschädigung ... ". Ist diese Beschreibung inhaltlich und rechtlich, der Aufwandsentschädigung der Mitglieder der SVV gleichzusetzen? Wenn nicht, worin besteht denn der Unterschied? Ist die Mitgliedschaft in den Aufsichtsräten ehrenamtlich? Wenn nicht, wie begründen Sie das?

Begründung:
Aus gegebenen Anlass, siehe Anlage 1, Zeitungsartikel der Prenzlauer Zeitung vom 14.12.2018, sollte in der SVV über das Thema beraten werden. Es kann eigentlich nicht angehen, dass im Ältestenrat der Stadt eine Tendenz über eine Änderung einer Satzung erforscht werden soll. Der einzige Grund der dafür erkennbar ist, ist der, dass die Sitzungen des Ältestenrates nicht öffentlich sind. Richtiger wäre, wenn im Ältestenrat über Sachen beraten wird, die für die Stadt wichtig sein könnten. Z.b. darüber das es Gesetzes- und Vorschriften-Änderungen gibt, die die Stadt in irgendeiner Art tangieren. Wichtige Hinweise zu den Sitzungen der Ausschüsse oder der SVV, Termine abzusprechen u.s.w.
Das Einbringen einer derartigen Angelegenheit im Ältestenrat kann im eigentlichen Sinn, nicht Angelegenheit des Ältestenrates sein. (Das ist meine persönliche Meinung.) Siehe Anlage 2, Teil des Sitzungsprotokoll des Ältestenrates vom 06.11.2017.

gez. Jürgen Hoppe
SPD/FDP-Fraktion

Begründung

Antwort des Bürgermeisters:
Die in der Satzung der Stadt Prenzlau über die Vergütung aus einer Tätigkeit als Vertreter der Stadt Prenzlau in wirtschaftlichen Unternehmen festgelegte Grenze für angemessene Aufwandsentschädigungen orientiert sich an den beschlossenen Aufwandsentschädigungen der Aufsichtsräte. Höhere Aufwandsentschädigungen sind gem. § 4 der Satzung an die Stadt Prenzlau abzuführen. Um dies zu vermeiden, müsste bei einer Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Aufsichtsräte die Satzung ebenfalls angepasst werden.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung liegt allein im Entscheidungsbereich der Aufsichtsratsmitglieder. Auf der letzten Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke Prenzlau GmbH wurde über einen Grundsatzantrag bezüglich einer Erhöhung der Aufsichtsratsentschädigung abgestimmt und eine Erhöhung abgelehnt. Ich gehe davon aus, dass der Aufsichtsrat der Wohnbau GmbH Prenzlau in dieser Angelegenheit keine andere Entscheidung treffen wird. Damit ist dieser Vorgang bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode für mich abgeschlossen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Stadtverordneter Hoppe

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