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Antrag 108/2017
Kürzung oder Streichung freiwilliger Leistungen

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Drucksache 108/2017 (24.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Beabsichtigt der Bürgermeister freiwillige Leistungen zu kürzen bzw. zu streichen, ist dies von ihm rechtzeitig vor einer Beschlussfassung in den Fachausschüssen zur Diskussion zu stellen.

Begründung:


In der Haushaltsplanung für 2018 wird darauf hingewiesen, dass: "Nur durch strikte Sparsamkeit und nachhaltige Aufgabenkritik dauernde Leistungsfähigkeit für die Zukunft gewährleistet werden kann. Insbesondere bei freiwilligen Leistungen muss mit Einsparungen gerechnet werden."

Eine Kürzung von freiwilligen Leistungen wird erwartungsgemäß in jenen Bereichen erfolgen die die Daseinsvorsorge betreffen und sehr wahrscheinlich Auswirkungen u. a. auf die kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Vielfalt Prenzlaus haben. Somit ist eine Schwächung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten zu erwarten.

Um als Stadtverordnetenversammlung bei Kürzung bzw. Streichung von freiwilligen Leistungen entsprechend Einfluss nehmen zu können, dient der Beschluss dieses Antrages der Klarstellung in der Verfahrensweise.

Begründung

Stellungnahme des Bürgermeisters:

Im Vorbericht zum Haushaltsplan 2018 wird (wie auch in den Jahren zuvor) unter dem Pkt. 3 Haushaltslage ein Ausblick auf die Jahre 2017 bis 2021 unter den z. Zt. geltenden Umständen gegeben.

Der Vorbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHR Bbg.) ein pflichtiger Bestandteil des Haushaltsplanes.

Aus dem Kommentar zu § 3 KomHR Bbg. Nr. 6 geht deutlich hervor, dass der Vorbericht einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft bieten muss. Seine Aufgabe ist es in erster Linie, unter Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse der übrigen Anlagen des Haushaltsplanes die Entwicklung der wichtigsten Eckpunkte der Haushaltswirtschaft der vorangegangenen Haushaltsjahre und die Entwicklung in den Folgejahren darzustellen und welche Forderungen sich daraus für die künftigen Haushaltsjahre ergeben.

Der Ausblick muss bis zum Ende des letzten Planungsjahres erfolgen, daraus ergibt sich, dass bei einer jährlichen Entnahme aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses und der Minderung der liquiden Mittel langfristig Kürzungen vorgenommen werden müssten.

Zur kommunalen Daseinsvorsorge gehören z. B. Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Energieversorgung, Schulen, Büchereien, Museen u.a.m.

Hierzu ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.

Kürzungen können nur bei freiwilligen Leistungen wie z. B. Prenzlauer Profil, Stadion, Seebad etc. vorgenommen werden, nicht bei pflichtigen Aufgaben.

Wären diese Kürzungen tatsächlich erforderlich, müsste der Bürgermeister den Stadtverordneten Beschlussvorlagen für jeden o.g. Bereich einreichen. Diese würden in der Stadtverordnetenversammlung beraten und ggf. gefasst oder abgelehnt werden, da jeder einzelne Bereich über der 50 T€ Grenze liegt.

Daraus ergibt sich, dass ein solcher Beschluss, wie von den Antragstellern mit DS: 108/2017 eingereicht, überflüssig ist.

verantwortliches Amt / Antragsteller

SPD/FDP-Fraktion

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