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Anfrage 107/2017
Slawenboot und weitere Vorgehensweise

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Drucksache 107/2017 (21.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Fraktion fragt den Bürgermeister:

1. Welche kurz- bzw. langfristigen Planungen gibt es für das mit Fördermitteln gebaute und einst sehr beliebte Slawenboot?
2. Sieht die Stadtverwaltung eine "An-Land-Holung und dortige Verankerung des Slawenbootes als touristische Attraktion (z.B. am Tor zum Uckersee als Sitzfläche, Aussichtsplattform etc.) für möglich an?
3. Mit welchen finanziellen Aufwendungen müsste man bei der Umsetzung einer derartigen Idee rechnen?

Wir bitten um die Erstellung einer Machbarkeitsanalyse.

Die Fraktion erwartet eine schriftliche Antwort des Bürgermeisters.

Begründung

Antwort des Bürgermeisters:

zu 1.:
Obwohl eine Betreibung des Slawenbootes auf Nachfrage bei einer Vielzahl von Unternehmen, Gastronomen und Vereinen bisher erfolglos blieb, wird derzeit mit dem Ländliche Arbeitsförderung Prenzlau e.V. ein Gutachtertermin zur Ermittlung notwendiger Reparaturkosten für die Herstellung der Fahrtauglichkeit vereinbart. Nach vorsichtiger Schätzung belaufen sich die Sachkosten für die Reparatur auf ca. 10.000 €. Hinzu kommt ggf. ein finanzieller Aufwand für einen Bootsbauer (Kosten ca. 1.900 €; je nach Höhe der benötigten Anleitungsstunden), der die Mitarbeiter des LAFP e. V. anleitet, sollte es zu einer Genehmigung der Maßnahme kommen, was lt. mündlicher Aussage der Mitarbeiterin des Jobcenters nicht ausgeschlossen wird. Nach erfolgter Reparatur ist eine Fahrtauglichkeitsprüfung zu beauftragen, dem sich eine Abnahme anschließt, um eine Zulassung zu erhalten (jährliche Kosten für Fahrtauglichkeitsprüfung und Zulassung ca. 500,00 €). Eine Inbetriebnahme des Slawenbootes ist ausschließlich mit mindestens 5 Personen zu bewerkstelligen (1 Bootsführer und 4 Ruderer). Vorstellbar ist es derzeit, die Betreibung in ein Projekt mit einfließen zu lassen, wobei dies erste Überlegungen sind und abhängig davon, wie zeit- und kostenintensiv die Reparatur ist. Jährliche Kosten entstehen auch durch Herausnahme des Bootes vor Winterbeginn und Einbringen des Bootes im Frühjahr zum Quellen der Planken, Auspumpen des Restwassers und Schließen möglicher Zwischenräume mit Hanf an den Stellen, an denen das Quellen des Holzes nicht ausreicht. Des Weiteren sind Schleifen und Streichen des Bootskörpers, der Ruder und Einbauten jährlich auszuführen. Aus den Abrechnungen der Vorjahre lassen sich hier jährliche Kosten in Höhe von 3.000 € bis 5.000 € ableiten.

zu 2.:
Von einer „An-Land-Holung“ wird seitens der Verwaltung abgeraten. Zum einen ist zu befürchten, dass im öffentlichen Raum das Boot dem Vandalismus preisgegeben wird, zum anderen widerspricht dies gänzlich dem Fördermittelzweck. Zusätzlich ist es fraglich, ob der TÜV das Boot so abnimmt, wenn es zu einem „Abenteuerspielplatz“ wird, da das Slawenboot dafür in keinster Weise konzipiert wurde.

zu 3.:
Für ein Umsetzen des Bootes ist neben dem Einsatz eines Krans sowie eines Transporters auch die Herrichtung der Fläche an Land und die Befestigung des Bootes notwendig. Die Kosten hierfür belaufen sich nach vorsichtiger Schätzung auf 10.000 € bis 15.000 €. Soll das Boot als Sitzfläche, Spielgerät o. ä. genutzt werden, ist die Einbeziehung eines Gutachters (z. B. TÜV) notwendig. Hier liegt die vorsichtige Schätzung bei 5.000,00 €.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Fraktion DIE LINKE.Prenzlau

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