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Beschlussvorlage 101/2017
Wahl des Zweiten Beigeordneten

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Drucksache 101/2017 (24.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung wählt auf Vorschlag des Bürgermeisters Herrn Dr. Andreas Heinrich zum Zweiten Beigeordneten der Stadt Prenzlau.
Beginn der Amtszeit ist der 01. März 2018.

Begründung

Die Amtszeit des Zweiten Beigeordneten, Herrn Dr. Andreas Heinrich, endet nach 8 Jahren am 28. Februar 2018. Damit ist die Stelle ab 01. März 2018 vakant und muss wieder besetzt werden. (vgl. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau). Der Zweite Beigeordnete soll auf Vorschlag des Bürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 60 Absatz 1 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) wiedergewählt werden. Dazu wurde der Stadtverordnetenversammlung mit der DS: 99/2017 ein Beschluss zum Verzicht auf die öffentliche Ausschreibung der Stellen der Beigeordneten vorgelegt. In Abhängigkeit von dem Beschluss zum Verzicht auf die öffentliche Ausschreibung der Stellen der Beigeordneten kann eine Wiederwahl des Zweiten Beigeordneten durchgeführt werden.
Gemäß § 60 Absatz 2, Satz 4 BbgKVerf darf die Stadtverordnetenversammlung den Beigeordneten frühestens 6 Monate vor Freiwerden der Stelle wiederwählen. Diese Frist wird bei einer Wiederwahl am 07.12.2017 gewahrt.

Der Zweite Beigeordnete wurde am 18.02.2010 auf Vorschlag des Bürgermeisters mit der notwendigen Mehrheit gewählt. Herr Dr. Andreas Heinrich erfüllt bereits zu dieser Zeit die von der Stadtverordnetenversammlung aufgestellten Anforderungen für die Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten sowie die Anforderungen aus § 59 Absatz 3, Satz 1 BbgKVerf.

Er erfüllt darüber hinaus die Anforderung aus § 59 Absatz 3, Satz 2 BbgKVerf, wonach ein Beigeordneter die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder zum Richteramt oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation besitzen muss.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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