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Beschlussvorlage 90/2017
Dienstaufwandsentschädigung Bürgermeister und Beigeordnete ab 2018

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Drucksache 90/2017 (25.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Bürgermeister und die Beigeordneten der Stadt Prenzlau erhalten ab dem 01.01.2018 monatlich eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung (DAE) gemäß der Kommunalen Dienstaufwandsentschädigungsverordnung (KomDAEV) in der jeweils gültigen Fassung. Die Höhe der DAE des Bürgermeisters wird mit 100 v.H. der für die jeweilige amtliche Einwohnerzahl geltenden Obergrenze festgelegt.
Die Höhe der DAE des Ersten Beigeordneten wird mit 50 v.H. der für die jeweilige amtliche Einwohnerzahl geltenden Obergrenze festgelegt.
Die Höhe der DAE des Zweiten Beigeordneten wird mit 25 v.H. der für die jeweilige amtliche Einwohnerzahl geltenden Obergrenze festgelegt.

Begründung

Für die DAE des Bürgermeisters und der Beigeordneten sind die KomDAEV i.V.m. der Einstufungsverordnung (EinstVO) und der Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes (BKomBesV) maßgebend.

In § 3 Abs. 1 KomDAEV sind für verschiedene Spannen von Einwohnerzahlen Obergrenzen für die DAE der Hauptverwaltungsbeamten festgelegt. Für eine Einwohnerzahl bis 20.000 € ist derzeit die Obergrenze bei 150,00 € festgesetzt. Ab 20.001 Einwohner gilt eine Obergrenze von 190,00 €. In § 4 Abs. 1 KomDAEV ist die DAE für Beigeordnete geregelt. Danach darf die DAE des zum allgemeinen Vertreter bestellten Beigeordnete 50 vom Hundert, die der weiteren Beigeordneten 25 vom Hundert des für die Hauptverwaltungsbeamten vorgesehenen Obergrenzen nicht überschreiten.

Die maßgebliche Einwohnerzahl ist die gemäß § 3 Abs. 1, Satz 1 EinstVO i.V.m. § 4 BKomBesV für den 30.06. des Vorjahres amtlich ermittelte Einwohnerzahl. Durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg werden mit heutigem Datum lediglich die amtlichen Einwohnerzahlen per 31.08.2016 und älter bereitgestellt. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg verweist in dem Zusammenhang auf technisch-organisatorische Probleme hinsichtlich einer schnelleren Bereitstellung amtlicher Einwohnerzahlen. Per 30.06.2016 werden 19.259 und per 31.08.2016 werden 19.218 Einwohner amtlich ausgewiesen.

Es muss also zunächst davon ausgegangen werden, dass die Einwohnerzahl von 20.000 per 30.06.2017 nicht wieder erreicht wird. Damit gilt für den Bürgermeister der Stadt Prenzlau für 2018 eine Obergrenze von 150,00 € monatlicher DAE. Daraus folgen würde verordnungsgemäß für den Ersten Beigeordneten 75,00 € und für den Zweiten Beigeordneten 37,50 € als monatliche DAE.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, das durch das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) an einer Brandenburgischen Kommunalbesoldungs-verordnung gearbeitet wird, in der die Regelungen der EinstVO, der KomDAEV und der BKomBesV zusammengeführt und den aktuellen Gegebenheit angepasst werden sollen. Diese liegt jedoch auch in absehbarer Zeit nicht vor. Es ist also ab dem 01.01.2018 nach den bisherigen Regelungen, wie oben dargestellt, zu verfahren.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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