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Beschlussvorlage 84/2017
Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2018

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Drucksache 84/2017 (28.5 KB)

Anlage zur Drucksache 84/2017 (5.0 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2018 mit ihren Anlagen.

Anlagen:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2018 (wird digital ausgereicht)

Begründung

Gemäß § 65 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Stadt Prenzlau für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde gemäß § 67 BbgKVerf vom Kämmerer zum 17.10.2017 aufgestellt, daraufhin vom Bürgermeister am 18.10.2016 festgestellt und anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die vorläufigen Jahresergebnisse der Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2016 weisen positive Ergebnisse bzw. Bestände aus. Der positive Bestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2016 wird durch die Übertragung von Haushaltsmitteln negativ beeinflusst, sobald diese im Folgejahr zur Auszahlung gelangen.

Der vorgelegte Haushaltsentwurf weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 745.600 € aus. Auch die mittelfristige Ergebnisplanung bis zum Haushaltsjahr 2021 weist in den einzelnen Jahren Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus, die jedoch durch Inanspruchnahme der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden können. Zum 31.12.2015 beträgt die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 10.470.071,72 €. Im Rahmen des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 kann voraussichtlich eine Zuführung in Höhe von 1,6 Mio. € erfolgen.

Das außerordentliche Ergebnis weist lt. Planung für das Haushaltsjahr 2018 und Folgejahre durchweg positive Beträge aus, so dass die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses weiter anwachsen wird. Zum 31.12.2015 hat die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses einen Bestand von 784.010,86 €. Zum 31.12.2016 können voraussichtlich weitere 214,7 T€ (Plan 150,0 T€) zugeführt werden.

Besonderes Augenmerk muss weiterhin auf die mittelfristige Finanzplanung gelegt werden, da diese für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 Teil negative Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes aufzeigt. Aufgrund einer detaillierten Liquiditätsplanung konnte die Inanspruchnahme von Kassenkrediten seit Jahren vermieden werden.

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Drucksache 82/2017 wird der Höchstbetrag der Kassenkredite für die Haushaltsjahre 2018 ff. auf 4,0 Mio. € festgesetzt.

Der Stand der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten beträgt zum 31.12.2016 1.752,7 T€. Dieser wird sich durch planmäßige Tilgungen bis zum 31.12.2017 voraussichtlich auf 1.518,1 T€ verringern. Eine neue Kreditaufnahme für die Durchführung von Investitionen ist nicht vorgesehen.

Aufgrund der positiven Geschäfts- und Wirtschaftsführung der beteiligten Unternehmen wird mittelfristig nicht davon ausgegangen, dass die Stadt Prenzlau durch die erteilten Bürgschaften in Anspruch genommen wird.

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden letztmalig für das Haushaltsjahr 2013 erhöht und bleiben weiterhin unverändert.

Grundsteuer A 300 v. H.
Grundsteuer B 445 v. H.
Gewerbesteuer 375 v. H.

Nur durch die Umsetzung weiterer Sparmaßnahmen und nachhaltige Aufgabenkritik kann die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Prenzlau für die Zukunft gewährleistet werden. Bei freiwilligen Leistungen sind zukünftig Einschränkungen denkbar.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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