Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2017 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Höchstbetrag des Kassenkredites gemäß § 76 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 auf 4,0 Mio. € festzusetzen.
Gemäß § 76 Abs. 2 BbgKVerf ist der Höchstbetrag der Kassenkredite durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festzulegen. Von einer Festsetzung in der Haushaltssatzung wird daher abgesehen.
Mit Beschlussfassung zur DS 88/ 2012 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite für die Jahre 2013 bis 2017 festgesetzt mit einer jährlichen Senkung des Kassenkreditrahmens um 500,0 T€. Für das Jahr 2017 beträgt der Höchstbetrag noch 4,5 Mio. €.
Mit der Beschlussfassung soll sichergestellt werden, dass zur Überbrückung von vorübergehenden Liquiditätsengpässen aufgrund des verzögerten oder späteren Eingangs von Deckungsmitteln kurzfristige Kredite aufgenommen werden können.
In den letzten Jahren war die Aufnahme von Kassenkrediten nicht erforderlich. Die Liquidität der Stadt war zu jedem Zeitpunkt gesichert. Nach gegenwärtiger Kassenlage wird davon ausgegangen, dass eine Inanspruchnahme des Kassenkreditrahmens auch in absehbarer Zukunft nicht erforderlich ist.
Der Beschluss über die Höhe des Kassenkredites ist der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Kämmerei