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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2017

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 13.07.2017, Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.23 Uhr

Entschuldigt:
Herr Rissmann
Herr Suhr, S. 

Die Tagesordnung wurde im Verlauf der Sitzung geändert, sodass diese von der im Tagesordnungspunkt 5 bestätigten Tagesordnung abweicht.

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2017
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
7. Gründung einer Campingplatzgesellschaft mbH
7.1 Änderung Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Prenzlau GmbH (DS-Nr.: 55/2017)
7.2 Änderung Gesellschaftsvertrag Wohnbau GmbH Prenzlau (DS-Nr.: 56/2017)
7.3 Gründung einer Campingplatzgesellschaft mbH (DS-Nr.: 54/2017)
8. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Fortschreibung) für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 45/2017)
9. Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 47/2017)
10. Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 48/2017) 
11. 5. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) (DS-Nr.: 52/2017)
12. Nutzungsordnung für den Tierfriedhof "Kleine Heide Prenzlau" (DS-Nr.: 39/2017)
13. Entgeltordnung für die Nutzung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" (DS-Nr.: 46/2017)
14. Vergabe Essenversorgung städtischer Kindertagesstätten und Schulen (DS-Nr.: 51/2017)
15. Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung - Zuschuss Essengeld (DS-Nr.: 42/2017)
16. Jahresabschluss 2015
16.1 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2015 der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 50/2017)
16.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 (DS-Nr.: 24/2017)
17. Mitteilungen des Bürgermeisters
17.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2017) (DS-Nr.: 43/2017)
17.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2017 (DS-Nr.: 49/2017)
17.3 Regenentwässerung Garagenkomplex am Robert-Schulz-Ring (DS-Nr.: 53/2017)
18. Fragestunde der Stadtverordneten
18.1 Finanzielle Daten Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt PZ (2005-2009) (DS-Nr.: 27/2017)
19. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 26 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2017
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Uwe Krüger, Vorsitzender des MC Uckermark Prenzlau e. V. äußert, dass er einen Campingplatz in Prenzlau für eine sehr gute Sache hält und bittet darum, diesen Beschluss zu fassen.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende fragt an, ob Änderungswünsche zur Tagesordnung bestehen.
Dies wird verneint. Damit gilt die Tagesordnung als bestätigt.

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Der Vorsitzende und der Bürgermeister gratulieren Herrn Dittberner zum Geburtstag.
Im Anschluss erinnert der Vorsitzende mit einigen Worten und einer Gedenkminute an den am 16.06.2017 versorbenen Altbundeskanzler Dr. Helmut Kohl und den am 02.07.2017 verstorbenen Dr. Eberhard Krienke.

TOP 7. Gründung einer Campingplatzgesellschaft mbH
Der Vorsitzende erläutert kurz die bisherigen Beratungsergebnisse.
Der Zweite Beigeordnete gibt eine kurze Einführung zum Thema Campingplatz und fragt, ob eine Präsentation dazu gewünscht wird oder nicht.

Herr Hildebrandt nimmt teil.

Der Bürgermeister fragt, ob in diesem Zusammenhang auch auf die gesellschaftsrechtlichen Fragen und die als Tischvorlage ausgereichten Stellungnahmen eingegangen werden soll.
Herr Melters äußert, dass eine nochmalige Vorstellung aus seiner Sicht nicht notwendig ist.
Herr Dittberner erwidert, dass im Hauptausschuss beschlossen wurde eine Kurzpräsentation und die gesellschaftsrechtlichen Belange vorzustellen.
Der Zweite Beigeordnete erläutert anhand einer Präsentatiodie Grundsätze der planungsrechtlichen Bedingungen zum Thema Campingplatz.
Im Anschluss stellt Frau Schulze-Pendorf anhand der gleichen Präsentation (Teil 2) die erfolgte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vor.
Der Bürgermeister erläutert die gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und geht dabei unter anderem auf die ausgereichten Stellungnahmen der Kammern und weitere Details ein.
Herr Hoppe spricht sich für den Campingplatz aus und hält fest, dass man den Versuch unbedingt unternehmen sollte, da auch nach Aussage der Geschäftsführer der stadteigenen Gesellschaften die Investitionstätigkeit der Unternehmen in ihren jetzigen Kerngeschäften durch dieses Projekt nicht gefährdet wird.
Herr Hoppe regt an, die Änderungen der Gesellschaftsverträge vor der Gründung der Campingplatzgesellschaft mbH zu beschließen.
Dieser Verfahrensweise wird gefolgt.
Herr Dittberner verliest im Namen der Fraktion ein Statement (Anlage 1 zur Niederschrift) und beantragt für alle 3 Drucksachen die namentliche Abstimmung.
Der Bürgermeister bedankt sich für dieses Statement und alle bisherigen positiven Voten. Er hält fest, dass die Stadtverordnetenversammlung gesellschaftsrechtlich die oberste Kontrolle behält und die angesprochene Grundstücksübertragung ohne eine Ausgleichszahlung stattfindet. Er ist der Meinung, dass dies der richtige Weg ist, da er mehr Probleme sehen würde, wenn die Stadt selbst dieses Projekt aufgelegt hätte.
Herr Meyer stimmt im Namen der Fraktion dem Projekt zu und ist davon überzeugt, dass es ein Erfolg wird, wenn alle Akteure wie bislang sehr gut zusammenarbeiten.
Herr Melters äußert, dass die Bürgerfraktion sich ebenfalls für das Projekt aussprechen wird und fragt, wann der Campingplatz eröffnet werden soll. Er empfiehlt, die touristische Infrastruktur weiter auszubauen, um eine stetige Entwicklung voranzutreiben.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Erfüllung frühestens 2019 geplant, eher aber 2020 wahrscheinlich sein wird.
Herr Haffer äußert seine anfängliche Skepsis gegenüber dem Campingplatz. Seiner Meinung nach habe sich Prenzlau jedoch so gut entwickelt, dass es ähnlich gut funktionieren kann wie mit der Landesgartenschau.
Herr Theil drückt ebenfalls seine Zustimmung zu diesem Projekt aus und hält fest, dass es immer gewisse Risiken geben wird, er aber davon überzeugt ist, dass es funktionieren kann.
Herr Krüger schließt sich den Vorrednern an und ist ebenfalls der Meinung, dass der Bau eines Campingplatzes eine große Chance für Prenzlau ist.
Herr Brämer kritisiert die langen Amortisationszeiten und dass eine Campingplatzgesellschaft nicht in die Kernkompetenzen der städtischen Unternehmen passt. Aus seiner Sicht gibt es Gründe dafür, warum kein privater Investor dieses Projekt umgesetzt hat. Er wird dieses Vorhaben ablehnen.

TOP 7.1 Änderung Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Prenzlau GmbH DS-Nr.: 55/2017
Beschluss: Version: 1
„ 1. Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Prenzlau GmbH ist im § 2 "Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens" wie folgt zu ergänzen: "Die Gesellschaft kann ferner unter Beachtung der gemeinderechtlichen Vorschriften der BbgKVerf eine Gesellschaft gründen, die durch die Errichtung und den Betrieb eines Campingplatzes mit Ferienhausanlage in Prenzlau dem öffentlichen Zweck der Tourismusförderung und der Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen in Prenzlau dient. Diese Beteiligung bedarf nach Art und Umfang der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau. Die Regelungen des § 96 BbgKVerf sind auch in dem Gesellschaftsvertrag dieser Gesellschaft festgeschrieben." 2. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen, wird der Geschäftsführer der Stadtwerke Prenzlau GmbH ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren. “
Abstimmung: 23/2/2 mehrheitlich angenommen

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Herr Jörg Brämer X
Herr Detlef Brieske X
Herr Dieter Daum X
Herr Jörg Dittberner X
Herr Sven Gläsemann X
Herr Gustav-Adolf Haffer X
Frau Gisela Hahlweg X
Herr Mike Hildebrandt X
Herr Olaf Himmel X
Herr Jürgen Hoppe X
Frau Bianca Karstädt X
Herr Marko Kath X
Frau Astrid Kaufmann X
Herr Robert Krause X
Herr Joachim Krüger X
Herr Ludger Melters X
Herr Andreas Meyer X
Frau Waltraut Pieles X
Herr Detlef Reichel X
Frau Anne-Frieda Reinke X
Herr Thomas Richter X
Herr Hendrik Sommer X
Herr Manfred Suhr X
Herr Marko Tank X
Herr Jürgen Theil X
Herr Stefan Zierke X
Frau Heike Zumpe X

TOP 7.2 Änderung Gesellschaftsvertrag Wohnbau GmbH Prenzlau DS-Nr.: 56/2017
Beschluss: Version: 1
„ 1. Der Gesellschaftsvertrag der Wohnbau GmbH Prenzlau ist im § 2 "Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens" wie folgt zu ergänzen:
"Die Gesellschaft kann ferner unter Beachtung der gemeinderechtlichen Vorschriften der BbgKVerf eine Gesellschaft gründen, die durch die Errichtung und den Betrieb eines Campingplatzes mit Ferienhausanlage in Prenzlau dem öffentlichen Zweck der Tourismusförderung und der Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen in Prenzlau dient. Diese Beteiligung bedarf nach Art und Umfang der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau. Die Regelungen des § 96 BbgKVerf sind auch in dem Gesellschaftsvertrag dieser Gesellschaft festgeschrieben."
2. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen, wird der Geschäftsführer der Wohnbau GmbH Prenzlau ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren. “
Abstimmung: 23/2/2 mehrheitlich angenommen

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Herr Jörg Brämer X
Herr Detlef Brieske X
Herr Dieter Daum X
Herr Jörg Dittberner X
Herr Sven Gläsemann X
Herr Gustav-Adolf Haffer X
Frau Gisela Hahlweg X
Herr Mike Hildebrandt X
Herr Olaf Himmel X
Herr Jürgen Hoppe X
Frau Bianca Karstädt X
Herr Marko Kath X
Frau Astrid Kaufmann X
Herr Robert Krause X
Herr Joachim Krüger X
Herr Ludger Melters X
Herr Andreas Meyer X
Frau Waltraut Pieles X
Herr Detlef Reichel X
Frau Anne-Frieda Reinke X
Herr Thomas Richter X
Herr Hendrik Sommer X
Herr Manfred Suhr X
Herr Marko Tank X
Herr Jürgen Theil X
Herr Stefan Zierke X
Frau Heike Zumpe X

TOP 7.2 Änderung Gesellschaftsvertrag Wohnbau GmbH Prenzlau DS-Nr.: 56/2017
Beschluss: Version: 1
„ 1. Der Gesellschaftsvertrag der Wohnbau GmbH Prenzlau ist im § 2 "Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens" wie folgt zu ergänzen:
"Die Gesellschaft kann ferner unter Beachtung der gemeinderechtlichen Vorschriften der BbgKVerf eine Gesellschaft gründen, die durch die Errichtung und den Betrieb eines Campingplatzes mit Ferienhausanlage in Prenzlau dem öffentlichen Zweck der Tourismusförderung und der Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen in Prenzlau dient. Diese Beteiligung bedarf nach Art und Umfang der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau. Die Regelungen des § 96 BbgKVerf sind auch in dem Gesellschaftsvertrag dieser Gesellschaft festgeschrieben."
2. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen, wird der Geschäftsführer der Wohnbau GmbH Prenzlau ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren. “
Abstimmung: 23/2/2 mehrheitlich angenommen

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Herr Jörg Brämer X
Herr Detlef Brieske X
Herr Dieter Daum X
Herr Jörg Dittberner X
Herr Sven Gläsemann X
Herr Gustav-Adolf Haffer X
Frau Gisela Hahlweg X
Herr Mike Hildebrandt X
Herr Olaf Himmel X
Herr Jürgen Hoppe X
Frau Bianca Karstädt X
Herr Marko Kath X
Frau Astrid Kaufmann X
Herr Robert Krause X
Herr Joachim Krüger X
Herr Ludger Melters X
Herr Andreas Meyer X
Frau Waltraut Pieles X
Herr Detlef Reichel X
Frau Anne-Frieda Reinke X
Herr Thomas Richter X
Herr Hendrik Sommer X
Herr Manfred Suhr X
Herr Marko Tank X
Herr Jürgen Theil X
Herr Stefan Zierke X
Frau Heike Zumpe X

TOP 7.3 Gründung einer Campingplatzgesellschaft mbH DS-Nr.: 54/2017
Beschluss: Version: 2
„ 1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Gründung der Campingplatzgesellschaft mbH durch die Wohnbau GmbH Prenzlau und Stadtwerke Prenzlau GmbH auf Grundlage des in der Anlage 1 befindlichen Entwurfes des Gesellschaftsvertrages zu.
2. Die Einbringung des der Stadt Prenzlau gehörenden Grundstückes, auf welchem der Campingplatz errichtet werden soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch gesonderte Drucksache geregelt. Der Wert des Campingplatzgrundstückes, Flur 41, Flurstück 284 und 286 (Grundstücksgröße gesamt: 104.949 m²), beträgt laut Anlagespiegel 201.502,08 €.
3. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen, werden die Geschäftsführer der Stadtwerke Prenzlau und Wohnbau Prenzlau ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren. “
Abstimmung: 23/2/2 mehrheitlich angenommen

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Herr Jörg Brämer X
Herr Detlef Brieske X
Herr Dieter Daum X
Herr Jörg Dittberner X
Herr Sven Gläsemann X
Herr Gustav-Adolf Haffer X
Frau Gisela Hahlweg X
Herr Mike Hildebrandt X
Herr Olaf Himmel X
Herr Jürgen Hoppe X
Frau Bianca Karstädt X
Herr Marko Kath X
Frau Astrid Kaufmann X
Herr Robert Krause X
Herr Joachim Krüger X
Herr Ludger Melters X
Herr Andreas Meyer X
Frau Waltraut Pieles X
Herr Detlef Reichel X
Frau Anne-Frieda Reinke X
Herr Thomas Richter X
Herr Hendrik Sommer X
Herr Manfred Suhr X
Herr Marko Tank X
Herr Jürgen Theil X
Herr Stefan Zierke X
Frau Heike Zumpe X

TOP 8. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Fortschreibung) für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau DS-Nr.: 45/2017
Der Zweite Beigeordnete geht darauf ein, dass der Flächennutzungsplan laut Baugesetzbuch circa alle 15 Jahre erneuert werden sollte und stellt heraus, dass die einzelnen Flächennutzungspläne aus den Jahren 1997 - 2001 stammen und eine Aktualisierung deshalb geboten war. Er sieht es als sehr positiv an, dass aus einzelnen Planwerken ein Gesamtwerk entstanden ist.
Herr Melters fragt, ob der Flächennutzungsplan auch früher (also vor Ablauf weiterer 15 Jahren) weiter fortgeschrieben werden könnte.
Der Zweite Beigeordnete bejaht dies und hält fest, dass dafür dann jedoch auch die erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssten.
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand August 2016, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand Mai 2017 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) sowie der Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplan (Anlage 4) werden gebilligt. 3. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand Mai 2017, bestehend aus Planzeichnung incl. Beiplänen, Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplan incl. Beiplänen, wird zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.“
Abstimmung: 27/0/0 einstimmig angenommen 

TOP 9. Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 47/2017
Der Vorsitzende empfiehlt, die Tagesordnungspunkte 9 und 10 gemeinsam zu beraten, jedoch getrennt abzustimmen.
Dieser Verfahrensweise wird zugestimmt.
Der Zweite Beigeordnete erläutert kurz die Drucksache und geht dabei insbesondere auf die geänderte Anlage (städtebaulicher Vertrag) ein, in der die Rückbaukosten von 70.000,00 € auf 100.000,00 € erhöht wurden und hält fest, dass dies aus seiner Sicht eine gute Regelung ist. Weiterhin geht er auf den Einspeisungspunkt ein. Er sagt, dass in die 110 KV-Leitung an der Landesstraße (L 25) eingespeist wird. Diese liegt im Bereich von Nordwestuckermark.
Herr Reichel fragt nach der Umschaltung. Wer überwacht, dass die Anlagen nicht parallel laufen.
Der Zweite Beigeordnete erwidert, dass die Stadt auch diesen Prozess überwachen wird. Teilweise stehen die Anlagen so eng, dass diese nur betrieben werden können, wenn die anderen nicht mehr laufen (Luftverwirbelungen). Er fügt hinzu, dass die SVV wenn es gewünscht wird und insbesondere der Ortsbeirat Güstow auf dem Laufenden gehalten werden.
Herr Brämer fragt, ob die Einspeisung in eine 110 KV-Leitung zur Folge hat, dass die Anlagen nicht abgeschaltet werden.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass eine solche Zusicherung nicht gegeben werden kann. Es kann immer zu Abschaltungen kommen.
Beschluss: Version: 1
„ Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und dem Vorhabenträger, der Denker & Wulf AG, Windmühlenberg, 24814 Sehestedt, vertreten durch den jeweils alleinvertretungsberechtigten Vorstand Torsten Levsen oder Rainer Newe, wird bestätigt.“
Abstimmung: 26/1/0 mehrheitlich angenommen 

TOP 10. Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 48/2017
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg", wird zur Satzung erhoben (Anlage 2). Die Begründung sowie der Umweltbericht, (Anlage 3) werden gebilligt.“
Abstimmung: 26/1/0 mehrheitlich angenommen

TOP 11. 5. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) DS-Nr.: 52/2017
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18.11.1999 in der derzeit geltenden Fassung.“
Abstimmung: 27/0/0 einstimmig angenommen

TOP 12. Nutzungsordnung für den Tierfriedhof "Kleine Heide Prenzlau" DS-Nr.: 39/2017
Der Vorsitzende empfiehlt, die Tagesordnungspunkte 9 und 10 gemeinsam zu beraten, jedoch getrennt abzustimmen.
Dieser Verfahrensweise wird zugestimmt.
Herr Reichel fragt ob die Preisermittlung auf Grund von Vergleichszahlen erfolgt ist.
Der Bürgermeister antwortet, dass sich die Preise unter anderem an dem Einsatz des Revierförsters orientieren. Die Gebühren müssen an die Entwicklung angepasst werden. Einen Tierfriedhof haben nur sehr wenige Städte, daher gibt es auch wenig Vergleichsmöglichkeiten.
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Nutzungsordnung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" ( Anlage1). “
Abstimmung: 27/0/0 einstimmig angenommen

TOP 13. Entgeltordnung für die Nutzung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" DS-Nr.: 46/2017
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgeltordnung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" (Anlage). “
Abstimmung: 27/0/0 einstimmig angenommen

TOP 14. Vergabe Essenversorgung städtischer Kindertagesstätten und Schulen DS-Nr.: 51/2017
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Versorgung mit Frühstück/Mittag/Vesper für Kinderkrippen und Kindergärten und Mittag für Horte und Schulen sowie Vesper in Horten der Stadt Prenzlau an Sodexo SCS GmbH, NL Berlin/GDS GmbH, Radeberg für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2021 (mit Option der Verlängerung um 2 Jahre bis zum 31.12.2023). “
Abstimmung: 27/0/0 einstimmig angenommen

TOP 15. Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung - Zuschuss Essengeld DS-Nr.: 42/2017
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 150.000,00 € für den Zuschuss Essengeld. “
Abstimmung: 27/0/0 einstimmig angenommen

TOP 16. Jahresabschluss 2015
Der Rechnungsprüfer und der Erste Beigeordnete geben kurze Erläuterungen zum Schlussbericht über den Jahresabschluss und den Jahresabschluss selbst.
Herr Theil verlässt die Sitzung. 
Herr Hoppe verliest zum TOP 16.1 und TOP 16.2 Statements (Anlagen 2 und 3 zur Niederschrift). Herr Haffer fragt, wann der Vorgabe entsprochen wird, den Jahresabschluss bis zum 31.12. des Folgejahres vorzulegen.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass die Verzögerungen des Jahresabschlusses 2015 auf Grund der Abwicklung der Landesgartenschau entstanden ist.
Der Jahresabschluss 2016 wird den Stadtverordneten wieder pünktlich vorgelegt.

TOP 16.1 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2015 der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 50/2017
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 DS-Nr.: 24/2017
Beschluss: Version: 1
„ 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2015 (Anlage).
2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015. “

Abstimmung:
1. 21/1/4 mehrheitlich angenommen
2. 21/1/4 mehrheitlich angenommen

TOP 17. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 17.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2017) DS-Nr.: 43/2017
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 17.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2017 DS-Nr.: 49/2017
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis. 

TOP 17.3 Regenentwässerung Garagenkomplex am Robert-Schulz-Ring DS-Nr.: 53/2017
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:
Der Zweite Beigeordnete geht auf eine zurückliegende Anfrage zu den „ Verkaufsoffenen Sonntagen“ ein und hält fest, dass alle Verfahren durch das Landesamt für Arbeitsschutz und auch durch die Stadt Prenzlau wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden.
Der Bürgermeister erläutert kurz den Sachverhalt zur Absicherung des Friedhofportals in Blindow. Die Sicherung kostet ca. 17.000,00 € und davon werden ca 7.500,00 € als Fördermittel durch den Landkreis Uckermark zur Verfügung gestellt. Mit der Kirche soll noch ein Vertrag geschlossen werden, der weitere Maßnahmen (z. B. Abriss der Veranda und Pflege der Flächen und Wege um das Pfarrhaus) enthalten wird.
Herr Melters fragt, ob es dann in 5 Jahren wieder baufällig wird.
Der Bürgermeister verneint dies. Es ist dann standfest und somit sicher. Für eine Restauration (optisch) würden jedoch weitere 20.000 € benötigt werden.

TOP 18. Fragestunde der Stadtverordneten

TOP 18.1 Finanzielle Daten Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt PZ (2005-2009) DS-Nr.: 27/2017
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller bestätigt.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr.: 27/2017 zur Kenntnis.
Herr Brämer bittet darum, das Schreiben von Herrn Brandt auch noch zu bekommen.
Der Bürgermeister sichert dies zu.

weitere Anfragen:
Herr Dittberner fragt nach dem Ergebnis der Bürgerbefragung im Ortsteil Güstow.
Der Bürgermeister antwortet, dass sich 2/3 der teilnehmenden Haushalte für die Variante 1 (Einrichtung als Grünfläche) ausgesprochen haben.
Herr Dittberner äußert, dass die „Wildnutzung“ der Freilichtbühne immer wieder zu Beschädigungen führt und fragt, ob nicht eine Videoüberwachung eingesetzt werden kann. 
Der Bürgermeister antwortet, dass eine derartige Ausschreibung kürzlich erfolgt ist und eine Überwachung dieses Bereiches in Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten der Stadt Prenzlau in Arbeit ist.
Der Erste Beigeordnete fügt hinzu, dass es ein System mit Live-Übertragung geben soll und die Kameras nach Vergleichstests gute Qualität liefern.
Herr Hildebrandt fragt, warum in zwei Übersichten (1. 2010-2015 und 2. 2010-2016) zu der Finanzierung der Kitas unterschiedliche Zahlenwerte abgebildet wurden.

Anmerkung der Verwaltung:
Die Übersicht zu 1. datiert auf den 28.06.2016 und war Anlage zum Tagesordnungspunkt 11 der Niederschrift des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales vom 15.06.2016. Die Übersicht zu 2. wurde im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales vom 21.06.2017 im Tagesordnungspunkt 9.1 vorgestellt. Vergleicht man beide Übersichten ist festzustellen, dass es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 Abweichungen gibt. Beim genauen Betrachten wird man feststellen,dass sich bei den Einnahmen der „ Zuschuss Land und Landkreis Uckermark“ in diesen Jahren erhöht hat, was sich auch auf die Zeile „ Differenz“ positiv für die Stadt Prenzlau niederschlägt. Ursächlich für die Änderung ist ein Rückwirken der Bewilligungsbescheide des Landkreises Uckermark auf der Grundlage der Kita- Mehrbelastungsverordnung (Kita-MBAV) . Die zusätzlichen Einnahmen wurden zu unterschiedlichen Anteilen auf die Jahre 2013 bis 2015 aufgeteilt und gebucht.

Der Vorsitzende äußert, dass eine Information zum Fahrplanwechsel bei der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft mbH erfolgen sollte und fragt, ob es dazu einen neuen Sachstand gibt.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass es eine Übersicht gibt, bislang jedoch keine Änderungen im Bereich der Stadt Prenzlau und ihren Ortsteilen zu erkennen sind.

TOP 19. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.23 Uhr.

Downloads

Niederschrift SVV vom 13.07.2017 (35.2 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift SVV vom 13.07.2017 (45.6 KB)

Anlage 2 zur Niederschrift SVV vom 13.07.2017 (60.3 KB)

Anlage 3 zur Niederschrift SVV vom 13.07.2017 (59.9 KB)

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