Anlage 1 zur Drucksache 61/2017 (19.8 KB)
Anlage 2 zur Drucksache 61/2017 (37.7 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.10.2017 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau (Feuerwehrentschädigungssatzung)" gemäß Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1 - Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau (Feuerwehrentschädigungssatzung)
Anlage 2 - Synopse
Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) sind die Regelungen hinsichtlich der Aufwandsentschädigung in einer Satzung festzulegen (§ 27 Absatz 4). Um den tatsächlichen Aufwendungen der Feuerwehrangehörigen gerecht zu werden, wird neben der monatlichen Aufwandsentschädigung eine einsatzbezogene Aufwandsentschädigung festgeschrieben. Dadurch wird gewährleistet, dass diejenigen Kameraden, die zu Einsätzen alarmiert werden und daran beteiligt sind, eine entsprechende Aufwandsentschädigung erhalten, um die mit den Einsätzen verbundenen Aufwendungen auszugleichen. Es ist vorgesehen, diese einsatzbezogene Aufwandsentschädigung anzuheben.
Die Anpassung der einsatzbezogenen Aufwandsentschädigung an der allgemeinen Entwicklung wurde in der Leitungssitzung der Freiwilligen Feuerwehr am 07.03.2017 erörtert und von allen Ortswehrführern in der in der Satzung festgelegten Höhe befürwortet.
Ordnungsamt