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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Güstow vom 27.04.2017

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzungdes Ortsbeirates Güstow der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 27.04.2017, Versammlungsraum Güstow, Am Lindenberg 48
Beginn: 18.00 Uhr Ende: 20.15 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.02.2017
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Verkauf Saal Güstow
7. Umgang mit der Grünfläche südlich der Feuerwehr
8. Aktuelles

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Die Ortsvorsteherin eröffnet um 18.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Die Ortsvorsteherin stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 3 Mitglieder des Ortsbeirates sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.02.2017
In diesem Zusammenhang informiert der Zweite Beigeordnete über den Sachstand der Einmessung der ersten Windkraftanlage von Herrn Affeldt und fragt Herrn Affeldt, ob diese Einmessung mittlerweile stattgefunden hat und beim Landesamt für Umwelt (LfU) vorliegt. Herr Affeldt antwortet darauf, dass sich diese Sache noch im Verfahren befindet.
Gegen die o. g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Affeldt und seine Lebensgefährtin informieren über die Gründung des nunmehr fusionierten Kultur- und Sportvereins Regenbogen Güstow e. V. dessen Vorsitzender Norbert Richlich ist. Auf Nachfrage des Zweiten Beigeordneten wird bestätigt, dass damit der Spielbetrieb des Sportvereins wieder in Gang gesetzt ist und die Bewirtschaftung des Sportplatzes wie bisher erfolgt und nicht durch die Stadt abgesichert werden muss.
Herr Richlich informiert darüber, dass man beabsichtigt, künftig auch die Feuerwehr stärker in diesem Kultur- und Sportverein Regenbogen Güstow e. V. einzubinden.
Herr Affeldt fragt an, wie der Stand des B-Plan-Änderungsverfahrens für das Windfeld Lindenberg in Güstow ist.
Der Zweite Beigeordnete informiert darüber, dass nach bisheriger Planung für die Sitzungsfolge Juni/ Juli 2017 die Beschlüsse über den städtebaulichen Vertrag sowie den Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorgesehen sind.
Herr Affeldt informiert darüber, dass er pro Jahr für den Kultur- und Sportverein 5.000 € aus seiner Windkraftanlage sponsort und fragt an, welche Vorteile es für die Güstower Bürger gibt, wenn eine Windkraftanlage auf dem städtischem Grundstück 87 errichtet wird.
Zunächst verweist der Bürgermeister auf das Kopplungsverbot. Der Bürgermeister und der Zweite Beigeordnete informieren auch darüber, dass derzeit geprüft wird, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Güstower Region bzw. im Umfeld naturschutzrechtlich sinnvoll und praktikabel sind. Außerdem prüfen gegenwärtig die Stadtwerke Prenzlau GmbH, ob die Einräumung eines Strombonus analog zu den Verfahrensweisen in den Ortsteilen Blindow und Dauer möglich ist. Dies bedingt jedoch in jedem Falle eine Abstimmung mit Denker & Wulf. Der Bürgermeister informiert außerdem darüber, dass sich derzeit abzeichnet, dass kein Bürgerwindrad gebaut wird, aufgrund der noch nicht absehbaren finanziellen Wirkungen des neuen Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG).
Herr Affeldt fordert eine klare finanzielle Entschädigung für den Ort für die Windkraftanlagen, die auf dem städtischen Grundstück stehen. Außerdem verweist Herr Affeldt im Zusammenhang mit der Systemänderung im EEG darauf, dass nunmehr Angebote von Firmen, die an die Stadt herangetragen werden, genau zu prüfen sind. Dazu positioniert sich der Bürgermeister wie folgt: Sollten entsprechende Angebote von Firmen an die Stadt herangetragen werden, wäre hierzu ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich der Verteilung der angebotenen Mittel erforderlich.
Herr Schulz moniert noch einmal, dass der Strom sehr teuer ist und der Bau von Windkraftanlagen mit einem Wertverlust von Grundstücken einhergeht. Im Anschluss daran entbrennt wieder eine Grundsatzdiskussion zur Energiewende.
Herr Affeldt verweist darauf, dass das Grundstück "Friedrich" zum Verkauf steht. Angeblich geht die Zufahrt über die Feuerwehrzufahrt. In dem Zusammenhang verweist er darauf, dass wohl der Unterbau der Feuerwehrzufahrt ungenügend verdichtet und nicht ausreichend ist. Herr Affeldt beabsichtigt, das Grundstück zu kaufen und mit Landmaschinen zu befahren und stellt die Frage, wer dann haftbar ist, wenn die Zufahrt zur Feuerwehr zerfahren wird.
Frau Oyczysk sagt zu, dies zu prüfen.
Anmerkung der Verwaltung:
Im Zusammenhang mit dem An- und Umbau der Feuerwehrgarage Güstow gab es am 05.10.2011 einen Vor- Ort-Termin, wozu ein Protokoll des Ingenieurbüros Thorhauer vorliegt. Einer der Teilnehmer war auch Herr Affeldt. Nach damaliger Ansicht von Herrn Affeldt war die Zuwegung zum Flurstück 5/ 2 nicht ordnungsgemäß hergestellt und ohne gültige Baugenehmigung errichtet worden. Daher wurde Herrn Affeldt die Baugenehmigung vorgelegt. Hinsichtlich der Zufahrt zum Flurstück 5/ 2 gab es keine Vorgaben, Hinweise oder Auflagen. Die bisherige einzige Zufahrt zum Grundstück war unbefestigt und führte vom öffentlichen Grünstreifen zum Grundstück. Herr Wolf hat im Vorfeld dieses Vor- Ort-Termins mit dem derzeitgen Nutzer, der Firma Wüstenberg, ein klärendes Gespräch geführt. Die Firma Wüstenberg wies daraufhin, dass die alte Zufahrt im 90°-Winkel zur Hauptstraße für die Mähdrescher benötigt wird. Diese Zuwegung bleibt erhalten. Die Befestigung der Borde und der Unterbau in dem betroffenen Bereich wurden entsprechend stärker ausgeführt. Da beim Neubau der Feuerwehrzufahrt keine bauliche Veränderung an der Bestandsauffahrt vorgenommen wurde, besteht hier auch keine Pflicht des Bauherrn, zusätzliche Maßnahmen auszuführen. Nach der Fertigstellung der Feuerwehrzufahrt werden im Bereich der alten unbefestigten Zufahrt Anpassungsarbeiten (veränderte Geländehöhe) vorgenommen. Die alte Zufahrt ist dann für Mähdrescher wieder nutzbar. Als PKW-Zufahrt zum betroffenen Grundstück kann die Auffahrt hingegen genutzt werden. Die Befestigung zwischen dem Grundstück und der Feuerwehrzufahrt ist bei Bedarf durch den Grundstückseigentümer zu veranlassen. Herr Affeldt wies daraufhin, dass perspektivisch die Möglichkeit besteht, dass noch schwerere Fahrzeuge die Auffahrt nutzen könnten. Herr Affeldt, Herr Wolf und Herr Jüdes stimmen dieser vorgenannten Vorgehensweise zu. Somit ist ist klar, dass die von Herrn Affeldt aufgeworfene Fragestellung bereits vor 6 Jahren im Einvernehmen mit ihm geklärt war.
Frau Jüdes informiert darüber, dass Wasser entlang der Straße läuft, insbesondere ab Nr. 39 bis zur Denkmalkreuzung. Dadurch entstehen Absätze in der Straße. Hier wären Angleichungen erforderlich.
Frau Oyczysk sagt eine Prüfung zu.
Die Lebensgefährtin von Herrn Affeldt moniert, dass das regelmäßige Abhalten einer Bürgersprechstunde von ihr bereits mehrfach angesprochen wurde. Die hohe Beteiligung an der Ortsbeiratssitzung ist für sie ein Indiz für die Notwendigkeit, wenigstens einmal im Monat eine feste Bürgersprechstunde durchzuführen.
Hierüber hat der Ortsbeirat selbstständig zu entscheiden, informiert der Bürgermeister.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 3/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Verkauf Saal Güstow
Der Bürgermeister informiert darüber, dass ein Kaufantrag von Herrn Wolf vorliegt. Der Kaufantrag sieht die Maßgabe vor, dass der Saal weiterhin dem Ortsbeirat für seine Veranstaltungen zur Verfügung steht. Er erinnert auch an frühere Diskussionen, insbesondere ist es notwendig, da beide Objekte untrennbar miteinander verbunden sind, hier eine Brandwand einzuziehen, sofern denn dieses Objekt künftig selbständig weiterhin im Eigentum der Stadt bleiben soll. Außerdem läuft gegenwärtig das Abwasser von den Toiletten in die Grube von Herrn Wolf, über dessen Grundstück dieses dann entsorgt werden muss. Dieser Zustand wird von Herrn Wolf nicht länger hingenommen und vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bürgermeister, dem Kaufantrag von Herrn Wolf grundsätzlich zuzustimmen. Herr Fliegel verweist darauf, dass man seit vielen Jahren eine Diskussion mit Herrn Wolf hatte und fragt an, welche Vorstellungen Herr Wolf mit dem Ankauf des Saals verfolgt.
Herr Wolf stellt fest, dass er nur die vorgenannten Dinge geregelt haben möchte und wenn jemand den Saal buchen möchte, kann er sich jederzeit an Frau Fischer vom Gebäudemanagement der Stadt wenden. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine heftige, teilweise von persönlichen Angriffen gekennzeichnete Diskussion zwischen Herrn Affeldt und Frau Sterling.
Herr Schulz ermahnt deshalb alle Beteiligten zu einer sachlichen Diskussion. Die Stadt müsse abwägen, was sachlich das beste für den Ortsteil Güstow ist. Der Saal gehört natürlich zur Gemeinde und sollte weiterhin für kommunale Zwecke zur Verfügung stehen.
Im Ergebnis der sehr heftigen Diskussion wird letztendlich entschieden, auch nach Vorschlag von Herrn Matzdorf aus dem Ortsbeirat, dass der neugegründete Kultur- und Sportverein Regenbogen Güstow e.V. für ein Jahr die Chance erhält, diesen Saal auch zu nutzen.
In dem Kontext verweist der Bürgermeister darauf, dass es natürlich wie in allen Ortsteilen geregelt ist, dass die Nutzung des Saals für eine definierte Anzahl von gemeindlichen Veranstaltungen kostenlos ist, alle anderen Veranstaltungen müssen natürlich dann auch, entsprechend der Entgeldsatzung, bezahlt werden.
Frau Wieser kritisiert, dass der Saal vermutlich deswegen nicht ausreichend genutzt wird, weil kein Geschirr und keine Gläser vorhanden sind.
Der Bürgermeister sagt zu, dass alle Kosten, auch die Kosten einer Ziehung einer Brandwand und Herstellung einer eigenen abflusslosen Grube durch das Hoch- und Tiefbauamt ermittelt werden und das Ergebnis im Oktober/ November 2017 dem Ortsbeirat mitgeteilt wird.

TOP 7. Umgang mit der Grünfläche südlich der Feuerwehr
Frau Oyczysk informiert zunächst über den letzten Ortstermin und schlägt eine Entsiegelung der vorhandenen noch befestigten Fläche und eine Rasenansaat vor. Die Lebensgefährtin von Herrn Affeldt moniert dies und pocht auf eine angebliche Zusage beim Ortstermin, wo eine generelle Befragung der Bürger stattfinden soll. Auch hierzu entbrennt eine heftige Diskussion. Es wird seitens Herrn Affeldt versichert, dass die bisherigen nachbarlichen Streitigkeiten mit Herrn Dittmann mittlerweile geregelt sind.
Anmerkung der Verwaltung:
Bereits am kommenden Tag nach der Ortsbeiratssitzung hat Frau Dittmann dies gegenüber dem Sekretariat des Bürgermeisters korrigiert und dieser Darstellung widersprochen.
Im Ergebnis der Diskussion wird vereinbart, dass die Stadtverwaltung einen Fragebogen an alle Haushalte herausgibt, mit dem eine Befragung stattfinden soll, ob diese Fläche zur ehemaligen Zufahrt zur Waage als Grünfläche gestaltet werden soll oder ob sie so befestigt wird, dass auch landwirtschaftliche Maschinen dort stehen können. Der Zweite Beigeordnete sagt zu, dass diese Befragung auch mit einer Fotomontage versehen wird, sodass jeder Bürger besser nachvollziehen kann, wofür er sich entscheiden soll.

TOP 8. Aktuelles
Der Zweite Beigeordnete informiert über den Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft".
Frau Wieser bittet darum, dass die Löcher bei der Umfahrung um ihr Grundstück kurzfristig geflickt werden.

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Niederschrift Ortsbeirat Güstow vom 27.04.2017 (öffentlich) (43.6 KB)

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