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Beschlussvorlage 24/2017
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015

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Drucksache 24/2017 (27.9 KB)

Anlage zur DS 24/2017 (3.0 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.07.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2015 (Anlage).

2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

Anlagen:
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 mit seinen Anlagen (wird digital ausgereicht)

Begründung

Die Stadt Prenzlau hat gemäß § 82 (1) BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

Der Jahresabschluss 2015 besteht aus nachfolgenden Teilen:
- der Ergebnisrechnung 2015 (I)
- der Finanzrechnung 2015 (II)
- den Teilrechnungen 2015 (III)
- der Bilanz zum Stichtag 31.12.2015 (IV)
- dem Rechenschaftsbericht 2015 (V)

Dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 sind als Anlagen beigefügt:
- der Anhang (VI-1)
- die Anlagenübersicht (VI-2)
- die Forderungsübersicht (VI-3)
- die Verbindlichkeitenübersicht (VI-4)
- der Beteiligungsbericht (VI-5)

Der Kämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 mit seinen Anlagen gemäß § 82 (3) BbgKVerf aufgestellt. Nach Prüfung durch die Rechnungsprüfer der Stadt Prenzlau wurde der Jahresabschluss dem Bürgermeister zur Feststellung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den Jahresabschluss mit seinen Anlagen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zu.

Die Ergebnisrechnung weist zum 31.12.2015 einen Gesamtfehlbetrag in Höhe von 1.947,2 T€ aus. Daraus ergibt sich für das ordentliche Jahresergebnis ein Fehlbetrag in Höhe von 1.988,0 T€ und für das außerordentliche Ergebnis ein Überschuss i. H. v. 40,8 T€. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses beruht auf der aufwandswirksamen Ausbuchung der in Vorjahren aktivierten Zuschüsse zur Kapitalrücklage der LaGa Prenzlau 2013 gGmbH in Höhe von 4,7 Mio. €. Diese außerplanmäßige periodenfremde Aufwendung konnte nur in Höhe von 1,3 Mio. € durch zurückgeflossene Mittel der Gesellschaft kompensiert werden, so dass ein negatives Jahresergebnis in der angegebenen Höhe zustande kam. Das negative Ergebnis konnte jedoch durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden.

Die Finanzrechnung weist zum 31.12.2015 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 7.344,5 T€ aus (davon 1.006,9 T€ fremde Finanzmittel).

Weitere ergebnisrelevante Aussagen wurden im Rechenschaftsbericht (Punkt V) dargestellt.

Der Jahresabschluss 2015 mit seinen Anlagen wird den Stadtverordneten wahlweise in gedruckter oder digitaler Form zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil dieser Drucksache.

Gesamtabschluss/ Beteiligungsbericht

Gemäß § 141 (19) BbgKVerf ist für die Stadt Prenzlau spätestens für das Haushaltsjahr 2013 ein Gesamtabschluss gemäß § 83 BbgKVerf zu erstellen. Sowohl über den geprüften Gesamtabschluss als auch über die Entlastung des Bürgermeisters hat die Stadtverordnetenversammlung bis spätestens 31.12.2014 zu beschließen.

Die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 ist bis dato noch nicht abgeschlossen, so dass folglich auch die Gesamtabschlüsse für die Folgejahre 2014 und 2015 ausstehen. Da der Referentenentwurf des Ministeriums des Innern und für Kommunales zum Gesetz zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg und zur Änderung anderer Gesetze u. a. eine Änderung der BbgKVerf vorsieht, wonach die erstmalige Frist für die Erstellung eines Gesamtabschlusses auf das Haushaltsjahr 2021 festgelegt werden soll, könnte die Fertigung der Gesamtabschlüsse für die Vorjahre auch noch vollständig entfallen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Weiterarbeit an den Gesamtabschlüssen zunächst nicht weiter forciert. Sollten die bisherigen Regelungen ihre Gültigkeit behalten, wird die Verwaltung die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2013 ff. unverzüglich nach Fertigstellung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen und zeitgleich gesonderte Beschlussentwürfe über die Entlastung des Bürgermeisters vorbereiten.

Gemäß § 82 BbgKVerf ist die Stadt Prenzlau weiterhin dazu verpflichtet, im Rahmen des Jahresabschlusses einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 soll der Stadtverordnetenversammlung einen Überblick über die städtische Beteiligungsstruktur geben. Er enthält wesentliche Informationen über die strukturellen als auch wirtschaftlichen Verhältnisse der direkten und indirekten Beteiligungsunternehmen der Stadt Prenzlau und ist dem Jahresabschluss als Anlage VI- 5 beigefügt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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