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Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 03/2020 vom 17.10.2020, Seite 5
geändert durch die 1. Änderung der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 06/2022 vom 24.12.2022, Seite 8

§ 1 Grundsatz

Bei dem Bürgerbudget handelt es sich um einen finanziell begrenzten Beteiligungshaushalt über den die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Prenzlau in einem vorgegebenen Verfahren mitbestimmen und entscheiden können.
Die Beteiligung politischer Gremien ist ausgeschlossen.

§ 2 Bürgerbudget

Die Stadt Prenzlau beteiligt ihre Einwohnerinnen und Einwohner jährlich an der Gestaltung des Haushaltes über die gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten hinaus durch
a) Bereitstellung eines gesonderten Budgets
b) der Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen und
c) direkte Abstimmung über die Vorschläge

§ 3 Höhe des Bürgerbudgets

1. Die Höhe des gesonderten Budget für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Prenzlau beträgt jährlich 30.000,00 € (in Worten: Dreißigtausend €). 2. Die Festsetzung über die Höhe erfolgt regelmäßig mit der mittelfristigen Finanzplanung zur Haushaltssatzung.

§ 4 Vorschlagsrecht

1. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Prenzlau, die innerhalb der Vorschlagsfrist das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen und über die Vorschläge abzustimmen. Die Vorschläge sind an die Stadt Prenzlau, Bürgermeister, zu richten.
2. Die Vorschläge können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
3. Auf dem Vorschlag ist der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum anzugeben.

§ 5 Vorschlagsfrist

1. Vorschläge können wie folgt eingereicht werden: Die Vorschläge können in der Zeit vom 01.01. bis 31.03. eines jeden Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
2. Vorschläge zum Bürgerbudget des Folgejahres können nur berücksichtigt werden, soweit sie bis zum Stichtag eingereicht wurden.
3. Stichtag ist der 31. März eines jeden Jahres.

§ 6 Behandlung der Vorschläge

1. Die eingegangenen Vorschläge werden durch die Stadtverwaltung Prenzlau auf Zuständigkeit und Kosten geprüft.
2. Die Vorschläge können während der Dienstzeiten der Verwaltung im Rathaus der Stadt Prenzlau, Bürgermeister, Am Steintor 4, 17291 Prenzlau eingesehen werden.
3. Der einzelne Vorschlag ist gültig und wird gemäß § 7 zur Abstimmung gestellt, wenn
a) er innerhalb der Einreichungsfrist gemäß § 5 eingegangen ist,
b) der Vorschlagsträger gemäß § 4 zur Teilnahme berechtigt ist,
c) die Stadt Prenzlau und deren Ortsteile zuständig sind,
d) er umsetzbar ist und die Höhe von 8.000,00 € (in Worten: Achttausend €) nicht überschreitet, eine Erhöhung durch Co-Finanzierung ist ausgeschlossen
e) der Begünstigte des Vorschlags innerhalb der letzten 3 Bürgerhaushalte keine finanziellen Mittel aus dem Bürgerbudget erhalten hat. Einrichtungen der Stadt Prenzlau sind hiervon ausgenommen. Einzelne Abteilungen einer juristischen Person sind der juristischen Person zuzurechnen.
und
f) keine weitere Förderung finanzieller Art aus dem Stadthaushalt im Jahr der Berücksichtigung erfolgt (keine Doppelförderung).

§ 7 Abstimmung

1. Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge des Bürgerbudgets erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung bis zum 30.06. eines jeden Kalenderjahres.
2. Zur Abstimmung über die eingereichten Vorschläge im Rahmen des Bürgerbudgets sind alle anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner, die am Tag der Abstimmungsveranstaltung das 16. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt. Ebenso können Personen, die am Tag der Abstimmungsveranstaltung das 12. Lebensjahr vollendet haben, in Begleitung ihrer Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, welche Prenzlauer Einwohner sind, an der Abstimmung teilnehmen. Sie entscheiden direkt durch Abstimmung, welche Vorschläge innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets realisiert werden können. Das Ergebnis der Abstimmung ist bindend.
3. Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Anzahl der Stimmen realisiert, bis das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht ist.
4. Sofern das zur Verfügung stehende Budget nicht vollständig aufgebraucht ist, aber bei Realisierung durch das nächste Projekt in der unter Pkt. 3 genannten Reihenfolge überschritten werden würde, ist der Differenzbetrag auf das Bürgerbudget des nächsten Jahres zu übertragen.
5. Soweit Vorschläge aufgrund einer Überschreitung des Budgets nicht berücksichtigt werden konnten, können diese im Rahmen des folgenden Bürgerbudgets wiedereingereicht werden.

§ 8 Information der Einwohnerinnen und Einwohner

Die Stadt Prenzlau informiert umfassend in den öffentlich zugänglichen Medien über die Termine, die Abstimmung und die Realisierung der Vorschläge.

§ 9 Umsetzung

1. Die Vorschläge, die in das Bürgerbudget aufgenommen wurden, sollen zeitnah mit Beginn des Folgejahres umgesetzt werden.
2. Die Umsetzung setzt eine beschlossene und bestätigte Haushaltssatzung voraus.
3. Die Umsetzung erfolgt durch die Stadt Prenzlau.

§ 10 Jahresabschluss

1. Über den Stand der Realisierung der Vorschläge wird öffentlich im Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung berichtet.
2. Nicht verbrauchte Mittel des Bürgerbudgets durch Minderausgaben werden in das Folgejahr übertragen.
3. Bei Mittelüberschreitungen durch Mehrausgaben prüft die Stadtverwaltung, ob eine Deckung aus anderen Budgets möglich ist. Grundsätzlich können Mittelüberschreitungen auch durch Erbringung von Eigenleistungen durch den Antragsteller kompensiert werden.

§ 11 Inkrafttreten

Die Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau vom 25.09.2020 ist seit dem 01.01.2021 in Kraft.
Die 1. Änderung der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau vom 02.12.2022 ist seit dem 01.01.2023 in Kraft.

 

Downloads

20.3 - Satzung zum Bürgerbudget (124.8 KB)

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