Anlage zur Drucksache 52/2017 (68.8 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.07.2017 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18.11.1999 in der derzeit geltenden Fassung.
Anlagen:
5. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18.11.1999 in der derzeit geltenden Fassung
Gemäß § 5 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften darf die Höhe der Gebühr nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum Wert der Verwaltungsleistung für den Gebührenpflichtigen stehen (Äquivalenzprinzip).
Seit Anfang des Jahres 2017 erscheint das Amtsblatt für die Stadt Prenzlau bei Bedarf einmal im Monat als Beilage des RODINGERS mit einer Auflage von 10.500 Exemplaren. Infolgedessen hat sich nicht nur der Zuteilungskreis des Amtsblattes erhöht, sondern auch dessen Druck und Verteilung.
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