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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 04.05.2017, Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.18 Uhr

Entschuldigt:
Herr Dr. Krause

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2017
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
7. Rechenschaftsberichte der Beiräte der Stadt Prenzlau
7.1 Rechenschaftsbericht des Kinder und Jugenbeirates
7.2 Rechenschaftsbericht des Sportbeirates
8. 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 25/2017)
9. Änderung Besetzung Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung und Änderung Besetzung Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung (DS-Nr.: 37/2017)
10. 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge (DS-Nr.: 33/2017)
11. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 28/2017)
12. Beschlussaufhebung - Paludikultur - Projektträgerschaft der Stadt zum Projekt "Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau" (DS-Nr.: 41/2017)
13. Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbesschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Schönwerder (DS-Nr.: 30/2017)
14. Mitteilungen des Bürgermeisters
14.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2016) (DS-Nr.: 18/2017)
14.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2015 (Teil 2) (DS-Nr.: 22/2017)
14.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2016 (Teil 1) (DS-Nr.: 23/2017)
14.4 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2016 (DS-Nr.: 29/2017)
14.5 Vandalismusschäden 2016 (DS-Nr.: 32/2017)
14.6 Stadtbericht 2015 (DS-Nr.: 35/2017)
14.7 Verfahrensweise zur Übertragung der Regenwasserkanäle (DS-Nr.: 38/2017)
15. Fragestunde der Stadtverordneten
15.1 Ordnungsbeh. Verordnung: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 2016 (DS-Nr.: 26/2017)
15.2 Nachfrage zur Anfrage DS 26/2017 (DS-Nr.: 40/2017)
15.3 Finanzielle Daten Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt PZ (2005-2009) (DS-Nr.: 27/2017)
16. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 27 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2017
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine weiteren Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass zu TOP 8 – 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau auf Grund von Änderungen während der Beratung im Hauptausschuss die Anlage geändert wurde und nun auszutauschen ist. Ebenfalls ist die Anlage zu TOP 11 – Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau auf Grund von Änderungen während der Beratungen in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss geändert worden und nun auszutauschen.
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 27/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Der Vorsitzende begrüßt den ehemaligen Ortsvorsteher von Klinkow Herrn Bartel.
Der Bürgermeister bittet Herrn Bartel nach vorn, um sich auch im Namen aller Stadtverordneten gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung bei ihm für seine jahrelange Tätigkeit als Ortsvorsteher, die er aus persönlichen Gründen zum 28.02.2017 beendet hat, zu bedanken. Der Bürgermeister würdigt dabei das persönliche Engagement von Herrn Bartel für die Belange des Ortsteils und dessen Einwohner. Als neuen Ortstvorsteher von Klinkow präsentiert der Bürgermeister Herrn Detlef Brieske.

TOP 7. Rechenschaftsberichte der Beiräte der Stadt Prenzlau

TOP 7.1 Rechenschaftsbericht des Kinder- und Jugenbeirates
Frau Großgebauer hält einen Bericht über die Arbeit des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau im zurückliegenden Jahr. Der Bericht wird als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügt.
Herr Melters nimmt teil.

TOP 7.2 Rechenschaftsbericht des Sportbeirates
Der Vorsitzende informiert, dass Herr Wollin sich entschuldigen lassen hat.
Der Bericht wird daher an die Niederschrift als Anlage 2 angehängt.

TOP 8. 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 25/2017
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage. “
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 9. Änderung Besetzung Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung und Änderung Besetzung Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung DS-Nr.: 37/2017
Beschluss: Version: 1

„Die Stadtverordnetenversammlung verändert auf Vorschlag der Fraktion der SPD/FDP die Ausschussbesetzung des WSO-A wie folgt:

Mitglied Vertreter
Jürgen Hoppe alle Fraktionsmitglieder untereinander
Gustav-Adolf Haffer
Heike Zumpe

Die Stadtverordnetenversammlung verändert auf Vorschlag der Fraktion der SPD/FDP die Ausschussbesetzung des FR-A wie folgt:

Mitglied Vertreter
Olaf Himmel alle Fraktionsmitglieder untereinander
Gustav-Adolf Haffer
Jörg Brämer

Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 10. 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge DS-Nr.: 33/2017
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in Anlage 1 beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2017. “
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 11. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 28/2017
Der Bürgermeister bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für die konstruktiven Hinweise in den Ausschüssen. Er berichtet, dass so ein Bürgerbudget in anderen Städten von den Bürgern sehr gut angenommen worden ist und hofft, dass es sich auch in der Testphase in Prenzlau etabliert. Die finanziellen Mittel könnte man in den nächsten Jahren ja noch steigern.
Herr Brämer spricht sich deutlich für diese Satzung aus. Er geht dabei auf die Diskussionen im Hauptausschuss ein und argumentiert, dass er das Bürgerbudget nicht als Machtabgabe wahrnimmt, sondern es eher als ein Instrument für die Bürgerbeteiligung an Politik empfindet. Auch er hofft auf einen guten Anfang und eine hohe Beteiligung der Prenzlauer.
Herr Reichel will zu § 9 (2) dieser Satzung wissen, ob die nicht verbrauchten Mittel im nächsten Jahr auf die 30.000 € addiert werden.
Der Bürgermeister bestätigt die Frage von Herrn Reichel positiv.
Herr Theil findet die Vergabepraxis des Bürgerbudgets nicht gut, spricht sich aber ansonsten dafür aus. Man sollte die Satzung bezugnehmend auf die aktuelle Haushaltssituation überdenken. Das Prenzlauer Profil bietet den Bürgern ausreichend Bürgerbeteiligung und finanziellen Spielraum für Projekte und Ideen. Er erklärt, dass die Bürgerfraktion sich enthalten wird.
Der Bürgermeister weist noch einmal daraufhin, das Bürgerbudget nicht mit dem Prenzlauer Profil zu vergleichen. Beim Prenzlauer Profil geht es um die Förderung Dritter, insbesondere von Vereinen und dabei auch um deren Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen. Beim Bürgerbudget sollen die Einwohner Ideen für den öffentlichen Raum einbringen, die von der Stadt umgesetzt werden, wenn eine entsprechende Mehrheit dies positiv bevotet.
Herr Haffer betont, dass für ihn die 30.000 € gut angelegt sind, wenn man damit die Bürger der Stadt für Politik aktivieren und deren Ideen umsetzen und damit auch Probleme lösen kann.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 24/0/4 einstimmig angenommen

TOP 12. Beschlussaufhebung - Paludikultur - Projektträgerschaft der Stadt zum Projekt "Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau" DS-Nr.: 41/2017
Der Zweite Beigeordnete begründet, warum die Abarbeitung dieser Drucksache nicht umsetzbar war und bittet um Zustimmung.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung des Beschlusses DS 39/2012 – Paludikultur - Projektträgerschaft der Stadt zum Projekt "Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau". “
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 13. Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbesschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Schönwerder DS-Nr.: 30/2017
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, Herr Robert Wesenberg, wohnhaft in 17291 Prenzlau, Kietzstraße 2, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird zugestimmt. Der Geltungsbereich sowie die Planungsziele sind im Antrag (Anlage 1) dargestellt.
2. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, einer Teilfläche des Flurstücks 87/1 der Flur 1 in der Gemarkung Schönwerder, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
3. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" wird in der vorliegenden Fassung vom März 2017 (Anlage 2) beschlossen. Der Entwurf der Begründung (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung vom März 2017 gebilligt.
4. Die Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder", bestehend aus Planzeichnung und Begründung, werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
5. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und Begründungsentwurf einzuholen. “
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 14. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 14.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2016) DS-Nr.: 18/2017
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2015 (Teil 2) DS-Nr.: 22/2017
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2016 (Teil 1) DS-Nr.: 23/2017
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.4 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2016 DS-Nr.: 29/2017
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.5 Vandalismusschäden 2016 DS-Nr.: 32/2017
Der Bürgermeister informiert, dass derzeit abends und nachts wieder eine Citystreife unterwegs ist. Diese kann jedoch nicht alles verhindern. Er geht auf die Schäden am Busbahnhof in der Straße des Friedens ein und fügt hinzu, dass er nicht die Feste und Veranstaltungen als Ursache solcher Beschädigungen durch Randalierer sieht. Weiterhin soll es demnächst eine Videoanlage an der Freilichtbühne geben. Es ist trotzdem ärgerlich, dass die Täter teilweise wegen angeblicher Geringfügigkeit und aus anderen Gründen „davonkommen“, obwohl einige Bürger wachsam sind und die Vandalen anzeigen.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.6 Stadtbericht 2015 DS-Nr.: 35/2017
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.7 Verfahrensweise zur Übertragung der Regenwasserkanäle DS-Nr.: 38/2017
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 15. Fragestunde der Stadtverordneten

TOP 15.1 Ordnungsbeh. Verordnung: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 2016 DS-Nr.: 26/2017
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Der Fragesteller gibt zu Protokoll, dass er die Antwort zur Kenntnis genommen hat. Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr.: 26/2017 zur Kenntnis.

TOP 15.2 Nachfrage zur Anfrage DS 26/2017 DS-Nr.: 40/2017 Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Der Fragesteller gibt zu Protokoll, dass er die Antwort zur Kenntnis genommen hat. Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr.: 40/2017 zur Kenntnis.

TOP 15.3 Finanzielle Daten Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt PZ (2005-2009) DS-Nr.: 27/2017
Herr Hildebrandt weist daraufhin, dass zu dieser Anfrage keine Antwort der Verwaltung vorliegt. Es gab ein Schreiben der Verwaltung, in dem um eine Begründung des Fragestellers (Hr. Hildebrandt) gebeten worden ist. Darauf hat der Fragesteller dieses Schreiben beantwortet und trotzdem keine Antwort bekommen. Er bittet diesen Sachverhalt im Protokoll aufzunehmen.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass der Fragesteller bisher keine Begründung vorgelegt hat und ohne Begründung eine Antwort auf diese Anfrage nicht möglich ist. Hierbei geht es auch um einen besonderen Sachverhalt.
Herr Dittberner findet es ungewöhnlich, dass eine Begründung für eine Anfrage verlangt wird. Dies war in der Vergangenheit so nicht üblich.

Weitere Anfragen:
Herr Dittberner spricht die Ortsbeiratssitzung in Güstow und die geplante Einwohnerbefragung an. Er bittet um eine rechtzeitige Information bezüglich der Ergebnisse der Einwohnerbefragung.
Der Zweite Beigeordnete berichtet von den zwei großen Themen dieser Ortsbeiratssitzung. Zum einen ging es um die Zukunft des Saales und zum anderen um die Dorfgestaltung rund um den Anger. Die Dorfgestaltung um den Anger brachte hitzige Diskussionen hervor, da Zufahrten von Fahrzeugen eines Landwirtes zugestellt wird, andere hingegen die Zufahrt frei haben wollen. Da es hier zu keiner Einigung gekommen ist, hat die Verwaltung eine Einwohnerbefragung vorgeschlagen. Die Dorfbewohner bekommen einen Brief, in dem beide Varianten mit einer entsprechenden Visualisierung (Anger mit Parkflächen oder ohne) vorgestellt werden. Die Bewohner haben dann die Möglichkeit darüber abzustimmen.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass in anderen Ortsteilen in der Vergangenheit auch solche Einwohnerbefragungen durchgeführt worden sind. Er persönlich spricht sich gegen solche Parkflächen auf dem Anger aus. Das Votum der Einwohner sieht er aber als bindend an.
Herr Melters hat zwei Fragen zu Radwegprojekten. Zum einen fragt er nach dem Stand des Rundweges Uckersee im Bereich Anstau Magnushof und zum anderen nach dem Weg zwischen der Fußgängerbrücke und dem „Süßen Grund“.
Frau Oyczysk beantwortet im Auftrag des Bürgermeisters die Fragen von Herrn Melters. Sie erklärt, dass für den Radweg im Bereich des Anstaus Magnushof durch den Wasser- und Bodenverband Welse der Fördermittelantrag zur ELER-Förderung gestellt worden ist. Hier findet zurzeit keine Bearbeitung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) statt. Zuerst hatte das Ministerium versäumt, die Einreichungsfrist öffentlich bekannt zu geben. Dies wurde auf der Internetseite und im Amtsblatt korrigiert. Nach aktueller Nachfrage bei der ILB „wackelt“ die Förderrichtlinie, da diese nicht ausreichend mit der EU-Richtlinie abgestimmt sein soll. Unter diesen Umständen wurde ein Änderungsantrag zur Förderung im Rahmen der GAK-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) vorbereitet. Dadurch wird es bei einer Bewilligung eine Erhöhung des Eigenanteiles für die Stadt geben. Dies versucht die Stadt durch die Beantragung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aus dem Ausgleichsfond des Naturschutzbundes zu kompensieren.
Herr Melters will wissen, ob es sich hierbei immer noch um eine asphaltierte Fahrbahn handelt.
Frau Oyczysk bestätigt dies, dafür besteht für den Weg vom Anfang bis zum Ende des Anstaus Magnushof Baurecht. Für den Ausbau des Abschnittes vom Kap bis zum Anfang Anstau Magnushof wurde eine Förderung aus dem Leader+-Programm beantragt. Die Zustimmung der Lokalen Arbeitsgruppe (LAG) liegt vor. Die Umsetzung des Projektes könnte in Abhängigkeit der Fördermittelbescheide 2018/2019 erfolgen. Für die Übergangszeit erfolgte eine Reparatur des Anstaus Magnushof. Die vorhandene Fahrspur wurde zwischenzeitlich mit einem körnigen Material befestigt.
Der Bürgermeister verweist darauf, dass die Stadt hier nur bedingt Bauherr ist, sondern der Wasser- und Bodenverband Welse die Aufgabe der Koordinierung hat.
Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass der Ausbau aus touristischer Sicht für das Umweltamt nicht vorrangig ist. Eigentlich geht es darum, aus dem Dreescher Landgraben den Nähstoffeintrag in den Uckersee zu vermindern und die Standsicherheit des Dammes zu sichern. Dies ist der naturschutzfachliche und wasserwirtschaftliche Hintergrund der Baumaßnahme und der Grund dafür, dass dies im Landesinteresse liegt.
Frau Oyczysk führt weiterhin den Bereich „Dunkle Hölzer“ aus. Hier gibt es die Dreier- Vereinbarung zwischen der Stadt Prenzlau, dem Landkreis Uckermark und der Gemeinde Oberuckersee (Amt Gramzow). Baubeginn wird der 29. Mai sein und die GAST GmbH aus Schwedt wird diese Baumaßnahme durchführen.
Herr Melters erkundigt sich noch nach dem Weg im Bereich Anstau Magnushof bis zum Bahnübergang in Richtung Seelübbe.
Der Bürgermeister antwortet, dass dieses Stück so bleibt.
Frau Oyczysk informiert, dass es für den Weg zwischen der Fußgängerbrücke und dem „Süßen Grund“ keine aktuelle Planung gibt. Der Ausbau dieses Weges wurde in der Vergangenheit geprüft, jedoch ist man mit der Deutschen Bahn AG als Grundstückseigentümer nicht ins Einvernehmen gekommen, ebenfalls nicht mit der Deutschen Bundeswehr. Beide wollen keine Flächen dafür verkaufen. Der parallel laufende Radweg in der Grabowstraße führt über den Radweg Schwedter Straße ebenfalls zum Marktkauf und stellt hier eine Alternative dar.
Der Bürgermeister betont, dass, wenn die Stadt in Radwege investiert, die Grundstücke auch Eigentum der Stadt sein müssen.
Herr Theil erklärt, dass er drei Anfragen hat und verweist auf den neuen Bootseinstieg in die Ucker durch die Sanierung der Brücke. In dem Zusammenhang will er als Erstes wissen, was man gegen den niedrigen Wasserstand unternehmen kann. Aus seiner Sicht verhindert der niedrige Wasserstand und die großen Steine die touristische Möglichkeit, mit einem Sportboot durch die Ucker zu fahren.
Der Bürgermeister berichtet, dass die Steine vor allem in dem Bereich der Schleusenstraße vorkommen. Diese Steine dürfen laut Landesumweltamt nicht verrückt werden. Daher und wegen des niedrigen Wasserstandes ist eine Kanufahrt durch die Stadt bei bestimmten Wasserständen im Sommer nicht möglich. Auch die Möglichkeit des Anstauens des Uckersees wurde geprüft. In dem Fall würden die seenahen Bungalowgrundstücke am Quast überschwemmt werden. Wenn man im Sommer Wasser zum Paddeln haben möchte, „ertrinken“ im Frühjahr die Bungalows am Quast. Die Verwaltung hat diese Problematik schon mehrfach mit Herrn Wendt von der Unteren Naturschutzbehörde besprochen. Dies kann technisch nicht gelöst werden, da man auch ein Auge auf das Fahrgastschiff haben muss. Er beschreibt weiterhin Ursachen und Wirkungen anhand von Beispielen, wenn man das Wasser anstauen würde. Die neue Brücke ist nicht ausschließlich für den Kanueinstieg gedacht. Dies ist auch eine Verbindungsstrecke für Spaziergänger und Fahrradfahrer. Im Sommer kann man sich außerdem von Herrn Knoll vom CAMP Solaris zu dieser Stelle fahren lassen und von dort problemlos mit dem Kanu starten.
Herr Krüger will wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, den See nur stundenweise oder saisonal für die Paddler anzustauen.
Der Bürgermeister hält dies für nicht möglich, da eine Nacht und ein Tag nicht ausreichen würden, den Wasserstand der Ucker so erheblich zu erhöhen, dass die Leute dort immer problemlos paddeln könnten. Die Wasserbewirtschaftung der beiden Seen war schon immer schwierig.
Herr Haffer will wissen, ob der Fluss überhaupt so sehr genutzt wird durch die Kanufahrer.
Herr Hildebrandt verlässt die Sitzung.
Herr Theil gibt zu bedenken, dass dies touristisch ein wichtiges Thema ist und man zusammen mit der Stadt Pasewalk und dem Landkreis Uckermark eine Lösung finden sollte, da diese auch Interesse an der Nutzung haben sollten. Er schlägt eine Machbarkeitsstudie vor.
Der Bürgermeister führt aus, dass es bereits seit Jahren eine Arbeitsgruppe für den Bereich Prenzlau bis Ueckermünde zu diesem Thema gibt. Auch eine Studie zu den „Wasserständen“ gibt es bereits. Herr Pietschmann vom Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ könnte im WSO-A einen Vortrag dazu halten.
Anmerkung der Verwaltung:
Für den nächsten WSO-A am 20.06.2017 ist ein entsprechender Tagesordnungspunkt vorgesehen.
Herr Zierke schlägt vor in einem bestimmten Zeitfenster eine Welle zu erzeugen. Dies ist allgemeine Praxis in einigen anderen Teilen der Uckermark. Er will wissen, welches Potenzial für die Nutzung des Kanals vorliegt.
Der Bürgermeister weist daraufhin, dass so eine Welle auf geraden Stücken vielleicht funktioniert, aber wahrscheinlich nicht auf unserer Ucker, da man hier auch die anliegenden Gärten und Eigenheimgrundstücke beachten muss.
Herr Theil erkundigt sich als Zweites nach dem finanziellen Stand für die Sanierung in der Marienkirche, da die Kostenschätzung wohl nicht aufgegangen ist. Er informiert über ein Gespräch mit dem Architekten, nach dem die unerwartete Kostensteigerung durch den geplanten Einsatz von Formziegeln entstanden ist. Er fragt, was passiert, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Der Bürgermeister weist daraufhin, dass dies keine Baumaßnahme der Stadt ist und die Stadt demnach nicht Bauherr ist.
Der Erste Beigeordnete will zur finanziellen Situation im nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung im Rahmen seiner Möglichkeiten Auskunft geben.
Herr Theil stellt seine dritte Anfrage zur Thematik Abriss des Kurgartens. Laut seinen Informationen soll dort ein Gebäude mit vier Etagen errichtet werden. Er findet, dass dies nicht in das Umgebungsbild passt und gibt Beispiele an. Er will wissen, wie man diesen Bau verhindern kann z.B. durch einen B-Plan o.ä.
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass ihm bewusst ist, dass die Prenzlauer sehr am traditionellen Kurgarten hängen. Er kann sich nicht erklären, woher diese Information stammt. Nach Absprachen mit der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau e.G. und der Verwaltung soll die Bebauung jedoch anders aussehen. Bis jetzt sind nur die genaue Lage des Gebäudes und die Zuwegung geprüft worden. Man kann mit den Bedenken an die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau e.G. heran treten, wenn genaue Pläne vorliegen. Zurzeit ist dies nicht der Fall, da die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau e.G. sich auf das Objekt in der Geschwister-Scholl-Straße konzentriert. Der Kurgarten liegt im Sanierungsgebiet und somit ist auch hier die Gestaltungssatzung heran zu ziehen, analog zur Geschwister-Scholl-Straße. Ein Bebauungsplan liegt noch nicht vor. Welche umliegenden Häuser für die Umgebungsbebauung herangezogen werden, muss noch besprochen werden. Er unterbreitet den Stadtverordneten das Angebot, die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau e.G. zu gegebener Zeit in den WSO-A einzuladen, damit diese einen Vortrag über die geplante Bebauung halten kann.
Der Bürgermeister betont, dass der Landkreis Uckermark im Zuge der Baugenehmigung auch den Umgebungsschutz Stadtmauer usw. prüfen wird. In verschiedenen Gesprächen wurde erwähnt, dass die bisherige Fassade und der Schriftzug „Kurgarten“ wieder aufgenommen werden soll. Er bittet darum abzuwarten, bis konkrete Pläne vorliegen. Geschmacklich liegen Häuser, wie z.B. das Haus neben dem Warmbad immer im Auge des Betrachters. Er informiert, dass der Kurgarten große Risse aufweist und man dieses Gebäude nicht wirtschaftlich erhalten kann.
Herr Haffer fragt nach dem Grundstück an der Uckerpromenade, welches von der Stadt veräußert wurde. Er will wissen, wann dort die Bebauung beginnt.
Der Bürgermeister erklärt, dass dieses Grundstück von Herrn Krauskopf gekauft worden ist. Dort gab es einige Komplikationen, die etwas dauerten.
Herr Krauskopf musste mit den Nachbarn erst noch Abstandsflächen aushandeln und der geplante Kellerbau ist nun nicht möglich. Eine Baugenehmigung liegt mittlerweile vor und jetzt muss die Finanzierung noch abgestimmt werden. Das Grundstück soll aber demnächst bebaut werden.
Herr Reichel hat zwei Anfragen. Zum einen will er aus touristischer Sicht wissen, wie der Stand des Campingplatzes ist und zum anderen fragt er nach einem Prioritätenplan des Straßenbaus im Bereich Kietzcarée.
Der Bürgermeister erläutert, dass es eine Herangehensweise für den Campingplatz gibt und diese bis Ende Mai konkreter wird.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass es bezüglich der Straßenbaumaßnahmen eine Prioritätenliste gibt, die den Stadtverordneten vorliegt. Die Reihenfolge ändert sich manchmal, durch bestimmte Ausschreibungen, Fördermaßnahmen und andere neue Entwicklungen. Es wird eine neue Bewerbung für ein neues Stadtumbauprogramm für die Straßen um das Kietzcarée (Bahnhofsviertel) geben.
Der Bürgermeister erinnert nochmals an die Kranzniederlegung am 8. Mai um 16 Uhr am Ehrenmal im Stadtpark und lädt die Stadtverordneten auch im Anschluss zur Einweihung der neuen Harmonikafigur am Goldfischteich ein.

TOP 16. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.18 Uhr.

Downloads

Niederschrift SVV vom 04.05.2017 (öffentlich) (61.9 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift SVV vom 04.05.2017 (öffentlich) (6.9 KB)

Anlage 2 zur Niederschrift SVV vom 04.05.2017 (öffentlich) (13.2 KB)

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