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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 24.04.2017

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 24.04.2017, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.11 Uhr

Entschuldigt:
Herr Krüger

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2017
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 25/2017)
7. Änderung Besetzung Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung und Änderung Besetzung Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung (DS-Nr.: 37/2017)
8. 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge (DS-Nr.: 33/2017)
9. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 28/2017)
10. Beschlussaufhebung - Paludikultur - Projektträgerschaft der Stadt zum Projekt "Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau" (DS-Nr.: 41/2017)
11. Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbesschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Schönwerder (DS-Nr.: 30/2017)
12. Mitteilungen des Bürgermeisters
12.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2016) (DS-Nr.: 18/2017)
12.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2015 (Teil 2) (DS-Nr.: 22/2017)
12.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2016 (Teil 1) (DS-Nr.: 23/2017)
12.4 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2016 (DS-Nr.: 29/2017) 12.5 Vandalismusschäden 2016 (DS-Nr.: 32/2017)
12.6 Mitteilungen über Vergaben nach VOB und VOL (DS-Nr.: 34/2017)
12.7 Stadtbericht 2015 (DS-Nr.: 35/2017)
12.8 Verfahrensweise zur Übertragung der Regenwasserkanäle (DS-Nr.: 38/2017)
13. Anfragen der Ausschussmitglieder
13.1 WLAN im Seebad (DS-Nr.: 20/2017)
13.2 Bauflächen im Gewerbegebiet Prenzlau (DS-Nr.: 21/2017)
14. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2017
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 25/2017
Der Vorsitzende fragt nach der Änderung im §7 (2) der Geschäftsordnung. Ihm ist hierbei nicht deutlich formuliert, ob noch ein neuer Antrag zum Geschäftsordnungsantrag gestellt werden muss. Er empfiehlt in Satz 3 dieses Paragrafen eine klarere Formulierung zu wählen, um zu verdeutlichen, welcher Antrag gemeint ist.
Herr Richter schlägt vor, die Rednerliste zu verlesen und abzuarbeiten und erst dann über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen zu lassen. Er hält die Argumente der Redner auf der Liste noch für wichtig und würde daher den Antrag ablehnen. Des Weiteren geht er auf das Rederecht des Antragstellers der Drucksache ein. Dieser hat nach Ende der Debatte weiterhin das Recht nochmals zu sprechen.
Herr Hoppe weist darauf hin, dass ein Antrag auch abgelehnt werden kann und befindet die Änderung als gut. Die Abstimmung über den Antrag sollte aus seiner Sicht direkt nach Meldung zur Antragsstellung erfolgen und nicht erst nach Abarbeitung der Rednerliste.
Der Vorsitzende möchte zu seiner Ausführung eine Lösung finden. Er schlägt vor, das Wort „einen“ Antrag mit dem Wort „dem“ Antrag zu ersetzen, wenn hierbei der Geschäftsordnungsantrag gemeint ist. Diese redaktionelle Änderung findet bei den Mitgliedern des Hauptausschusses Zustimmung.
Herr Müller nimmt diesen Vorschlag der Wortänderung des Vorsitzenden redaktionell auf. Er fragt bei Herrn Richter nach dem Paragrafen, indem steht, dass der Antragsteller am Ende der Debatte nochmal reden darf.
Herr Richter verweist auf §8 (6) Satz 2 der Geschäftsordnung: “Auf seinen Wunsch ist ihm am Ende der Beratung nochmals das Wort zu erteilen.“
Herr Müller schlägt vor eine Ergänzung im §7 (2) der Geschäftsordnung vorzunehmen, oder dies direkt im §8 (6) mit dem Satz: „Dies gilt nicht beim Vorliegen eines Geschäftsordnungsantrages auf Schluss der Debatte.“ zu erweitern.
Herr Brämer will wissen, ob ein Geschäftsordnungsantrag eine Drucksache ist?
Herr Müller verneint dies und weist darauf hin, dass nicht der Geschäftsordnungsantrag gemeint war, sondern der Gegenstand des Tagesordnungspunktes eine Drucksache ist. Hier könnte nach Zustimmung des Geschäftsordnungsantrages auf Ende der Debatte, der Antragsteller der Drucksache gemäß §8 (6) nochmals auf Wunsch reden. Das sollte durch eine Ergänzung im § 7 (2): „Das Recht nach §8 (6) Satz 2 gilt dann nicht.“ ausgegrenzt werden.
Herr Richter wollte eigentlich, dass dieses Rederecht des Antragsstellers einer Drucksache erhalten bleibt.
Herr Hoppe denkt, dass der Antragsteller einer Drucksache diese ja begründen muss und somit zur Sache gesprochen hat.
Der Vorsitzende fasst nochmal zusammen. Der Antragsteller einer Drucksache sollte nach Zustimmung des Geschäftsordnungsantrages auf Ende der Debatte nicht nochmal sprechen dürfen, sonst hätte der Geschäftsordnungsantrag keinen Sinn.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig (lt. geänd. Anlage) zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. Änderung Besetzung Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung und Änderung Besetzung Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung DS-Nr.: 37/2017
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung verändert auf Vorschlag der Fraktion der SPD/FDP die Ausschussbesetzung des WSO-A wie folgt:

Mitglied Vertreter
Jürgen Hoppe alle Fraktionsmitglieder untereinander
Gustav-Adolf Haffer
Heike Zumpe

Die Stadtverordnetenversammlung verändert auf Vorschlag der Fraktion der SPD/FDP die Ausschussbesetzung des FR-A wie folgt:

Mitglied Vertreter
Olaf Himmel alle Fraktionsmitglieder untereinander
Gustav-Adolf Haffer
Jörg Brämer

Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge DS-Nr.: 33/2017
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in Anlage 1 beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2017. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 28/2017
Der Bürgermeister berichtet von den Änderungen der Satzung, die durch die Ausschüsse entstanden sind. Der Vorsitzende ergänzt, dass die Änderung im §5 (3) Bst. e der Satzung sinnvoll ist und der Bürgermeister erläutert diese Änderung detailliert.
Herr Melters betont, dass er gegen das Bürgerbudget ist, da er viele Probleme und große Diskussionen kommen sieht. Er glaubt nicht daran, die Bürger davon begeistern zu können, eher die großen Gruppen/Vereine haben davon einen Vorteil. Er fügt hinzu, dass er als Stadtverordneter von den Bürgern gewählt wurde und in deren Auftrag agiert und immer ein offenes Ohr für jeden Bürger und deren Probleme hat. Diese können sich ja jederzeit an die Fraktionen wenden. Er sieht das Haushaltsrecht als primäres Recht der Stadtverordneten.
Herr Hoppe findet, dass man als Stadtverordneter die Augen vor neuen Dingen nicht verschließen sollte und widerspricht Herrn Melters. Das Haushaltsrecht bleibt den Stadtverordneten gewährt, da diese auch erst ab einer Summe von 50.000 € einbezogen werden. Die Verwaltung kann unter dem Wert eigenständig agieren so wie beim Bürgerbudget. Die Bürger sind aus seiner Sicht in den Fraktionen und Parteien eher weniger aktiv und er findet dieses Budget daher eine gute Chance auf mehr Demokratie.
Herr Hoppe berichtet weiterhin kurz von der erfolgreichen Umsetzung in Eberswalde. Er will wissen, warum gemäß §5 (3) Bst. d keine Erhöhung durch Co- Finanzierung möglich ist.
Der Bürgermeister begründet die ausgeschlossene Co-Finanzierung damit, dass starke Vereine durch Eigenmittel mit ihren großen Projekten an der Spitze stehen würden und die einzelnen Bürger wenige Chancen hätten. Dafür gibt es das Prenzlauer Profil. Dies muss man getrennt vom Bürgerbudget sehen.
Herr Brämer spricht sich für einen Bürgerhaushalt aus und sieht die geringe Entscheidungsabgabe der Stadtverordneten eher positiv für den Bürger an. Durch dieses Bürgerbudget können die Bürger mehr Politik machen und werden involviert. Er hofft dadurch mehr Leute für Politik zu begeistern und Nachwuchs fördern zu können. Der Vorsitzende betont, dass die Bürger weiterhin an die Fraktionen herantreten können trotz des Bürgerbudgets.
Herr Meyer äußert sich ebenso positiv gegenüber dem Bürgerbudgets. Dies begründet er mit der aktiven Teilnahme an der Politik und hofft somit eventuell auch Verbesserungen erreichen zu können z.B. im Bereich Vandalismus.
Der Bürgermeister wendet sich an Herrn Melters und erklärt, selbst wenn das Bürgerbudget in Prenzlau nicht funktionieren sollte, es aber einen Versuch wert ist. Er glaubt aber an einen positiven Start des Bürgerhaushaltes wie in Schwedt und Eberswalde.
Frau Dr. Schulzendorf berichtet von ihren positiven Erfahrungen eines Bürgerhaushaltes in Berlin-Lichtenberg.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 8/1/0 mehrheitlich (lt. geänd.Anlage zur Beschlussfassung) empfohlen

TOP 10. Beschlussaufhebung - Paludikultur - Projektträgerschaft der Stadt zum Projekt "Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau" DS-Nr.: 41/2017
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung des Beschlusses DS 39/2012 – Paludikultur - Projektträgerschaft der Stadt zum Projekt "Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau". “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbesschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Schönwerder DS-Nr.: 30/2017
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, Herr Robert Wesenberg, wohnhaft in 17291 Prenzlau, Kietzstraße 2, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird zugestimmt. Der Geltungsbereich sowie die Planungsziele sind im Antrag (Anlage 1) dargestellt.
2. Für den in  der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, einer Teilfläche des Flurstücks 87/1 der Flur 1 in der Gemarkung Schönwerder, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
3. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" wird in der vorliegenden Fassung vom März 2017 (Anlage 2) beschlossen. Der Entwurf der Begründung (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung vom März 2017 gebilligt.
4. Die Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder", bestehend aus Planzeichnung und Begründung, werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
5. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und Begründungsentwurf einzuholen.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 12.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2016) DS-Nr.: 18/2017
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 12.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2015 (Teil 2) DS-Nr.: 22/2017
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 12.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2016 (Teil 1) DS-Nr.: 23/2017
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 12.4 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2016 DS-Nr.: 29/2017
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 12.5 Vandalismusschäden 2016 DS-Nr.: 32/2017
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 12.6 Mitteilungen über Vergaben nach VOB und VOL DS-Nr.: 34/2017
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 12.7 Stadtbericht 2015 DS-Nr.: 35/2017
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 12.8 Verfahrensweise zur Übertragung der Regenwasserkanäle DS-Nr.: 38/2017
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister informiert über:
- die gelungene Einweihung des neuen Standortes der Firma Boryszew Oberflächentechnik Deutschland GmbH. Der Bereich der Galvanik ist besonders beeindruckend und nun auch nicht mehr geruchsintensiv für die Mitarbeiter.
- den aktuellen Stand der Rückerstattung der Essengelder. 209 Anträge wurden bis 2016 gestellt, von denen 6 Anträge jedoch keinen Anspruch hatten. Die anderen Anträge sind abgearbeitet worden. Neuanträge liegen derzeit 53 vor, von denen 50 Anträge auch schon erledigt sind. Die Auszahlungssumme beläuft sich zur Zeit auf ca. 90.000 €.
- die Abkommandierung des Oberstleutnant Reiser nach Afghanistan am 30. Mai, sodass es einen neuen Standortältesten geben wird. Ein entsprechender Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Prenzlau wird vorbereitet. Der Bürgermeister informiert hiermit den Hauptausschuss gemäß Richtlinie zur Regelung der Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Prenzlau.
- die Änderung in der Thematik Kreisgebietsreform und verweist auf eine Mail vom Städte- und Gemeindebund. Diese wird er den Stadtverordneten zusenden. Er informiert, dass in Deutschland wenige Bundesländer solche Landkreisdimensionen mit über 4.000 km² haben, wie ihn dann der neue Landkreis Uckermark-Barnim hätte. Nur Städte, die derzeit Kreisstadtstatus nachweisen, werden voraussichtlich eine Chance haben weiterhin den Kreissitz zu erlangen. Somit ist Angermünde an dieser Stelle grundsätzlich chancenlos. Entweder werden die berlinnäheren Städte Kreisstadtstatus erlangen oder eher die Städte in den entfernteren Bereichen. Aus seiner Sicht sollten die Städte, die es regional schwerer haben werden, auch Kreisstadt bleiben. Das spricht dann für Prenzlau.
Herr Brämer empfiehlt, dass die Verwaltung sich mit den Landtagsabgeordneten besprechen sollte und diese von Prenzlau als Kreissitz überzeugen sollen.
Herr Melters betont, dass jeder Stadtverordneter für seine Region wählen wird.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass die Abgeordneten, die in unserer Region leben, auch Prenzlau unterstützen werden. Es kann nur Eberswalde oder Prenzlau als Kreissitz hervorgehen. Hierzu gab es bereits ein Treffen mit den Bundes- und Lantagsabgeordneten. Des Weiteren berichtet der Bürgermeister von dem Antwortschreiben der Kommunalaufsicht zum Thema: Beitritt zum Verein Bürgernahes Brandenburg. Dieses haben die Stadtverordneten erhalten.
Herr Brämer bittet das Ausgangsschreiben der Fraktion DIELINKE.Prenzlau auch den Stadtverordneten zukommen zu lassen.
Der Bürgermeister sichert dies zu. Weiterhin erinnert er an die Kranzniederlegung am Sowjetischen Ehrenmal am 8. Mai um 16 Uhr.
Der Erste Beigeordnete berichtet über die Vesper- und Frühstücksversorgung sowie die Mittagessenversorgung. Beides scheint den Eltern zu gefallen, da eine höhere Anzahl an Essenteilnehmer zu verzeichnen ist, als ursprünglich vermutet worden ist. Dadurch entsteht ein höherer Eigenanteil für die Verwaltung, welcher in der nächsten Sitzungsfolge als überplanmäßige Ausgabe von 165.000 € als Drucksache vorgelegt wird. Derzeit gibt es unterschiedliche Ansichten zwischen dem Jobcenter und der Stadtverwaltung in Bezug auf die jeweiligen Bundes- und Landesgesetze. Wenn ein Hortvertrag besteht, werden durch die Verwaltung 1,50 € Eigenanteil berechnet, da dies in den Geltungsbereich des Kitagesetzes des Landes Brandenburg fällt.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass das Bundesgesetz nur Schulessen bezuschusst. Somit ist dieses Gesetz für Hortkinder nicht anwendbar, solange es keine andere Regelung gibt.
Herr Brämer erkundigt sich, ob es sich um den Zuschuss Bildung- & Teilhabe handelt.
Der Bürgermeister bejaht dies. Der Zuschuss Bildung- und Teilhabe gilt nur für Schulessen. Wenn ein Kitavertrag (Bescheid) besteht, isst das Kind Hortmittagessen. Es ist keine Bezuschussung durch Leistungen für Bildung- und Teilhabe für Hortkinder möglich, solange der Bund dies nicht anders festlegt oder der Landkreis eine andere rechtliche Lösung vorgibt.
Der Erste Beigeordnete informiert über den aktuellen Stand des Kunstrasenplatzes. Das Förderverfahren des Landes läuft gerade noch, wovon dann die Bundesförderung abhängig ist. Die Umsetzung wird in diesem Jahr nicht mehr erfolgen.
Der Bürgermeister kündigt ein Pilotprojekt mit der Humboldt-Universität zu Berlin zum Thema: Erstberatung zu Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels an. Hier werden praktische Dinge für Prenzlau im Hinblick auf den Klimawandel (Sturm, Hochwasser usw.) untersucht. Ein kleiner Eigenbeitrag in Höhe von ca. 4.000 € wäre zu leisten. Im Land Brandenburg gibt es noch keine Kommune, die diese mit Bundesmitteln geförderte Erstberatung bisher in Anspruch genommen hat. Ebenfalls wurde Prenzlau angefragt, ob Prenzlau eine Energie-Partnerstadt in Osteuropa hat. Hierfür wäre ein Projekt mit Barlinek möglich.

TOP 13. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 13.1 WLAN im Seebad DS-Nr.: 20/2017
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort des Bürgermeisters auf die Anfrage zur Kenntnis.

TOP 13.2 Bauflächen im Gewerbegebiet Prenzlau DS-Nr.: 21/2017
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort des Bürgermeisters auf die Anfrage zur Kenntnis.

Weitere Anfragen:
Frau Karstädt will wissen, ob die Werbetafel am Stadtpark temporär ist oder diese dauerhaft stehen bleibt.
Der Bürgermeister erklärt, dass diese Werbung geduldet wird, sie jedoch nur temporär ist. Es werden in diesem Jahr noch viel größere Werbetafeln aufgestellt werden, die bereits im Ordnungsamt beantragt wurden.

TOP 14. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.11 Uhr.

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Niederschrift HAU-A vom 24.04.2017 (öffentlich) (51.7 KB)

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