direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung vom 06.04.2017

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 06.04.2017, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 17.55 Uhr

Entschuldigt:
Herr Richter
Herr Naujokat-Großpietsch
Herr Strehlow

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2017
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
6.1 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2016 (DS-Nr.: 29/2017)
7. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 28/2017)
8. 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge (DS-Nr.: 33/2017)
9. Bericht "Prenzlauer Profil IV. Quartal 2016", Jahresanalyse
10. Mitteilungen des Bürgermeisters
10.1 Verfahrensweise zur Übertragung der Regenwasserkanäle (DS-Nr.: 38/2017)
10.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2015 (Teil 2) (DS-Nr.: 22/2017)
10.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2016 (Teil 1) (DS-Nr.: 23/2017)
10.4 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2016) (DS-Nr.: 18/2017)
11. Anfragen der Ausschussmitglieder
12. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2017
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung

TOP 6.1 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2016 DS-Nr.: 29/2017
Der Rechnungsprüfer informiert, dass ab dieser Vorlage auf die gesonderten Mitteilungsvorlagen zu einzelnen Verwendungsnachweisen verzichtet wird. Anlass ist, dass so dem Datenschutz besser entsprochen werden kann. Weiterhin geht er auf den Prüfungsrückstau bei Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen als ein landesweites Problem kurz ein. Dies war auch Thema in den letzten Beratungen des Arbeitskreises der Rechnungsprüfungsämter des Landes Brandenburg. Häufig stehen noch Jahresabschlüsse, auch Eröffnungsbilanzen ab 2011 aus. Der Sinn aufwändiger Erstellung und Prüfung zu alter Jahres- und Gesamtabschlüsse wurde in Frage gestellt. Es wurde von einer skandalösen Situation gesprochen. Die Rechtslage erlaubt aber nur wenige Vereinfachungen.
Die Ausschussmitglieder nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 7. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 28/2017
Der Bürgermeister gibt einen Rückblick auf die anderen beiden Ausschüsse zum Thema Bürgerbudget und erklärt, dass alle Bürger, Vereine und sonstige Personengruppen losgelöst vom Prenzlauer Profil, Maßnahmen einbringen können und die dann von der Verwaltung umgesetzt werden. Beginnend sollen dafür 30.000 € gemäß §2 der vorliegenden Satzung bezugnehmend auf die jährliche Haushaltssatzung zur Verfügung stehen. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales hat zwei Änderungen vorgeschlagen, die der Bürgermeister hier benennt und im Hauptausschuss neu vorstellen wird (§ 5 (3) d und e; §8(1); § 9 (3)).
Der Bürgermeister schlägt vor mit dieser Satzung ersteinmal zu starten und dann zu schauen, wo es Probleme gibt und Änderungen her müssen.
Herr Brämer thematisiert zwei Paragrafen der Satzung (§ 4 (2) und §6 (4)) und will dazu eine Änderung. Er bemängelt hier, dass zu spät eingereichte Vorschläge automatisch mit ins nächste Jahr gehen, jedoch nicht berücksichtige Vorschläge bei der Abstimmung erst wieder neu eingereicht werden müssen.
Der Erste Beigeordnete erläutert den Ausschussmitgliedern die Paragrafen. Es entsteht eine Diskussion zwischen der Verwaltung und den Ausschussmitgliedern.
Herr Brämer und der Vorsitzende wollen eine Gleichbehandlung, ob der Vorschlag neu eingereicht werden muss oder nicht.
Herr Haffer spricht sich gegen eine Änderung des § 6 der vorliegenden Satzung aus. Im § 4 (2) würde er den 2. Satz: „Später eingereichte Vorschläge gehen in das nachfolgende Bürgerbudget ein.“ streichen lassen.
Der Bürgermeister stimmt dem Vorschlag von Herrn Haffer zu. Interessierte Bürger reichen ihre Vorschläge auch im nächsten Jahr nochmal ein und wer zu spät kommt muss eben nochmal beantragen.
Frau Bergansky hält es für sinnvoll die Satzung erstmal so zu belassen und zu testen.
Die Ausschussmitglieder und die Verwaltung einigen sich im §4 (2) der vorliegenden Satzung den 2. Satz zu streichen.
Herr Haffer ergänzt, dass auch § 2 (2) dieser Satzung diskutiert worden ist. Hier soll ein Haushaltsvorbehalt enthalten sein. Demnach kann die Summe mal höher oder auch mal geringer werden, je nach Haushaltssituation. Weiterhin gibt er die Begründung der Vorlage zu bedenken. Er denkt, dass das Ergebnis der Bürgerabstimmung nur als eine Mitteilungsvorlage in die Stadtverordnetenversammlung gehen sollte.
Herr Brämer kann im § 2 (1) keinen Haushaltsvorbehalt erkennen. Auch der Absatz 2 dieses Paragrafen ist nicht deutlich für den Bürger nachvollziehbar. Es entsteht eine kontroverse Diskussion über den § 2 der Satzung, um diesen inhaltlich zu konkretisieren.
Einige Ausschussmiglieder und der Bürgermeister sprechen sich für den Wortbaustein „mindestens“ aus. Es fallen andere Wortbeispiele wie: anfänglich, grundsätzlich und derzeit für den § 2.
Herr Haffer gibt zu bedenken, dass man mit dem Wort „mindestens“ schon über eine zukünftige Haushaltssatzung entscheidet und diese Gelder auf mindestens 30.000 € festgelegt hat.
Der Vorsitzende fasst zusammen und fragt die Ausschussmitglieder nach einer abschließenden Lösung. Diese stimmen dem Wort „mindestens“ für die Überarbeitung der Satzung bis zum Hauptauschuss zu.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 6/1/1 zur Beschlussfassung mit geänderter Anlage empfohlen

TOP 8. 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge DS-Nr.: 33/2017
Der Erste Beigeordnete erläutert die Gründe für diese Drucksache und vergleicht den Minderertrag für den städtischen Haushalt von insgesamt 2.322,52 € mit den Aufwendungen für Porto und Büromaterial inklusive Verwaltungs- und Gemeinkosten in Höhe von ca. 2.400,00 €. Der Ertrag und die Aufwendungen stehen nicht im Verhältnis zueinander.
Der Bürgermeister erklärt, dass der Fehlbetrag nicht auf die übrigen Umlageschuldner umgelegt wird. Hier liegt gemäß aktueller Rechtsprechung somit auch keine Ungleichbehandlung vor.
Frau Bohrisch erläutert im Auftrag des Bürgermeister, dass die Portokosten für den Versand der Bescheide teurer ist als der zu erzielende Ertrag.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in Anlage 1 beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2017.“
Abstimmung: 8/0/0 zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Bericht "Prenzlauer Profil IV. Quartal 2016", Jahresanalyse
Herr Brämer will wissen, warum das Prenzlauer Profil noch Gelder übrig hat und diese dann nicht unter Berücksichtigung der Deckungsfähigkeit an die abgelehnten Anträge verteilt werden.
Der Erste Beigeordnete erläutert, dass alles Geld beantragt wurde, jedoch dann nicht gebraucht wurde oder Projekte zurückgezogen worden sind.
Der Bürgermeister sichert Herrn Brämer eine detaillierte Antwort auf seine Frage im Hauptausschuss zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Es können lediglich die Fördermittelanträge bewilligt werden, die den Regelungen des Prenzlauer Profils entsprechen und damit förderfähig sind. Grundsätzlich sollten die für die einzelnen Förderbereiche verfügbaren Mittel auch für Projekte aus diesen Bereichen verwendet werden. Da auch im Laufe des Jahres noch förderfähige Anträge eingehen, können diese Mittel vorerst nicht zur Deckung und damit zur Bewilligung von Anträgen aus den bereits ausgeschöpften Förderbereichen genutzt werden. Sollte sich zum Ende des Haushaltsjahres abzeichnen, dass Mittel frei bleiben, werden diese auch im Rahmen der Möglichkeiten laut Förderrichtlinie vergeben. Zu beachten ist aber, dass bereits bewilligte Anträge oft auch erst zum Ende des Jahres zurückgezogen bzw. die gewährten Mittel nicht, nicht in voller Höhe oder zu spät abgefordert werden. Leider ist es dann manchmal zeitlich nicht mehr möglich, diese Mittel neu zu vergeben.

TOP 10. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 10.1 Verfahrensweise zur Übertragung der Regenwasserkanäle DS-Nr.: 38/2017
Der Zweite Beigeordnete erklärt die Mitteilungsvorlage insbesondere den letzten Passus auf Seite 2, da es dort zu Unklarheiten gekommen ist. Weiterhin spricht er die noch fehlenden Straßen mit festgeschriebenen Zweckbindungsfristen an. Die Ausschussmitglieder nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 10.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2015 (Teil 2) DS-Nr.: 22/2017
Herr Brämer fragt, warum erst jetzt das Jahr 2015 behandelt wird.
Frau Bohrisch erklärt im Auftrag des Bürgermeisters, dass erst jetzt der Jahresabschluss für 2015 fertiggestellt wird.
Die Ausschussmitglieder nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 10.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2016 (Teil 1) DS-Nr.: 23/2017
Die Ausschussmitglieder nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 10.4 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2016) DS-Nr.: 18/2017
Die Ausschussmitglieder nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen: Der Bürgermeister informiert, dass eine Interessentin angefragt hat, einen Waldkindergarten in der Kleinen Heide zu eröffnen. Solche Kindergärten gibt es anderorts auch, jedoch hält der Bürgermeister es für schwierig eine Betriebserlaubnis dafür zu bekommen, schon in Bezug auf die Hygienevorschriften. Dies und der Aufwand müssen geprüft werden.
Weiterhin berichten der Bürgermeister und der Zweite Beigeordnete von der Neueröffnung am 19.04.2017 der Firma Boryszew Oberflächentechnik Deutschland GmbH an einem neuen Standort. Die kurze Dauer vom Brand bis zum Neubeginn beträgt fast genau 2 Jahre, was eine Meisterleistung auch im Hinblick auf die vielen Genehmigungen ist.

TOP 11. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 12. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 17:55 Uhr.

Downloads

Niederschrift FR-A vom 06.04.2017 (öffentlich) (37.6 KB)

zurück Seitenanfang Seite drucken