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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales vom 05.04.2017

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Bildung, Kultur u. Soziales der Stadt Prenzlau
am Mittwoch, dem 05.04.2017, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.45 Uhr

Entschuldigt:
Herr Himmel
Herr Tank
Herr Fuhrmann

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2017
4. Einwohnerfragestunde
5. Wahl eines zusätzlichen Vertreters des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
6. Bestätigung der Tagesordnung
7. Berichterstattung zum Thema "Inklusion und Schulvisitation", Berichterstatter: Frau Carmen Gehrmann
8. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 28/2017)
9. Vergabe Stadtwappen (DS-Nr.: 14/2017)
10. Bericht "Prenzlauer Profil IV. Quartal 2016", Jahresanalyse
11. Mitteilungen des Bürgermeisters
12. Anfragen der Ausschussmitglieder
13. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Herr Reichel, als an Lebensjahren ältestes Mitglied, eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Herr Reichel stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 7 Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2017
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Wahl eines zusätzlichen Vertreters des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
Herr Dittberner schlägt Herrn Reichel als zusätzlichen Vertreter vor. Es wird eine offene Wahl vorgeschlagen. Dieser Verfahrensweise wird zugestimmt.
Abstimmung: 6/0/1 einstimmig angenommen

TOP 6. Bestätigung der Tagesordnung
Über die geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig angenommen

TOP 7. Berichterstattung zum Thema "Inklusion und Schulvisitation", Berichterstatter: Frau Carmen Gehrmann
Frau Gehrmann erläutert mit einer Präsentation (Anlage 1) die Inklusion und Schulvisitation der Verlässlichen Halbtagsgrundschule „Diesterweg“. Die Veröffentlichungen findet man auf der Homepage der Schule.
Herr Theil erfragt die derzeitigen Klassen-, Lehrer- und Schülerzahlen sowie die Verfügbarkeit der Räume.
Frau Gehrmann antwortet, dass es derzeit ca. 300 Schüler, 12 Klassen (zweizügig) und 19 Lehrkräfte gibt. Sie erläutert, dass zwar ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, aber dies trotzdem noch ausbaufähig sei. Es fehlen Förderräume, allerdings ist durch die zusätzliche Nutzung der Aula im Gymnasium Teil II ein Kompensieren möglich.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass leider im Rahmen des Denkmalschutzes der genutzten Gebäude keine weitere Handlungsmöglichkeit bestehe.
Der Erste Beigeordnete bedankt sich bei Frau Gehrmann für die Präsentation. Er erfragt, inwieweit Frau Gehrmann in Kooperation mit dem Gymnasium arbeitet.
Frau Gehrmann betont, dass sie allen Kindern gerecht werden möchte. Die Zusammenarbeit mit dem Gymnasium hat sich verbessert und sei ihr sehr wichtig, da die Kinder sich stetig weiterentwickeln.
Herr Dittberner informiert, dass derzeit sechs Schüler mit einem anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf beschult werden.
Herr Theil erfragt die Anzahl der Schüler mit Migrationshintergrund an der Schule.
Frau Gehrmann erläutert, dass sich derzeit neun Kinder mit Migrationshintergrund an der Grundschule befinden.
Der Bürgermeister bedankt sich bei Frau Gehrmann für ihre Präsentation. Er geht auf die Problematik bei der Einrichtung einer Barrierefreiheit in den Grundschulen "Pestalozzi" und "Diesterweg" ein. Er erläutert, dass u. a. für den Einbau eines Aufzugs Räumlichkeiten wegfallen müssten, da aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ein Anbau schwierig sein wird. Die Oberschule mit Grundschulteil "C. F. Grabow" und die Grundschule "A. Becker" sind bereits mit Aufzügen ausgestattet worden.
Herr Rissmann erfragt die Anzahl der Sportlehrer an der Diesterweg Grundschule.
Frau Gehrmann antwortet, dass derzeit zwei Sportlehrer an der Grundschule tätig sind.
Frau Reinke erklärt, dass es parallel zur Ausschreibung für das "Gemeinsame Lernen" ein Investitionsprogramm vom Land gab. Sie erfragt, ob hierbei Mittel für die Stadt Prenzlau verfügbar sind.
Frau Gehrmann teilt mit, dass das Investitionsprogramm nicht ausgeschlossen sei.
Der Erste Beigeordnete fügt hinzu, dass für die Beantragung von Fördermitteln aufgrund notwendiger Investitionen im Mai eine Entscheidung getroffen wird.

TOP 8. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 28/2017
Herr Theil erfragt, ob sich die Stadt Prenzlau das Bürgerbudget zusätzlich zum Prenzlauer Profil leisten kann. Weiterhin unterscheide sich das Bürgerbudget von dem Prenzlauer Profil in einigen Regelungen u. a. bei der Frist der Einreichung.
Herr Theil empfindet die Regelungen der § 5 Abs. 3 d und § 9 Abs. 3 der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau widersprüchig. Für ihn ist unklar, ob eine Überschreitung der 5.000,00 Euro nun möglich ist.
Herr Theil fragt außerdem an, welche Projekte förderfähig sind.
Der Bürgermeister betont, dass sich das Bürgerbudget komplett von dem Prenzlauer Profil unterscheide! Er erklärt, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.
Der Bürgermeister führt weiterhin aus, dass durch das Bürgerbudget gezielt die Wünsche und Ideen der Bürger eingebracht und umgesetzt werden sollen. Die entsprechende Frist wurde gesetzt, um die eingereichten Anträge sichten und prüfen zu können. Im Anschluss erfolgt ein Termin zu einer gemeinsamen öffentlichen Abstimmung in der Uckerseehalle.
Der Erste Beigeordnete merkt an, dass das Prenzlauer Profil hier komplett herauszudenken ist. Er fügt hinzu, dass der § 9 Abs. 3 der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau der Flexibilität diene, falls in der Umsetzung geringfügig mehr Mittel benötigt werden.
Herr Dittberner erklärt, dass sich der Antragsteller bei einer Überschreitung der Fördersumme in der Höhe von 5.000,00 € selbst um die notwendige Finanzierung kümmern müsse. Er hinterfragt den § 5 Abs. 3 e Satz 2 der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau, welcher besagt, dass Einrichtungen der Stadt Prenzlau ausgenommen sind. Für ihn bedeute dies, dass städtische Einrichtungen, wie z. B. Kitas, doppelt gefördert werden.
Herr Dittberner spricht sich außerdem für eine Erweiterung des Einreichungszeitraums aus, um so den Antragstellern eine gewisse Planungssicherheit zu gewähren.
Der Bürgermeister erwidert daraufhin, dass dieser Zeitraum für eine genaue Prüfung der eingereichten Anträge notwendig sei. Er erklärt, dass die Antragsteller für die Einreichung ihrer Ideen grundsätzlich ein Jahr Zeit haben.
Der Erste Beigeodnete bittet die Anwesenden, die genannten § 5 und § 9 der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau völlig getrennt voneinander zu betrachten. Der § 5 ziele auf die eingereichten Ideen der Bürger ab während § 9 sich auf die Umsetzung der gewählten Projekte beziehe.
Frau Karstädt hinterfragt, ob alle eingereichten Projekte, welche die Summe von 5.000,00 Euro überschreiten, automatisch abgelehnt werden oder ob eine Eigenfinanzierung des Restbetrages möglich wäre.
Der Erste Beigeodnete antwortet, dass eine Gegenfinanzierung nicht möglich ist.
Herr Theil erwidert daraufhin, dass größere Projekte durch Vereine dann nicht gefördert werden könnten.
Der Erste Beigeordnete betont nochmals, dass es sich hierbei nicht um das Prenzlauer Profil handele. Bei einer Eigenfinanzierung durch den Antragsteller müssen die Ausgaben detailliert nachgewiesen werden. Im Unterschied dazu werden alle Aufgaben, die das Bürgerbudget beinhalten, durch die Stadt Prenzlau durchgeführt. Dies beinhalte die Prüfung des Antrages, das Einholen der Angebote und auch die Umsetzung des Projektes.
Herr Dittberner äußert die Bedenken, dass von außen der Eindruck entstehen könne, dass die städtischen Einrichtungen bevorzugt behandelt werden könnten. Herr Theil fragt an, weshalb hier keine genaue Abrechnung durch den Antragsteller erfolgen muss.
Der Bürgermeister und der Erste Beigeodnete erläutern nochmals, dass die Umsetzung des Projektes durch die Stadt Prenzlau erfolgt. Daher erfolgt auch die Abrechnung über die Stadt Prenzlau. Die städtischen Kitas und Schulen sollten auch stärker im Fokus stehen. Über die Projektumsetzung entscheiden letztendlich die Einwohner der Stadt und nicht die Verwaltung. Es werden lediglich die Wünsche und Ideen der Bürger bei der Stadt Prenzlau eingereicht.
Herr Rissmann erfragt, wie das Abstimmungsergebnis im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung war. Der Bürgermeister antwortet, dass der Beschluss einstimmig angenommen wurde.
Herr Theil schlägt abschließend folgende Änderungen vor: Der § 8 der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau soll mit einem Absatz 3 ergänzt werden, welcher besagt: "Die Umsetzung erfolgt durch die Stadt Prenzlau". Bei dem § 5 3 d der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau wird folgender Satz eingefügt: "Eine Erhöhung durch die Co-Finanzierung ist ausgeschlossen“.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 6/0/1 einstimmig mit den vorgenommenen Änderungen zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Vergabe Stadtwappen DS-Nr.: 14/2017
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 10. Bericht "Prenzlauer Profil IV. Quartal 2016", Jahresanalyse
Die Ausschussmitglieder nehmen den Inhalt des oben genannten Berichtes zur Kenntnis.

TOP 11. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister informiert über:
- die Anfrage einer Kindertagesstätte. Es soll ein Waldkindergarten in der kleinen Heide entstehen. Er wird sich das Konzept präsentieren lassen und anschließend prüfen, ob eine Umsetzung möglich wäre.
- einen erschienenen Artikel in der Zeitung zum Thema Mietspiegel. Er informiert, dass die Durchschnittsmiete in Prenzlau ca. 4,78 Euro beträgt und damit definitiv niedriger als in Berlin.
- eine gemeinsame Presseerklärung mit dem Landrat Dietmar Schulze zum Erhalt des Kreisstadtstatus gab. Er weist darauf hin, dass auch Angermünde sich als Kreisstadt bewerben möchte.
- die Ausschreibung zur Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau. Er gibt bekannt, dass sich diese nun auf dem Vergabemarkt befindet.
Der Erste Beigeordnete verweist auf die Broschüre des Dominikanerklosters "Kultursommer Prenzlau".

TOP 12. Anfragen der Ausschussmitglieder
Der stellvertretende Vorsitzende wünscht sich die kulturelle Theatergruppe "Henriette in Fructonia" ins Dominikanerkloster.
Der Erste Beigeordnete will sich diesbezüglich Informationen einholen.

TOP 13. Schließung der Sitzung
Der stellvertretende Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.45 Uhr.

Downloads

Niederschrift BKS-A vom 05.04.2017 (öffentlich) (37.2 KB)

Anlage zur Niederschrift BKS-A vom 05.04.2017 (öffentlich) (334.9 KB)

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