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Mitteilungsvorlage 38/2017
Verfahrensweise zur Übertragung der Regenwasserkanäle

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Drucksache 38/2017 (16.0 KB)

Anlage zur DS 38-2017 (108.6 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
DS 9/2006 vom 16.02.2006 zur Information

Begründung

Regenwasserkanäle dienen der Aufnahme sowie der Ableitung von Niederschlags- und Oberflächenwasser. Je größer der Anteil der versiegelten Flächen z.B. im Stadtgebiet, desto wichtiger ist die entsprechende Regenwasserableitung vor allem im Zusammenhang mit dem Straßenneubau, um etwaige Aquaplaninggefahr und Sicherheitsrisiken zu verringern.

Davon ausgehend erfolgte in der Vergangenheit der Bau der Regenwasserkanäle im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Straßenbau. Da die Betreibung der städtischen Regenwasserkanäle auf Grund des Betreibervertrages für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zwischen der Stadt Prenzlau und der Stadtwerke Prenzlau GmbH vom 18.04.1995 durch die Stadtwerke erfolgt, beschloß die SVV die neu gebauten Regenwasserkanäle den Stadtwerken zu übertragen.

Grundlage für die Vorgehensweise ist der mit den Stadtwerken abgestimmte Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS 9/2006 vom 16.02.2006 (siehe Anlage).

Die RW- Kanäle folgender bis 2005 grundhaft ausgebauter Straßen wurden anlagemäßig übergeben:
1. Sperlingslust
2. Lerchensteig 1. BA
3. Walter- Rathenau- Platz
4. Vogelsang/ Amselsteig
5. Feldstraße 1. BA
6. Lerchensteig 2. BA
7. Friedhofstraße 2. BA
8. Friedhofstraße 3. BA
9. Blumenstraße 1. BA
10. Blumenstraße 2. BA
11. Drosselgasse
12. Walter- Rathenau-Straße

Bis 2013 wurden die RW- Kanäle folgender Straßen grundhaft ausgebaut:

13. Schenkenberger Str. (Bereich von Str. nach Wittenhof und Siedlungsstraße )
14. Grüner Winkel
15. Friedrichstraße Nr. 30 -38 (bei der Jakobikirche)

Bis 2015 wurden die Regenwasserkanäle des Wohngebietes Neustädter Feldmark übergeben.

Für die Übertragung der Regenwasserkanäle zahlten die Stadtwerke bis 2008 324.783,03 €, bis 2013 72.393,45 € und im Jahr 2015 98.099,79 € an die Stadt.

Eine Übertragung folgender geförderter Regenwasserkanäle mit festgeschriebenen Zweckbindungsfristen wird nach Ablauf der Zweckbindungsfrist der damit verbundenen Förderungen erfolgen:
1. An der Schnelle
2. Am Sternberg
3. Hospitalstraße
4. Sternstraße
5. Schulzenstraße
6. Diesterwegstraße
7. Kirchweg
8. Darre/ Uckerwieck

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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