Anlage 1 zur DS 32/2017 (95.9 KB)
Anlage 2 zur DS 32/2017 (120.5 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017.
Textauszug aus der Drucksache
Der Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen:
1- Übersicht der regulierten Schäden an und in städtischen Gebäuden
2- Übersicht Graffiti-Schäden
Dem Hauptausschuss und der Stadtverordnetenversammlung wird die vom Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften erarbeitete Auflistung über die vom Versicherer regulierten Vandalismusschäden (einschließlich Graffiti) für die Zeit vom 01.01.2016 - 31.12.2016 zur Kenntnis vorgelegt (Anlage 1). Im Jahr 2016 beträgt die regulierte Schadenhöhe 6.812,71 € (36 Schadenfälle) und liegt damit bezüglich der Schadenhöhe unter dem Vorjahresniveau (2015: 10.698,98 €). Jedoch von der Anzahl der Schäden (36) erheblich über der Anzahl von 2015 (21 Schadenfälle).
2016 waren allein 9 Schadenfälle im Zusammenhang mit der Beschädigung der Mohnblumen aus Metall auf dem Rathausvorplatz mit einer Schadenhöhe von insgesamt 916,92 € gegeben. Auch die Beschädigungen der Freilichtbühne (4 Schadenfälle) belaufen sich auf eine Schadenhöhe von insgesamt 842,13 €.
Durch die Entfernung von Graffiti-Schmierereien an städtischen Objekten wurden im Jahr 2016 Kosten in Höhe von 2.842,23 € (12 Schadenfälle) verursacht (Anlage 2). Im Vorjahr waren es 1.790,86 € (7 Schadenfälle). Die Beseitigung der in Anlage 2 aufgeführten Schäden erfolgte zunächst durch die Stadt in Vorleistung. Im Rahmen der bestehenden Gebäudeversicherung hat der Versicherer die Graffitischäden in Höhe von 1.809,31 € reguliert.
Da im Bereich der Freilichtbühne und des Rathausvorplatzes vermehrt Schadenfälle gegeben sind, werden die Ordnungskräfte ein besonderes Augenmerk auf diese Objekte richten. Des Weiteren wird der Einsatz von Videotechnik auf der Freilichtbühne geprüft.
Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften