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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung vom 17.01.2017

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 17.01.2017, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.15 Uhr

Entschuldigt:
Herr Suhr
Herr Brieske

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2016
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 6/2017)
7. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 5/2017)
8. 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten in der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 1/2017)
9. Vergabe eines Namens für den Bereich unterhalb der ehemaligen Synagoge (DS-Nr.: 7/2017)
10. Lärmaktionsplan für die Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 2/2017)
11. Bericht: Friedhofsstatistik
12. Mitteilungen des Bürgermeisters
13. Anfragen der Ausschussmitglieder
13.1 Ordnungsbeh. Verordnung: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 2016 (DS-Nr.: 16/2017)
14. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 7 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2016
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau DSNr.: 16/2017 - Ordnungsbeh. Verordnung: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 2016 vorliegt, die als Tischvorlage ausgegeben wurde. Es wird vorgeschlagen, die Anfrage als TOP 13.1 zu behandeln.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass unter „Mitteilungen des Bürgermeisters“ über den aktuellen Sachstand zur Neustädter Feldmark berichtet wird.
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 6/2017
Der Zweite Beigeordnete empfiehlt, die Tagesordnungspunkte 6 und 7 im Zusammenhang zu beraten, jedoch seperat abzustimmen.
Dieser Vorgehensweise wird gefolgt.
Der Zweite Beigeordnete zeigt den bisherigen Werdegang des Projektes auf und erläutert anhand einer Karte aktuelle Details. Er hält fest, dass der Landkreis Uckermark in der 2. Kalenderwoche die Planreife nach § 33 BauGB attestiert hat, sodass das gemeindliche Einvernehmen bereits erteilt werden konnte.
Herr Dr. Daum fragt, ob die Anwohner einbezogen wurden.
Der Zweite Beigeordnete erwidert, dass die Anwohner das Verfahren aktiv begleiteten und sich von der Maßnahme eine Verbesserung des Wohnumfeldes erhoffen, die seiner Meinung nach auch eintreten wird.
Herr Haffer äußert, dass noch einige Stellungnahmen (z.B. von den Umlandgemeinden) fehlen und ob diese das Verfahren noch beeinflussen können.
Der Zweite Beigeordente antwortet, dass die ausstehenden Stellungnahmen vor allem die Positionierung der Umlandgemeinden zum Vorhaben betreffen. Da aber dieses Vorhaben keine Auswirkungen auf die Umlandgemeinden hat, hält er es für unwahrscheinlich, dass verfahrensentscheidene Tatsachen vorgebracht werden. Er fügt hinzu, dass der Landkreis Uckermark dieses Verfahren penibel begleitet und noch keine Planreife attestiert worden wäre, wenn es irgendwelche Tatsachen geben würde, die das Verfahren noch entscheidend beeinflussen könnten.
Herr Leddermann ergänzt, dass in den Anschreiben darauf hingewiesen wurde, dass keine Fehlmeldungen gegeben werden müssen, das bedeutet, dass derjenige der keine Stellungnahme abgibt, auch keine Einwände hat.
Herr Tank fragt, ob die Feldhecke in einer Größe von 7 m ausreichend ist.
Herr Leddermann antwortet, dass die Blendwirkung hauptsächlich in Ost- und Westrichtung der Module auftreten wird und dies vorwiegend im August. Um diese Blendwirkung zu verringern, reicht die Feldhecke in dieser Dimension vollkommen aus.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange welche Anregungen und Bedenken geäußert haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung nach Ziff. 1. mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
3. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2016 beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt (Anlage 2).
4. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. “
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 5/2017
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1 und 2) beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2016 gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung (Anlage 2) beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2016 gebilligt.
4. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" der Stadt Prenzlau ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. “
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten in der Stadt Prenzlau
Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass im Zuge der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) zum 01.07.2016 die Legaldefinition des Vollgeschosses trotz mehrfacher kritischer Intervention des Städte- und Gemeindebundes gestrichen wurde. Durch diesen Wegfall der Definition fehlt nunmehr der rechtssichere Bezug hinsichtlich des Vollgeschossmaßstabes, der das Maß der Nutzung bei der Berechnung des Straßenbaubeitrages berücksichtigt. Um wieder Rechtssicherheit herzustellen, ist der bisher in der BbgBO definierte und sich bewährte Vollgeschossbegriff in die Satzung durch Verweis auf die bis zum 30.06.2016 geltende Fassung der BbgBO aufgenommen worden.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte "2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten in der Stadt Prenzlau." “
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Vergabe eines Namens für den Bereich unterhalb der ehemaligen Synagoge DS-Nr.: 7/2017
Der Bürgermeister erläutert, dass der Antrag zur Vergabe eines Namens für den kleinen Platz aus der Schülergruppe an ihn gestellt wurde, die im letzten Jahr die Gedenkveranstaltung zum 09.11. organisiert hat. Er hält fest, dass dort keine Menschen wohnen und so keine aufwändigen Adressänderungen notwendig werden und dieser Antrag damit ohne großen Aufwand umsetzbar ist.
Herr Haffer äußert, dass er die angebrachte Gedenktafel gut findet, man es jedoch dabei belassen sollte. „Platz“ ist nicht die korrekte Bezeichnung für eine derartig kleine Fläche.
Der Zweite Beigeordnete erwidert, dass die angelegte Terasse ein sehr schönes Bauwerk ist, jedoch ohne ein Bezeichnung nicht die richtige Bedeutung erfährt. Kosten entstehen der Stadt lediglich für das Schild und das einmalige Aufstellen.
Herr Richter befürwortet den Vorschlag.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, entsprechend des Antrages der Projektgruppe "Eternal Memory", dem Bereich unterhalb der ehemaligen Synagoge den Namen zu geben: "Platz an der ehemaligen Synagoge"“
Abstimmung: 6/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Lärmaktionsplan für die Stadt Prenzlau DS-Nr.: 2/2017
Der Zweite Beigeordnete erläutert Einzelheiten zum Lärmaktionsplan anhand einer Präsentation (Anlage 1 zur Niederschrift) Er hält fest, dass der Großteil der problematischen Straßen nicht in der Baulast der Stadt Prenzlau liegen, da es sich um die Bundesstraßen oder Landesstraßen handelt und die Einflussmöglichkeiten somit gering sind.
Herr Himmel fragt, worauf bei Geschwindigkeitskontrollen der Schwerpunkt liegt. Ob auf der Senkung der gefahrenen Geschwindigkeit oder auf dem Abstrafen.
Der Zweite Beigeordnete hält fest, dass es selbstverständlich lediglich um die Senkung der Geschwindigkeit und nicht um das Geld geht.
Herr Himmel schlägt vor, Blitzeratrappen aufzustellen.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies nicht möglich ist. Es wäre ein Eingriff in den Straßenverkehr ohne triftigen Grund, der auf Dauer nicht mehr abschreckt. Nur ständige Kontrollen würden helfen, jedoch sind diese von der Polizei nicht leistbar.
Herr Himmel bittet darum, jährlich über die Entwicklung zu berichten.
Der Zweite Beigeordnete sagt dies zu.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 9 und 10 des Lärmaktionsplans dargestellt.
2. Der Lärmaktionsplan für die Stadt Prenzlau (2. Stufe) wird in der Fassung vom 24.09.2013 beschlossen (Anlage 1).
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf die Umsetzung der beschlossenen Lärmminderungsmaßnahmen hinzuwirken. “
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Bericht: Friedhofsstatistik
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters die Friedhofsstatistik anhand einer Präsentation (Anlage 2 zur Niederschrift).
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass eine weitere Beisetzungsform angeboten wird und zwar die Grabpatenschaften. Im zurückliegenden Jahr wurden 2 Patenschaftern übernommen.
Frau Oyczysk erläutert, dass man als Grabpate, erhaltenswürdige Gräber saniert und erhält und dadurch ein Nutzungsrecht erwirbt.

TOP 12. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister stellt anhand einer Präsentation (Anlage 3 zur Niederschrift) die aktuelle Entwicklung des Wohngebietes Neustädter Feldmark vor und gibt einen Ausblick auf eventuelle zukünftige Bauplätze. Er erläutert, dass die Stadt dem Erschließungsträger MEBRA gegenüber erklärt hat, die Erschließungskosten in Höhe von ca. 45.000 € für 1 Grundstück selbst zu übernehmen (um es dann einem Kaufwilligen vollerschlossen verkaufen zu können). Dann würde sich die MEBRA bereiterklären, auch ohne feste Reservierung die Erschließung für 5 Parzellen bis 30.06.2017 vorzunehmen.
Der Vorsitzende äußert, dass es Probleme mit dem Bauträger gab und fragt, ob diese mittlerweile geklärt sind.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass das Problem der Regenentwässerung gelöst ist und auch der Spielplatz im Rahmen der weiteren Erschließung zugesichert ist. Die Straße muss noch übernommen werden.
Der Bürgermeister hält fest, dass die Neustädter Feldmark durch eine weitere Ausdehnung an Attraktivität gewinnt.
Der Zweite Beigeordnete fragt die anwesenden Ausschussmitglieder, ob der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Verfahrensweise zugestimmt wird.
Die Ausschussmitglieder bejahen die Frage.

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister berichtet von einem Treffen der BürgermeisterInnen der zentrenentfernten Kreisstädte. Über dieses Treffen wurde kurz im RBB berichtet, wobei die Darstellung leider von den Tatsachen erheblich abweicht. Es ist sehr wichtig, dass die ländlichen Regionen nicht abgehängt werden. Prenzlau spielt jedoch leider im Landesentwicklungsplan der Hauptstadtregion in der Achse Stettin - Berlin keine Rolle.

TOP 13. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 13.1 Ordnungsbeh. Verordnung: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 2016 DS-Nr.: 16/2017
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr. 16/2017 zur Kenntnis.
Herr Himmel fragt, wann das Verfahren abgeschlossen sein wird.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass darüber noch keine klare Aussage getroffen werden kann, da u. a. ein betroffener Händler juristischen Beistand eingeholt hat.
weitere Fragen:
Herr Himmel fragt, ob der Verbindungsradweg Blindow- Prenzlau nur bis nach Prenzlau reicht, oder ob bis an den vorhandenen Radweg (Höhe Gewerbestraße) angeschlossen wird und ob dann nicht entlang der Triftstraße ein Gehweg gebaut werden müsste.
Frau Oycyzsk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass die Realisierung für 2018 geplant ist. Die Anbindung wird vorgenommen vom vorhandenen Radweg aus bis nach Blindow. Dort im Vorfeld einen Gehweg zu errichten wäre zeitlich kaum noch zu schaffen und für den temporären Zweck auch nicht sinnvoll.

TOP 14. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.15 Uhr.

Downloads

Niederschrift WSO-A vom 17.01.2017 (öffentlich) (23.8 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift WSO-A vom 17.01.2017 (öffentlich) (3.3 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift WSO-A vom 17.01.2017 (öffentlich) (2.0 MB)

Anlage 3 zur Niederschrift WSO-A vom 17.01.2017 (öffentlich) (484.1 KB)

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