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Anfrage 16/2017
Ordnungsbeh. Verordnung: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 2016

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Drucksache 16/2017 (12.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.02.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Die Fraktion fragt den Bürgermeister:
1. Wann erhielt der Bürgermeister von der Tatsache Kenntnis, dass am 11.12.2016 diverse Geschäfte in der Innenstadt ordnungswidrig geöffnet hatten?
2. Da die Öffnungen der Geschäfte ordnungswidrig waren: Welche Maßnahmen wurden wann durch das Ordnungsamt der Stadt eingeleitet?
3. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus
- für die betreffenden Händler und
- für das laufende und die folgenden Jahre für die Ordnungsbehörden der Stadt?

Die Fraktion erwartet eine schriftliche Antwort des Bürgermeisters.

Begründung

Antwort des Bürgermeisters:
zu 1.:
Der Bürgermeister, hier Ordnungsamt, erhielt am 12.12.2016 durch eine entsprechende Anzeige davon Kenntnis.

zu 2.:
Gegen die angezeigten Händler wurden noch vor Weihnachten Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

zu 3. erster Stabstrich:
siehe Antwort zu 2.


zu 3. zweiter Stabstrich:
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass es in der Stadt nur eine Ordnungsbehörde gibt, nämlich das Ordnungsamt der Stadt. Da dies der erste derartige Vorfall war, sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, als jene, die unter 2. dargestellt wurden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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