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Beschlussvorlage 6/2017
Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 6/2017 (96.0 KB)

Anlage 1 zur DS 6/2017 (70.0 KB)

Anlage 2 zur DS 6/2017 (729.0 KB)

Anlage 3 zur DS 6/2017 (375.5 KB)

Anlage 4 zur DS 6/2017 (876.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.02.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange welche Anregungen und Bedenken geäußert haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung nach Ziff. 1. mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
3. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2016 beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt (Anlage 2).
4. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Anlagen:
Anlage 1 - Abwägungstabelle zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau in der Fassung vom Dezember 2016
Anlage 2 - Planzeichnung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau
Anlage 3 - Begründung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau
Anlage 4 - Umweltbericht der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau

Begründung

Die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte Im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik".Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau hat mit Beschluss vom 06.10.2016 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans und den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts beschlossen, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.
Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans, der Begründung und des Umweltberichts mit Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 07.11.2016 bis 09.12.2016 in der Stadtverwaltung Prenzlau zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus. Stellungnahmen oder Einwendungen sind in dieser Zeit nicht eingegangen.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Im Rahmen der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden keine Belange vorgetragen, die eine redaktionelle oder inhaltliche Änderung der Planung erforderlich machen.
Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist der höheren Verwaltungsbehörde nach dem Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung in der 6. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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