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Beschlussvorlage 1/2017
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten in der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 1/2017 (91.0 KB)

Anlage 1 zur DS 1/2017 (68.5 KB)

Anlage 2 zur DS 1/2017 (9.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.02.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte "2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten in der Stadt Prenzlau."

Anlagen:
Anlage 1: "2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten in der Stadt Prenzlau"
Anlage 2: Synopse

Begründung

Im Zuge der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) zum 01.07.2016 ist die Legaldefinition des Vollgeschosses trotz mehrfacher kritischer Intervention des Städte- und Gemeindebundes gestrichen worden. Durch diesen Wegfall der Definition fehlt nunmehr der rechtssichere Bezug hinsichtlich des Vollgeschossmaßstabes, der das Maß der Nutzung bei der Berechnung des Straßenbaubeitrages berücksichtigt. Daher wird zur Erstellung von rechtssicheren Bescheiden empfohlen, die "Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten in der Stadt Prenzlau" vom 08.11.2004 in der geänderten Fassung vom 17.02.2006 dahingehend zu ändern, den bis dahin in der BbgBO definierten und sich bewährten Vollgeschossbegriff in die Satzung durch Verweis auf die bis zum 30.06.2016 geltende Fassung der BbgBO zu übernehmen. Damit wird die Rechtssicherheit wieder hergestellt.
Die Änderung der Straßenbaubeitragssatzung soll rückwirkend zum 01.07.2016 wirksam werden. Diese Änderung schließt eine unklare Regelungslücke und hat keine Auswirkung auf die Höhe des Beitrages.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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