Anlage zur DS 81-2016 (4.8 MB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2016 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und dem Vorhabenträger ENERPARC Solar Invest 107 GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg vertreten durch die Geschäftsführer Herr Christoph Koeppen, Herr Frank Müllejans und Herr Stefan Müller, wird bestätigt.
Sollten sich noch Änderungen für den Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" aus der noch ausstehenden öffentlichen Beteiligung und dem nachfolgenden Satzungsbeschluss ergeben, so sind diese noch aufzunehmen bzw. zu ergänzen.
Anlagen:
Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" (wird digital ausgereicht)
Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss) durch den Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages verpflichtet.
Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung