Anlage 1 zur DS 23-2016 (49.1 KB)
Anlage 2 zur DS 23-2016 (10.9 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 03.03.2016.
Textauszug aus der Drucksache
Der Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen:
1 - Übersicht der durch die Versicherung regulierten Schäden an und in städtischen Gebäuden
2 - Graffiti-Schäden 2015
Inhalt der Mitteilung:
Dem Hauptausschuss und der Stadtverordnetenversammlung wird die vom Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften erarbeitete Auflistung über die vom Versicherer regulierten Vandalismusschäden (einschließlich Graffiti) für die Zeit vom 01.01.2015- 31.12.2015 zur Kenntnis vorgelegt (Anlage 1). Im Jahr 2015 beträgt die regulierte Schadenhöhe 10.698,98 Euro (21 Schadenfälle) und liegt damit unter dem Niveau des Vorjahres (2014: 12.204,34 Euro, 28 Schadenfälle). Allein die Schäden am Christa- und -Peter-Scherpf Gymnasium, Dr.-Bähr-Straße 1 (2 Brandschäden auf dem Gelände), an der Freilichtbühne (3 Schadenfälle) und am Jugend-/Bürgerhaus 45 a (4 Schadenfälle) beliefen sich auf 8.071,51 Euro.
Durch die Entfernung von Graffiti-Schmierereien an städtischen Objekten wurden im Jahr 2015 Kosten in Höhe von 1.790,86 Euro (7 Schadenfälle) verursacht (Anlage 2). Im Vorjahr waren es 1.152,13 Euro (6 Schadenfälle). Die Beseitigung der in Anlage 2 aufgeführten Schäden erfolgte zunächst durch die Stadt in Vorleistung. Im Rahmen der bestehenden Gebäudeversicherung hat der Versicherer die Graffitischäden in Höhe von 529,51 Euro reguliert.
Da im Bereich der Freilichtbühne und des Jugend-/Bürgerhauses vermehrt Schadenfälle gegeben sind, werden die Ordnungskräfte ein besonderes Augenmerk auf diese Objekte richten.
Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften