Anlage zur DS 20-2016 (19.9 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 03.03.2016.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen:
Gesamtergebnis, Übersicht über das Prüfungsergebnis und zusammengefasstes Urteil
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß § 103 (2) letzter Satz BbgKVerf gibt der Hauptverwaltungsbeamte die Prüfberichte der Gemeindevertretung bekannt. Deshalb wird der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2014 (Teil 1) als Anlage zu dieser Mitteilungsvorlage vorgelegt. Die öffentlich ausgelegten Exemplare enthalten eine Übersicht über das Prüfungsergebnis und das zusammengefasste Urteil. Ein Exemplar des Prüfberichtes wird in entsprechender Anwendung des § 82 (5) BbgKVerf, mit dem Jahresabschluss zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Da die Stadt Prenzlau ebenfalls einen Gesamtabschluss zu erstellen hat, der zu prüfen ist, enthält diese Mitteilungsvorlage den Prüfbericht als Teil 1, der den Jahresabschluss der Stadt selbst betrifft. Ein zusammengefasster Schlussbericht über Jahresabschluss und Gesamtabschluss, wie ihn der § 104 Absatz 4 BbgKVerf vorgibt, ist gegenwärtig noch nicht gegeben.
Der Entwurf des Prüfberichtes wurde in der Verwaltung konstruktiv beraten. Hinweise der Rechnungsprüfung wurden bzw. werden aufgegriffen. Die Prüfung hat zu keinen Einschränkungen geführt. Weiterhin ergab die Prüfung keine Sachverhalte, die einer vorbehaltlosen Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für den Jahresabschluss 2014 der Stadt Prenzlau selbst entgegenstehen.
Die Rechnungsprüfung empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung sich dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 (Teil 1) anzuschließen und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag zum Jahresabschluss Drucksache 9/2016 und zur Entlastung des Bürgermeisters zu folgen.
Rechnugsprüfungsamt