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Beschlussvorlage 107/2015
Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2016

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Drucksache 107/2015 (19.6 KB)

Anlage zur DS 107-2015 (18.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.12.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2016 mit ihren Anlagen.

Anlagen:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2016

Begründung

Gemäß § 65 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Stadt Prenzlau für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde gemäß § 67 BbgKVerf vom Kämmerer zum 22.10.2015 aufgestellt, daraufhin vom Bürgermeister am 26.10.2015 festgestellt und anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die vorläufigen Jahresergebnisse der Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2014 weisen positive Ergebnisse bzw. Bestände aus. Dies zeigt, dass die eingeleiteten Konsolierungsmaßnahmen ihre Wirkung entfalten. Der positive Bestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2014 wird jedoch durch die Übertragung von Haushaltsmitteln negativ beeinflusst, sobald diese im Folgejahr zur Auszahlung gelangen.

Der vorgelegte Haushaltsentwurf weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.932.400 € aus. Auch die mittelfristige Ergebnisplanung bis zum Haushaltsjahr 2019 weist in den einzelnen Jahren Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus, die jedoch durch Inanspruchnahme der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden können. Zum 31.12.2013 ist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses auf 10.536.608,02 € angewachsen. Im Rahmen des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 wird entgegen der Planung mit einer weiteren Zuführung in Höhe von ca. 2,2 Mio. € gerechnet. Dennoch ist die Konsolidierung weiter voranzutreiben, um die ordentlichen Jahresergebnisse der Folgejahre positiver zu gestalten.

Das außerordentliche Ergebnis weist lt. Planung für das Haushaltsjahr 2016 und Folgejahre durchweg positive Beträge aus, so dass die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses weiter anwachsen wird. Zum 31.12.2013 hat die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses einen Bestand von 643.622,19 €. Zum 31.12.2014 können voraussichtlich weitere 100,0 T€ zugeführt werden.

Besonderes Augenmerk muss weiterhin auf die mittelfristige Finanzplanung gelegt werden, da diese für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 noch eine negative Veränderung des Zahlungsmittelbestandes aufzeigt. Anhand einer detaillierten Liquiditätsplanung soll die Inanspruchnahme von Kassenkrediten weitestgehend vermieden werden. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Drucksache 88/2012 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2016 auf 5,0 Mio. € festgesetzt.

Eine Kreditaufnahme für die Durchführung von Investitionen ist nicht vorgesehen.

Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2016 für folgende Investitionsmaßnahmen veranschlagt:

lfd. Nr. Invest-Nr. Bezeichnung Betrag
1 2110115001 Brandschutzmaßnahmen GS A. Becker 300.000
2 2160014001 Brandschutzmaßnahmen OS C. F. Grabow 145.000
3 2170013003 Brandschutzmaßnahmen Scherpf-Gymnasium 550.000
4 5410016003 L 26, Ortsdurchfahrt vom Milchhof bis Ortsausgang (Stadtanteil) 230.000
5 5410016004 B 198/ Dr.-W.-Külz-Str., Abschnitt Friedrichstr. bis Freyschmidtstr. (Stadtanteil) 250.000
Summe: 1.475.000

Der Stand der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten beträgt zum 31.12.2014 3.468,0 T€. Dieser wird sich durch planmäßige Tilgungen bis zum 31.12.2016 voraussichtlich auf 1.843,1 T€ verringern.

Aufgrund der positiven Geschäfts- und Wirtschaftsführung der beteiligten Unternehmen wird mittelfristig nicht davon ausgegangen, dass die Stadt Prenzlau durch die erteilten Bürgschaften in Anspruch genommen wird.

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden letztmalig für das Haushaltsjahr 2013 erhöht und bleiben weiterhin unverändert.

Grundsteuer A    300 v. H.
Grundsteuer B    445 v. H.
Gewerbesteuer   375 v. H.

Nur durch strikte Sparsamkeit, Umsetzung von weiteren Konsolidierungsmaßnahmen und nachhaltige Aufgabenkritik kann die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Prenzlau für die Zukunft gewährleistet werden. Bei freiwilligen Leistungen sind zukünftig Einschränkungen denkbar. Aufgrund der negativen Ergebnisentwicklung ist damit zu rechnen, dass der Kämmerer zu Jahresbeginn 2016 für einzelne Aufwands- bzw. Auszahlungsansätze eine Haushaltssperre gemäß § 71 (1) BbgKVerf ausspricht. Hierüber wird die Stadtverordnetenversammlung dann zu gegebener Zeit informiert.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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