direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Antrag 72/2015
Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ erhobenen Verbandsbeiträge – Prüfauftrag

Downloads

Drucksache 72/2015 (15.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Rechnungsprüfer der Stadt Prenzlau zu beauftragen, eine Prüfung der Höhe der entrichteten Umlagen an den Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ erhobenen Verbandsbeiträge sowie die für den Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ eingezogenen Gebühren von den Umlageschuldnern seit 2008 vorzunehmen. Dabei ist auch zu prüfen, ob ein Ausgleich entsprechend KAG vorgenommen wurde.
Der Prüfbericht ist der SVV bis zu ihrer Sitzung am 01.10.2015 vorzulegen.

Begründung:
Die Beiträge an den Wasser- und Bodenverband waren nach den der Fraktion zugängigen Daten und erteilten Auskünfte in den Jahren 2008 – 2014 immer niedriger als der Umlagesatz der Stadt Prenzlau an ihre Bürger.

Begründung

Stellungnahme des Bürgermeisters:
Am 07.05.2015 wurde von den Stadtverordneten die 1.Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ erhobenen Verbandsbeiträge einstimmig mit einer Stimmenthaltung beschlossen.
Der auf der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes am 11.02.2015 beschlossene Beitragssatz beträgt 9,56 €/ha (0,000956 €/m²).
Laut § 2 (1) der Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ erhobenen Verbandsbeiträge vom 28.12.2007 ist folgendes geregelt: „In die Kalkulation der Umlage werden auch die der Stadt Prenzlau durch die Umlageerhebung entstehenden Verwaltungskosten einbezogen.“
Gesetzliche Grundlage für diese Regelung ist das Brandenburgische Wassergesetz § 80 (2). Danach dürfen die Verwaltungskosten 15 % des umlagefähigen Beitrages nicht übersteigen.
Auf dieser Grundlage wurden die Verwaltungskosten zu den 9,56 €/ha hinzugerechnet und ein Umlagesatz von 10,00 €/ha (0,0010 €/m²) ermittelt. D. h., es wurden aktuell Verwaltungskosten in Höhe von 4,6 % des umlagefähigen Beitrages umgelegt.
Wie die folgende Tabelle zeigt, wurde so auch in den Jahren 2008 bis 2014 verfahren.

Jahr Beitrag
WABO
veranlagte
Fläche
Verwaltungskosten
insgesamt
Verwaltungskosten
habezogen
Summe
Beitrag
WABO und
Verwaltungskosten
tatsächliche
Umlage
nach
Satzung
der Stadt
(€/ha) (ha) (€) (€/ha) (€/ha) (€/ha)

2008

7,85

12.363,30 6.950,17 0,56 8,41 8,00
2009 7,85 12.541,92 9.534,30 0,76 8,61 8,00
2010 7,60 12.483,67 7.912,23 0,63 8,23 8,00
2011 7,60 12.483,41 8.077,97 0,65 8,25 8,00
2012 7,60 12.500,82 7.972,50 0,64 8,24 8,00
2013 7,89 12.496,37 7.303,48 0,58 8,47 8,00
2014 8,80 12.502,32 8.211,68 0,66 9,46 8,00

Eine Prüfung durch den RP ist nicht notwendig, da der Umlagesatz aufgrund der zu berücksichtigenden Verwaltungskosten rechnerisch höher ausfallen muss als der Beitragssatz des Wasser- und Bodenverbandes.
Abweichend war dies 2014 nicht der Fall, da auf eine Änderung des Umlagesatzes verzichtet wurde.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Fraktion DIE LINKE.Prenzlau

zurück Seitenanfang Seite drucken