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Beschlussvorlage 125/2014
Benennung einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten für die Stadt Prenzlau

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Drucksache 125/2014 (13.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung benennt zum 12.12.2014 Frau Carmen Weyer zur kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Prenzlau gemäß § 18 Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf).

Begründung

Frau Schäfer, die bisherige Gleichstellungsbeauftragte, ist mit Datum vom 30.11.2014 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und befindet sich nunmehr in der Freistellungsphase.

Die Funktion der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist gemäß § 18 Abs. 2 S. 2 BbgKVerf in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern ehrenamtlich. Dennoch wird es erforderlich sein, bei der Ausübung der Funktion auf organisatorische und logistische Ressourcen der Verwaltung zurückzugreifen. Darüber hinaus ist die kommunale Gleichstellungsbeauftragte dem Bürgermeister unmitttelbar unterstellt.

Durch das Ausscheiden von Frau Schäfer empfiehlt es sich, eine neue kommunale Gleichstellungsbeauftragte zu benennen. Auf Vorschlag des Bürgermeisters, soll die Funktion Frau Carmen Weyer ausüben.

Frau Weyer ist beschäftigt als Sachbearbeiterin in der Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau sowie für die Betreuung der Beiräte zuständig. Das Einverständnis von Frau Weyer liegt vor. Durch die Neubenennung von Frau Weyer als kommunale Gleichstellungsbeauftragte endet die Amtszeit der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten.

Die künftige kommunale Gleichstellungsbeauftragte wird seitens des Bürgermeisters weiterhin die volle Unterstützung bei ihren Aktivitäten erhalten.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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