direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 110/2014
Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung)

Downloads

Drucksache 110/2014 (14.8 KB)

Anlage 1 zur DS 110-2014 (87.1 KB)

Anlage 2 zur DS 110-2014 (145.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung) gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1 - Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung)
Anlage 2 - Synopse zur Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung)

Begründung

Die derzeit noch gültige Entschädigungssatzung wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 23.01.2002 beschlossen und zuletzt am 16.02.2006 geändert.

Nachdem mit dem Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04.06.2003 (GVBl. I S. 172) die Kommunale Aufwandsentschädigungsverordnung (KomAEV) mit Wirkung ab 01.01.2004 aufgehoben wurde, obliegt die Festlegung der Art und Höhe der Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse sowie in den Ortsbeiräten der Stadtverordnetenversammlung.

Der Städte- und Gemeindebund hat in seinen einschlägigen Stellungnahmen dazu den Gemeinden empfohlen, sich weiterhin an den Höchstsätzen der ehemaligen KomAEV zu orientieren.

In der kürzlich gebildeten Arbeitsgruppe „Satzungen“, der jeweils ein Vertreter jeder Fraktion der Stadtverordnetenversammlung angehört, wurde empfohlen, die Entschädigungssatzung hinsichtlich der „unrunden“ Beträge anzupassen. Die Beträge im vorliegenden Entwurf orientieren sich nach wie vor an den Höchstgrenzen der 2004 außer Kraft gesetzten KomAEV.

Mit dem vorliegenden Entwurf wurde zusätzlich eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden sowie eine Regelung für die Bereitstellung von Fraktionsgeldern eingearbeitet.

Durch die Anpassung der Beträge und die Einführung einer pauschalen monatlichen Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Fachausschüsse erhöht sich das Gesamtvolumen der jährlichen Aufwandsentschädigung um ca. 1.800 €.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

zurück Seitenanfang Seite drucken