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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales vom 15.10.2014

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Bildung, Kultur u. Soziales der Stadt Prenzlau
am Mittwoch, dem 15.10.2014, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.20 Uhr

Entschuldigt:
Herr Reichel
Herr Schmitz

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.08.2014
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Benennung eines Mitgliedes für den Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 93/2014)
7. Unterstützung des Wiederaufbaus des historischen Turmaufbaus von St. Jacobi (DS-Nr.: 94/2014)
8. Mietpreisdämpfungs-Verordnung (DS-Nr.: 64/2014)
9. Sachstand Verfahrensweise Mittagessenversorgung
9.1 Antrag auf sofortige Kündigung des Vertrages mit SODEXO und Neuausschreibung (DS-Nr.: 101/2014)
10. Mitteilungen des Bürgermeisters
11. Anfragen der Ausschussmitglieder
12. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.08.2014
Herr Dittberner weist darauf hin, dass im TOP 15 im letzten Absatz in der dritten Zeile 2014 in 2015 verändert werden müsste
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine weiteren Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Es liegt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor. Da dieser Antrag verfristet eingegangen ist, muss abgestimmt werden, ob er in die Tagesordnung mit aufgenommen wird.
Die Ausschussmitglieder stimmen mit 7 Ja- und 2 Nein-Stimmen für die Aufnahme des Antrages DS 101/2014 als Punkt 9.1 in die Tagesordnung.
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Benennung eines Mitgliedes für den Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 93/2014
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 13 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau, Herrn Karl-Heinz Buserell, Prenzlau, für den Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Prenzlau zu benennen.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. Unterstützung des Wiederaufbaus des historischen Turmaufbaus von St. Jacobi DS-Nr.: 94/2014
Herr Dr. Heinrich gibt noch einige aktuelle Informationen über die Unterstützung des Wiederaufbaus des historischen Turmaufbaus von St. Jacobi an die Ausschussmitglieder weiter.
Herr Dittberner weist darauf hin, dass der Vertrag mit der Evangelischen Kirche aus Erfahrung mit den Problemen der Winterkirche Blindow unbedingt die öffentliche Nutzung beinhalten sollte. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass es eine Nutzungsvereinbarung mit der Kirche gibt, die eine Nutzung für die Ortsbeiratssitzungen Blindow beinhaltet. Die Kirche hat das Hausrecht, möchte aber nicht, dass der Schlüssel ständig jemand anderem übergeben wird. Die Nutzung der gesamten Kirche wurde schriftlich geregelt. Es gibt zwei Vereinbarungen, eine mit der Stadt und der Kirche und die andere zwischen dem Verein und der Kirche.
Herr Brämer unterstreicht, dass die Dinge, die mit der Stadt geregelt werden, auch mit dieser Drucksache besprochen werden sollten. Er bittet darum, einen Anhang zu machen, welche Regularien als Stadt gewollt sind.
Herr Dr. Heinrich merkt an, dass es geplant ist, die Jacobi-Kirche als interkulturelles Informations- und Gemeindehaus zu nutzen. Die vertragliche Regelung mit der Kirche ist Fördervoraussetzung.
Herr Theil lobt die Verwaltung, besonders Dr. Heinrich, dass für den Turm der Jacobikirche die Fördermittel beantragt wurden. Er freut sich auch, dass sich der Gemeindekirchenrat zu der historischen Variante des Aufbaus entschieden hat. Er fragt nach den Folgekosten, die in der Drucksache ausgewiesen werden.
Der Erste Beigeordnete antwortet darauf, dass der Eigenmittelanteil, der aufgebracht werden muss, über den Zweckbindungszeitraum im Ergebnishaushalt wieder abgeschrieben werden muss. Deshalb auch die Darstellung der Folgekosten in der Drucksache.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Wiederaufbau des historischen Turmaufbaus von St. Jacobi im Rahmen des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ zu unterstützen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zusammen mit der evangelischen Kirchengemeinde und dem Verein Pro Jacobi bei Bewilligung des eingereichten Fördermittelantrages die erforderlichen Vereinbarungen und Regularien zu treffen.“
Abstimmung: 7/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Mietpreisdämpfungs-Verordnung DS-Nr.: 64/2014
Der Bürgermeister sagt dazu, dass die 5 % Reduzierung von Seiten der Stadt bei der Landesregierung zu beantragen sind. Dies würde durch eine Verordnungsergänzung umgesetzt werden. Wenn der Drucksache Pkt. 1 zugestimmt wird, dann muss beim zuständigen Ministerium der Landesregierung für die Stadt Prenzlau eine Aufnahme in die entsprechende Rechtsverordnung des Landes beantragt werden.
Herr Brämer ist der Meinung, dass diese Vereinbarung überflüssig ist. Es gibt derzeit keinen Handlungsbedarf. Aus jetziger Sicht schließt er sich der Meinung der Wohnungsgesellschaften an.
Der Bürgermeister sagt, dass es aber auch um viele kleinere private Vermieter geht. Es wurde über die Punkte 1 und 2 getrennt abgestimmt:
Beschluss: Version: 1
„1.) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau sieht in ihrem Gemeindegebiet einen Bedarf an mietpreisdämpfenden Maßnahmen und beauftragt den Bürgermeister beim zuständigen Ministerium der Landesregierung für die Stadt Prenzlau eine Aufnahme in die entsprechende Rechtsverordnung des Landes zu beantragen.
Abstimmung: 6/3/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen
Mit dem Ergebnis der Abstimmung zu Punkt 1 entfällt die Abstimmung zu Punkt 2.
Oder:
2.) Die Stadtverordnetenversammlung sieht diesen Bedarf nicht, d. h. die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Preisen ist nicht gefährdet.“

TOP 9. Sachstand Verfahrensweise Mittagessenversorgung

TOP 9.1 Antrag auf sofortige Kündigung des Vertrages mit SODEXO und Neuausschreibung DS-Nr.: 101/2014
Der Bürgermeister sagt, dass noch kein Urteil vom Verwaltungsgericht vorliegt, eventuell erst in zwei Wochen. Die Verwaltung prüft dann juristisch, ob eine Berufung Sinn macht oder nicht. Das Ergebnis wird dann den Ausschussmitgliedern mitgeteilt. Bisher liegen ca. 20 Anträge von Eltern vor, die eine Rückerstattung von Essengeld beantragt haben. Diesen Eltern wurde mitgeteilt, dass nach dem jetzigen Stand eine Auszahlung des Geldes nicht möglich ist, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und kein Auszahlungsgrund vorliegt. Von dieser Urteilsbegründung sind in Brandenburg noch andere Städte betroffen, die jetzt auch verunsichert sind. Die Stadt Prenzlau steht in Kontakt mit dem Städte- und Gemeindebund sowie dem Ministerium. Dort wurde auch ein Fragenkatalog zur Klärung offener Fragen hingeschickt, wie z. B. Fragen nach der Essenausgabe bzw. umlagefähige Kosten. Das Ministerium hatte darauf bisher noch nicht geantwortet. Die Stadt Prenzlau hat vor, im Berufungsfall ein Rechtsanwaltsbüro zu beauftragen, welches die Stadt Prenzlau zu diesem Problem vertritt.
Der Bürgermeister sagt weiterhin, dass eine Haushaltssperre nicht erforderlich ist. Von einer sofortigen Kündigung des Vertrages mit Sodexo, wie von der Fraktion DIE LINKE.Prenzlau beantragt, rät er ab, da es für die Stadt Prenzlau keinen Kündigungsgrund gibt. Die Fa. Sodexo wird dann Schadenersatzforderung stellen, da von ihrer Seite keine Vertragsverletzung vorliegt. Es zeichnet sich ab, dass die Stadt Prenzlau in Zukunft einen Zuschuss zahlen muss, so dass die Eltern weniger bezahlen müssen. Sobald aber ein Zuschuss (an wen ist egal) gezahlt wird, ist diese Leistung europaweit auszuschreiben. Es gibt auch Überlegungen zur Zahlung einer Pauschale über die Zahlung der Kitakostenbeiträge. Der durchschnittlich eingesparte Eigenaufwand muss kalkuliert werden. Das ist aber vom Gesetzgeber nicht definiert worden. Wir alle brauchen für die Zukunft eine rechtssichere Regelung für die Eltern. Er stellt heraus, dass eine Kündigung des Essenanbieters unsinnig ist, da erst geklärt werden muss, wie es grundsätzlich weitergehen soll. Sodexo hat einen Vertrag bis 2016. Um Rechtssicherheit zu erhalten, muss das Kita-Gesetz geändert werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts hat Auswirkungen auf das gesamte Land Brandenburg.
Herr Dittberner fügt hinzu, dass in der Urteilsbegründung alles im Einzelnen dargelegt wird, ist aber der Meinung, dass der Urteilstext bereits vorliegt. Er sagt weiterhin, dass das Kita-Gesetz nicht so nachlässig ist, wie angenommen. Im Kita-Gesetz steht, dass die Personensorgeberechtigten einen Beitrag zu zahlen haben. Er fragt Herrn Buth, ob die Richter in der Verhandlung eine Berufung weitgehend ausgeschlossen haben?
Herr Buth antwortet darauf, dass die Berufung nicht ausgeschlossen wurde. Diese wäre bei der nächsthöheren Instanz in einer vorgegebenen Frist zu beantragen. Er sagt auch noch, dass das Urteil mit einer Begründung bisher nicht vorliegt.
Herr Dittberner sagt, dass Seitens des Essenanbieters Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden, falls der Vertrag gekündigt wird. Er ist der Meinung, dass die Schadenersatzforderung wesentlich geringer sein wird, als alles das, was bis 2016 noch zu zahlen ist. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, dann werden die Stadt Prenzlau weiterhin aus Sicht des Kita-Gesetzes rechtswidrige Regelungen haben und das wird bis 2016 so weiter gehen und für die Stadt Prenzlau teuer werden. Er bemerkt, dass es nicht um Sodexo und auch nicht um Cook & Chill geht. Weiterhin sagt er, dass die einheimischen Firmen sich nicht an der Ausschreibung beteiligt haben, weil ihnen der Verwaltungsaufwand zu groß ist, und nicht, weil es an der Zubereitung des Essens liegt. Das wäre eine Möglichkeit, wenn der Verwaltungsaufwand aus dem Vertrag herausgelöst wird, dann hätten auch die einheimischen Firmen deutlich mehr Möglichkeiten.
Der Bürgermeister sagt, dass auch von Seiten Sodexo das Urteil abgewartet wird. Falls sich Änderungen ergeben, dann muss miteinander geredet und nicht gleich gekündigt werden. Den Vertrag wird es ohne Änderungen bis 2016 voraussichtlich nicht geben. Erst wird die Urteilsbegründung abgewartet. Jeder Stadtverordnete ist auch der Stadt verpflichtet. Bevor dieses Urteil rechtskräftig ist, werden keine Gelder zurückgezahlt. Er empfiehlt erneut, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht zuzustimmen.
Herr Buth weist darauf hin, dass eine Kündigung des Vertrages nicht infrage kommt, wenn der Vertrag angepasst werden kann. Es macht auch rechtlich Sinn, den Vertrag anzupassen, bevor man fristlos kündigt. Weiterhin bemerkt er, dass die Elternbeiträge und das Essengeld durch die Satzung festgelegt werden können.
Herr Brämer bemerkt, dass er diesem Antrag nicht zustimmen wird. Er spricht sich auch für eine Anpassung des Vertrages aus. So wie der Antrag vorliegt, kann er nicht befürwortet werden.
Herr Richter fragt nach, ob bei schnellstmöglich zu kündigen 2016 gemeint ist oder die fristlose Kündigung. Schnellstmöglich bedeutet, dass übermorgen gekündigt werden muss. Das wäre dann ein Zeitpunkt, zu dem wir nicht einmal die Begründung des Urteils kennen. Er fragt den Antragsteller, was damit gemeint ist?
Herr Dittberner antwortet darauf, dass so schnell wie möglich ein Schaden von der Stadt Prenzlau abgewandt werden sollte.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass selbst, wenn die Berufung nicht zugelassen wird, es immer noch die Möglichkeit gibt, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung einzulegen. Das alles ergibt sich aus der noch nicht vorliegenden Urteilsbegründung. Herr Rissmann sagt, dass er diesem Antrag nicht zustimmen wird.
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, den Vertrag mit SODEXO schnellstmöglich zu kündigen und die Essenversorgung an den Kitas der Stadt neu auszuschreiben. Die Neuausschreibung sollte so erfolgen, dass lokale und regionale Anbieter – auch mittels Splitting der Aufträge – die Chance erhalten, sich erfolgreich um die Mittagessenversorgung an den Kita der Stadt Prenzlau beteiligen zu können.“
Abstimmung: 2/6/1 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Mitteilungen des Bürgermeisters
Herr Dr. Blohm sagt im Auftrag des Bürgermeisters, dass das Einvernehmen zu der Kostenbeitragssatzung vom 18.09.2014 zwischen dem Landkreis Uckermark und der Stadt Prenzlau hergestellt wurde.

TOP 11. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es liegen keine Anfragen vor.

TOP 12. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.20 Uhr.

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Niederschrift BKS-A vom 15.10.2014 (öffentlich) (38.7 KB)

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