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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung vom 14.10.2014

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 14.10.2014, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.46 Uhr

Entschuldigt:
Herr Schmidt
Herr Wegner

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.08.2014
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) (DS-Nr.: 91/2014)
7. 5. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung)
7.1 5. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung) DS: 66/2014 (DS-Nr.: 66-1/2014)
7.2 5. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzung) (DS-Nr.: 66/2014)
8. Unterstützung des Wiederaufbaus des historischen Turmaufbaus von St. Jacobi (DS-Nr.: 94/2014)
9. Änderung Gesellschaftsvertrag Wohnbau GmbH Prenzlau (DS-Nr.: 99/2014)
10. Mietpreisdämpfungs-Verordnung (DS-Nr.: 64/2014)
11. Mitteilungen des Bürgermeisters 12. Stand der Baumaßnahmen
13. Anfragen der Ausschussmitglieder
14. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.08.2014
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Scheffel fragt, wieviel Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Sondernutzungsgebühren generiert werden und ob der Stadtverwaltung klar ist, dass die realen Einnahmen sinken werden, da sich Gastronomen durch die Erhöhung aus dem öffentlichen Raum zurückziehen könnten.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Stadt Prenzlau gezwungen ist, Konsolidierungsmaßnahmen vorzunehmen. Dies geschieht entweder durch Ausgabenreduzierung oder Einnahmenerhöhung. Es ist ein ganz üblicher Vorgang, Gebührenordnungen auf ihre Aktualität hin zu überprüfen. Die Entscheidung wird letztendlich durch die Stadtverordnetenversammlung getroffen. Es geht um Einnahmen in Summe zwischen 3.000,00 € und 5.000,00 €.
Herr Brieske verlässt die Sitzung.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) DS-Nr.: 91/2014
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Drucksache und fügt hinzu, dass sowohl diese Drucksache, als auch die folgende keine vordergründigen Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung sind. Diese Regelungen sind regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen.
Herr Hoppe geht davon aus, dass durch die Reduzierung des Pflegeaufwandes keine Gewinne erzielt werden.
Herr Brieske nimmt wieder teil.
Der Bürgermeister stimmt Herrn Hoppe zu und äußert, dass die Gebühren regelmäßig, über den Durchschnitt der letzten Jahre gerechnet, überprüft werden.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass die Kosten nur zu 75% und nicht in voller Höhe umgelegt werden dürfen. Er fügt hinzu, dass es in Blindow und Dauer Bestrebungen gibt, die Reinigungspflicht gänzlich auf die Stadt zu übertragen. Dies würde jedoch steigende Kosten für die Stadt zur Folge haben.
Herr Dr. Daum äußert, dass die Fraktion DIE LINKE. Prenzlau den Beschlussvorschlag der Verwaltung begrüßt.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)“. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. 5. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung)
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Drucksache und hält fest, dass die Sondernutzungsgebühr nicht zur Haushaltssanierung o. ä. beiträgt. Es ist einfach eine Gebühr für die private wirtschaftliche Nutzung öffentlicher Flächen. Zu der Stellungnahme von der Werbe- und Interessengemeinschaft äußert er, dass eine Staffelung, abhängig von der Mitgliedschaft, den Gleichheitsgrundsatz verletzen würde.
Herr Richter äußert, dass die Fraktion Wir Prenzlauer nicht zustimmen wird, da mit dieser Vorlage die politische Arbeit auf dem Marktberg eingeschränkt wird.
Die SPD/FDP-Fraktion bringt den Antrag DS-Nr.: 66-1/2014 - 5. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung) DS: 66/2014 ein und Herr Himmel erläutert diesen.
Es entsteht eine kontroverse Diskussion, ob politische Arbeit auf dem Marktberg zugelassen werden soll oder nicht.
Aufgrund des sehr umfangreichen Antrages empfiehlt der Vorsitzende, die Abstimmung in den Hauptausschuss zu verschieben, da noch keine Möglichkeit bestand, sich inhaltlich mit diesem Antrag auseinanderzusetzen. Die Verwaltung sagt bis dahin auch ein Stellungnahme zu dem Antrag zu.
Dieser Verfahrensweise wird zugestimmt.

TOP 7.1 5. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung) DS: 66/2014 DS-Nr.: 66-1/2014
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. im § 5a wird unter neu e) ergänzt: „Informationsstände, insbesondere temporär eingerichtete Stationen, z. B. Stehtische, Werbestände etc, im Bereich des oberen Marktberges mit einer max. Aufstellfläche von 6 x 3 m; alt e) wird neu f)
2. im § 6 Abs. 2 wird der Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven definiert und mit min. 30 m festgelegt.
3. § 6 Abs. 4 wird ersatzlos gestrichen.
4. Der § 6 Abs. 8 Satz 2 wird ergänzt (Unterkante Plakat min. 2,20 m)
5. Der § 7 wird um einen Abs. 4 ergänzt: In begründeten Einzelfällen kann die Stadt von der Einhaltung der unter § 7 Abs. 2 festgelegten Fristen absehen. Diese Entscheidung trifft die Stadt nach pflichtgemäßem Ermessen.
6. Der § 9 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: Sondergebühren werden nicht erhoben für
a) Parteien, Gewerkschaften Kirchen, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, karitativen Verbände und gemeinnützigen Organisationen, sofern die Sondernutzung unmittelbar der Durchführung ihrer parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen oder gemeinnützigen Aufgaben dient und nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft.
b) Sondernutzungen gemäß § 5 Abs. 2. 7. Eine Anhebung der Gebühren für Straßencafés erfolgt nicht. “
Abstimmung: Weiterleitung an HAU-A

TOP 7.2 5. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzung) DS-Nr.: 66/2014
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „5. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung)“ gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: Weiterleitung an HAU-A

TOP 8. Unterstützung des Wiederaufbaus des historischen Turmaufbaus von St. Jacobi DS-Nr.: 94/2014
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Vorlage und hält fest, dass dies allenfalls die Chance einer Möglichkeit darstellt. Für dieses Förderprogramm sind ca. 280 Bewerbungen eingegangen. Jährlich wird ein Schwerpunkt für die Förderungen festgelegt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung muss nachgereicht werden, wenn dieser Drucksache gefolgt wird.
Herr Hoppe fragt, ob es vertragliche Regelungen bezüglich der Unterstützung der Kirche gibt und ob nicht eher ein Städtebauförderprogramm für eine derartige Maßnahme geeignet wäre.
Der Zweite Beigeordnete antwortet auf die erste Frage, dass diese vertraglichen Regelungen nach Zustimmung der SVV ausgehandelt werden würden. Die Stadt würde in dem Fall als Fördermittelempfänger auftreten und die Abwicklung vornehmen, wie es bereits in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und Firmen erfolgt ist. Zur 2. Frage antwortet er, dass es viele Städtebauförderprogramme gibt, die entweder nicht passen für dieses Projekt oder bereits ausgeschöpft sind. EU-Förderprogramme kommen nicht in Frage, da generell keine Projekte auf Kirchenland gefördert werden.
Der Vorsitzende fragt, ob der Turm dann öffentlich nutzbar ist und verweist auf die Probleme mit der Blindower Winterkirche.
Der Erste Beigeordnete äußert, dass der Turm der Öffentlichkeit zugänglich sein soll. Dies wird auch durch den Förderverein Pro Jacobi Prenzlau e. V. ünterstützt und abgesichert.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass der Turm nicht ständig begehbar wäre. Die Kirche hat Hausrecht und bei doppelten Nutzungen sind es oft Detailfragen der Umsetzung, die zu Streitigkeiten führen. Die Blindower Winterkirche ist aber nicht mit dieser Maßnahme vergleichbar.
Herr Hoppe empfiehlt, bis zur Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Absichtserklärung der Kirche einzuholen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Wiederaufbau des historischen Turmaufbaus von St. Jacobi im Rahmen des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ zu unterstützen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zusammen mit der evangelischen Kirchengemeinde und dem Verein Pro Jacobi bei Bewilligung des eingereichten Fördermittelantrages die erforderlichen Vereinbarungen und Regularien zu treffen. “
Abstimmung: 7/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Änderung Gesellschaftsvertrag Wohnbau GmbH Prenzlau DS-Nr.: 99/2014
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und stellt heraus, dass die Änderungen am Gesellschaftsvertrag die Forderungen der Kommunalaufsicht berücksichtigen.
Herr Hoppe würde gerne im § 10 die Formulierung „durch Gesetz“, durch Beispiele konkretisieren.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies eine durchaus übliche Formulierung ist und würde von einer Aufzählung der Gesetzlichkeiten abraten, da diese nicht vollständig sein könnte und unter Umständen Änderungen unterliegen könnte, welche dann jedes Mal eine Änderung des Gesellschaftsvertrages nach sich ziehen würde.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnbau GmbH Prenzlau laut Anlage 1. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Mietpreisdämpfungs-Verordnung DS-Nr.: 64/2014
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und empfiehlt dem Punkt 1 der Vorlage zuzustimmen.
Herr Dr. Daum äußert, dass die Fraktion DIE LINKE. Prenzlau dem Punkt 1 zustimmen würde.
Herr Suhr sieht in dieser Vorlage einen Eingriff in das freie Unternehmertum. Bei Zustimmung würde es eine Reglementierung geben, die er für problematisch hält. Er fragt, ob dies rechtlich möglich ist.
Der Bürgermeister antwortet, dass diese Möglichkeit per Gesetz eingeräumt wurde. Seiner Meinung nach sollte sie genutzt werden.
Beschluss: Version: 1
„1.) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau sieht in ihrem Gemeindegebiet einen Bedarf an mietpreisdämpfenden Maßnahmen und beauftragt den Bürgermeister beim zuständigen Ministerium der Landesregierung für die Stadt Prenzlau eine Aufnahme in die entsprechende Rechtsverordnung des Landes zu beantragen.
Oder:
2.) Die Stadtverordnetenversammlung sieht diesen Bedarf nicht, d. h. die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Preisen ist nicht gefährdet. “
Abstimmung:
1. 7/2/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen
2. 0/8/1 einstimmig nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Lärmbelästigung in der Brüssower Straße mit dem baulichen Zustand der Straßen zusammenhängt. Abhilfe schaffen würde jedoch lediglich ein Neubau der Straße. Dieser würde sich auf circa 800.000 € belaufen. Eine Ausbesserung der Straße bringt keinen Erfolg, da die Belastung zu hoch ist. Es wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für Fahrzeuge über 7,5 t angeordnet, um die Lärmbelästigung zu verringern.
Herr Hoppe fragt, ob der Bürgermeister der Prioritätenliste Straßenbau zustimmt.
Der Bürgermeister bestätigt dies.

TOP 12. Stand der Baumaßnahmen Frau Oyczysk informiert im Auftrag des Bürgermeisters über den Stand der aktuellen Baumaßnahmen und hält fest, dass der Schwerpunkt im Jahr 2014 auf der Abrechnung der vorangegangen Baumaßnahmen liegt. Sie nennt einige Baumaßnahmen aus dem aktuellen Kalenderjahr und berichtet über deren Stand.
Zu den Parkplätzen Badestraße fügt der Bürgermeister hinzu, dass diese durch Ablösebeträge aus der Stellplatzsatzung gebaut wurden. Des Weiteren informiert er, dass das Bild des historischen Rathauses in der Bushaltestelle in der Stettiner Str. gegenüber der „ehemaligen Kreissparkasse“ erneuert werden soll.
Herr Hoppe fragt:
1. Gibt es bezüglich der Übertragung der Lichtmasten an die Stadtwerke Prenzlau GmbH einen neuen Sachstand?
2. Gibt es Fristen für die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen?
3. Gibt es Rückstellungen von Baumaßnahmen aus 2014?
Zu1. antwortet der Bürgermeister, dass diese zum 01.01.2016 erfolgen soll.
Zu 2. antwortet der Bürgermeister, dass die Umsetzung der Maßnahmen schwierig sind, da diese zu 100 % eigenfinanziert werden müssen. Dies zwingt die Stadt dazu, die Maßnahmen schrittweise abzuarbeiten und dadurch können die Fristen verlängert werden. Teilweise sind die Auflagen sehr streng. Er ist der Meinung, dass es bereits einen sehr hohen Standard gibt. Es wird aber sichergestellt, dass die Betriebserlaubnis bestehen bleibt.
Zu 3. antwortet der Zweite Beigeordnete, dass es keine Rückstellungen gegeben hat.

TOP 13. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Richter fragt nach dem aktuellen Sachstand Kettenhaus.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass nach dem Beschluss zum Verkauf des Kettenhauses Gespräche bezüglich Fördermittel geführt wurden. Es gibt in Kürze einen Termin mit Herrn Müller, um den Zuschnitt des Grundstückes abzustimmen und weitere Details werden abgearbeitet. Es gibt einen regelmäßigen Fortschritt. Die notwendige Unterstützung wird Herrn Müller gegeben. Weiterhin hält er fest, dass Herrn Müller bereits der Schlüssel für das Gebäude übergeben wurde.
Herr Tank fragt, welche Möglichkeiten es gibt, in Wollenthin und zwischen Wollenthin und Bündigershof Geschwindigkeitsbegrenzungen anzuordnen, da es dort zu brenzligen Situationen kommt. Außerdem merkt er an, dass in Höhe der Bushaltestelle Mühlhof, nur in Richtung Güstow Tempo 70 ausgeschildert sind. In Richtung Prenzlau ist dies nicht der Fall.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass die Angelegenheit in und um Wollenthin geprüft wird.
Anmerkung der Verwaltung: Zum Thema Mühlhof wird der Ordnungsamtsleiter Herr Schmidt Herrn Tank die Sachlage mündlich erläutern.
Der Vorsitzende fragt bezüglich der zerfahrenen Grünfläche in Güstow nach.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass diese im Rahmen vom Bau von Windkraftanlagen beschädigt wurde, er jedoch genau darauf achtet, ob diese Grünfläche wie vereinbart wiederhergestellt wird.

TOP 14. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.46 Uhr.

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Niederschrift WSO-A vom 14.10.2014 (öffentlich) (44.6 KB)

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