Anlage zur DS 103-2014 (14.0 KB)
Abschließende Beschlussfassung im Hauptausschuss am 03.11.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Der Hauptausschuss beschließt den Sitzungskalender der Stadtverordnetenversammlung für das Kalenderjahr 2015 gemäß Anlage.
Anlagen:
Sitzungskalender der SVV 2015
Gemäß § 50 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat der Hauptausschuss die Arbeiten der Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Nach § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung beschließt der Hauptausschuss den Sitzungskalender für das folgende Kalenderjahr.
Für das Jahr 2015 sind fünf Stadtverordnetenversammlungen vorgesehen, denen entsprechende Vorberatungen in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss vorausgehen sollen. Diese Verfahrensweise hat sich bereits 2014 bewährt.
Der vorliegende Entwurf des Sitzungskalenders 2015 für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse korrespondiert mit dem Sitzungskalender des Kreistages Uckermark.
Unbenommen von der Festsetzung des Sitzungskalenders 2015 bleibt das Recht der Stadtverordneten, zusätzliche Sitzungen des Hauptausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung nach Maßgabe des § 34 BbgKVerf durchzuführen, bestehen.
Hauptamt