Drucksache 66-1/2014 (50.6 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. im § 5a wird unter neu e) ergänzt: „Informationsstände, insbesondere temporär eingerichtete Stationen, z. B. Stehtische, Werbestände etc, im Bereich des oberen Marktberges mit einer max. Aufstellfläche von 6 x 3 m; alt e) wird neu f)
2. im § 6 Abs. 2 wird der Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven definiert und mit min. 30 m festgelegt.
3. § 6 Abs. 4 wird ersatzlos gestrichen.
4. Der § 6 Abs. 8 Satz 2 wird ergänzt (Unterkante Plakat min. 2,20 m)
5. Der § 7 wird um einen Abs. 4 ergänzt: In begründeten Einzelfällen kann die Stadt von der Einhaltung der unter § 7 Abs. 2 festgelegten Fristen absehen. Diese Entscheidung trifft die Stadt nach pflichtgemäßem Ermessen.
6. Der § 9 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Sondergebühren werden nicht erhoben für
a) Parteien, Gewerkschaften Kirchen, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, karitativen Verbände und gemeinnützigen Organisationen, sofern die Sondernutzung unmittelbar der Durchführung ihrer parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen oder gemeinnützigen Aufgaben dient und nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft.
b) Sondernutzungen gemäß § 5 Abs. 2.
7. Eine Anhebung der Gebühren für Straßencafés erfolgt nicht.
Die Sondernutzungssatzung sollte grundsätzlich handhabbar und kontrollierbar gestaltet werden.
Der Bereich für die Plakatierungen sollte deshalb definiert werden, um auch denen, die plakatieren einen Anhaltspunkt damit zu geben.
Die Regelung, dass nur jeder vierte Lichtmast zu nutzen ist, ist nicht nachvollziehbar und nicht durchzusetzen. Deshalb ist sie zu streichen.
Die Ergänzung der Ermessensentscheidung bei der Einhaltung der Fristen ermöglicht Ausnahmeentscheidungen im Einzelfall, wie sie die Stadt bisher auch getroffen hat, jedoch ohne Grundlage in der Satzung.
Die Anhebung der Gebühren für Straßencafés steht der in der Vergangenheit immer gewollten und beförderten Attraktivität der Innenstadt entgegen, da zu erwarten ist, dass sich die gastronomischen Unternehmen dann ganz oder teilweise zurückziehen werden.
SPD/FDP-Fraktion