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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung vom 28.08.2014

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 28.08.2014, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.30 Uhr

Entschuldigt:
Herr Krüger

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2014
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Wahl des Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung (DS-Nr.: 70/2014)
7. Belehrung und Verpflichtung der sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
8. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
9. Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau (Aufwandsentschädigungssatzung) (DS-Nr.: 65/2014)
10. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 88/2014)
11. Aufstellungsbeschluss über die Änderung der wirksamen Teil- Flächennutzungspläne sowie der Teil-Landschaftspläne im Gemeindegebiet Prenzlau und Zusammenführung der Teilpläne zu zwei Gesamtplanwerken (DS-Nr.: 71/2014)
12. Verkauf des Gebäudes Neustadt 39, sog. "Kettenhaus" (DS-Nr.: 62/2014)
13. Außerplanmäßige Aufwendung: Zuführung zur Rückstellung für Gewerbesteuererstattungen aus Vorjahren (DS-Nr.: 58/2014)
14. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
15. Mitteilungen des Bürgermeisters
15.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. und II. Quartal 2014 (DS-Nr.: 79/2014)
15.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. und II. Quartal 2014) (DS-Nr.: 81/2014) 15.3 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2014 (1. Halbjahr) (DS-Nr.: 87/2014)
16. Anfragen der Ausschussmitglieder
16.1 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 22/ 2014 – Berechnung Kitakostenbeiträge
16.2 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 23/ 2014 – Martin Luther Denkmal
16.3 Anfrage SPD/FDP-Fraktion, Reg.-Nr.: 26/ 2014 – Ausschreibung der Grünflächenpflege
17. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2014
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende informiert, dass die Anfrage der SPD/FDP-Fraktion - Ausschreibung der Grünflächenpflege - Reg.-Nr.: 26/2014 zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen und unter TOP 16.3. eingeordnet wird.
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Wahl des Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung DS-Nr.: 70/2014
Frau Kaufmann schlägt Frau Pieles als Vertreterin des Vorsitzenden vor.
Der Vorsitzende empfiehlt, eine offene Wahl durchzuführen.
Dem stimmen die Ausschussmitglieder einstimmig zu.
Beschluss: Version: 1
„Zum Vertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung wird gewählt: Frau Waltraud Pieles “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 7. Belehrung und Verpflichtung der sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
Die sachkundigen Einwohner werden durch den Vorsitzenden des Ausschusses zur gewissenhaften Ausübung ihres Mandates verpflichtet und über die sich aus der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ergebenden Rechte und Pflichten belehrt.

TOP 8. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
Es liegen keine Angelegenheiten der Rechnungsprüfung vor.
Der Rechnungsprüfer hat für alle Mitglieder des Ausschusses prüfungsrelevante Vorschriften zusammengestellt und verteilt diese.

TOP 9. Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau (Aufwandsentschädigungssatzung) DS-Nr.: 65/2014
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Drucksache. Herr Brämer ist der Meinung, dass die Formulierung in der Begründung der Drucksache (Abs. 2, S. 2) ungünstig gewählt wurde.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau (Aufwandsentschädigungssatzung)“ gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 88/2014
Der Bürgermeister und Herr Dr. Blohm erläutern die Änderungen in der Satzung.
Herr Schmitz führt aus, dass sich der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales sehr intensiv mit dieser Thematik beschäftigt hat. Er stellt heraus, dass die Betreuung in den Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau von hoher Qualität ist, die nun eben auch ihren Preis hat. Er bedauert, dass wenig interessierte Einwohner anwesend waren.
Frau Pieles fragt, warum das Kindergeld mit einbezogen wurde und hinterfragt die Tabelle auf Seite 2.
Herr Dr. Blohm erklärt, dass das Kindergeld von dem Kind, das in die Einrichtung geht, auf Grund einer Rechtssprechung herangezogen wird.
Herr Richter hinterfragt die §§ 3 und 4 , insbesondere § 3 (11) - negatives Einkommen - der Satzung.
Herr Dr. Blohm erklärt im Auftrag des Bürgermeisters, dass es darüber Urteile gibt, die negatives Einkommen bewerten.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1. In diesem Zusammenhang sind alle Personensorgeberechtigten rückwirkend zum 01. August 2014 neu zu veranlagen. “
Abstimmung: 6/0/3 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Aufstellungsbeschluss über die Änderung der wirksamen Teil- Flächennutzungspläne sowie der Teil-Landschaftspläne im Gemeindegebiet Prenzlau und Zusammenführung der Teilpläne zu zwei Gesamtplanwerken DS-Nr.: 71/2014
Frau Pieles bittet um eine Kostenaufstellung des mit 150,0 T€ verbundenen Leistungsumfanges zum Hauptausschuss am 08.09.2014.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die in Anlage 1 dargestellten Teil-Flächennutzungspläne im Gemeindegebiet Prenzlau werden geändert und zu einem Gesamtplanwerk zusammengeführt. Das Verfahren richtet sich nach § 2 ff i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Die in Anlage 1 dargestellten Teil-Landschaftspläne im Gemeindegebiet Prenzlau werden geändert und zu einem Gesamtplanwerk zusammengeführt. Das Verfahren richtet sich nach § 11 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. §§ 5 Abs. 1 und 4 Abs. 5 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz.
3. Die Verfahren werden parallel durchgeführt. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Verkauf des Gebäudes Neustadt 39, sog. "Kettenhaus" DS-Nr.: 62/2014
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Drucksache.
Frau Pieles gibt zu Bedenken, dass im Punkt 2 der Begründung eine Unsicherheit erkennbar ist. Das Landesamt für Bauen und Verkehr muss noch den Integrierten Umsetzungsplan 2015 bis 2017 bestätigen.
Der Zweite Beigeordnete ergänzt, dass die Fördermittelbescheide erst im September ausgereicht werden. Die beteiligten Ministerien haben aber Kenntnis von dieser Drucksache.
Herr Brämer fragt, ob die Kommunalaufsicht zwischenzeitlich die Genehmigung erteilt hat und ob das erstellte Gutachten noch gültig ist.
Der Zweite Beigeordnete teilt mit, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises Uckermark ein positives Votum zum Verkauf des Gebäudes für 1,00 € schriftlich abgegeben hat. Die wesentlichen Punkte des Gutachtens haben sich nicht geändert. Somit konnte die Zustimmung erfolgen.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass aus den insgesamt 8.000 m² eine Fläche von 986 m² herausgelöst werden soll.
Herr Schmitz bittet darum, alle Kosten, die bisher im Zuge des Ankaufs des Grundstückes Kettenhaus entstanden sind, aufzulisten.
Frau Hahlweg ist der Auffassung, dass diese Fördermittel im Land sinnvoller einzusetzen wären, da das Kettenhaus eine Bauruine ist. Hierbei handelt es sich um die Verschwendung von Steuermitteln.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass ein Abriss nicht genehmigungsfähig wäre. So würde die Stadt für die Sicherung des Gebäudes aufkommen müssen, was langfristig noch unwirtschaftlicher wäre als die jetzige letztmalige finanzielle Beteiligung.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Das Gebäude Neustadt 39 (sog. Kettenhaus) wird mit einer Grundstücksfläche von ca. 986 m² (Gemarkung Prenzlau, Flur 36, Teilflächen der Flurstücke 60,59 und 65) mit einer Investitionsverpflichtung zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung als Wohnhaus an Herrn Thomas Müller (Kietzstraße 31, 17291 Prenzlau) verkauft. Der symbolische Kaufpreis beträgt 1 €.
2. Die Stadt Prenzlau unterstützt die Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes mit einem vom Land Brandenburg erhaltenen Zuschuss von maximal 700.000 €. Diese Mittel setzen sich zusammen aus 350.000 € aus dem Stadtumbauprogramm-Ost, Teilprogramm „Sanierung, Sicherung und Erwerb“ (SSE) ohne einen kommunalen Mitleistungsanteil sowie 350.000 € aus dem Stadtumbauprogramm-Ost, Teilprogramm Aufwertung mit einem kommunalen Mitleistungsanteil von einem Drittel. Dieser Zuschuss kann nur weitergeleitet werden, wenn das Landesamt für Bauen und Verkehr den Integrierten Umsetzungsplan 2015-2017, in dem diese Maßnahme beantragt wurde, bestätigt und die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Stadt ausgereicht hat.
3. Herr Thomas Müller ist zu verpflichten, dass er sämtliche etwaige Mehrkosten, die den vom Land bestätigten Finanzrahmen derzeit (1,5-1,6 Mio €) übersteigen, selbst trägt. Herr Thomas
4. Müller hat in geeigneter Weise die Absicherung seines Eigenanteils gegenüber der Stadt Prenzlau nachzuweisen.
5. Der SVV-Beschluß 105/2012, beschlossen in der SVV am 13.12.2012, wird teilweise aufgehoben, insbesondere in Punkt 2 des damaligen Beschlusses. Der beim Landkreis Uckermark eingereichte Abrissantrag der Stadt ist zurückzuziehen.
6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen aus den Punkten 2, 3 und 4 dieses Beschlusses, Herrn Müller zu gestatten, unverzüglich weitere Sicherungsmaßnahmen am Objekt Neustadt 39 vorzunehmen. “
Abstimmung: 8/1/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Außerplanmäßige Aufwendung: Zuführung zur Rückstellung für Gewerbesteuererstattungen aus Vorjahren DS-Nr.: 58/2014
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 eine außerplanmäßige Aufwendung für das Produktkonto 61100.5494120 - Zuführung zur Rückstellung für Gewerbesteuererstattungen aus Vorjahren - in Höhe von 371.165,10 €. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus dem Produktkonto 11102.5152000 - Inanspruchnahme von Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
Da viele Maßnahmen bereits abgearbeitet wurden, fragt der Zweite Beigeordnete, ob dieser Tagesordnungspunkt standardmäßig zu jedem Ausschuss bestehen bleiben soll.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass dieser Punkt beibehalten werden soll.

TOP 15. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 15.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. und II. Quartal 2014 DS-Nr.: 79/2014
Herr Brämer hinterfragt einzelne Positionen und weist darauf hin, dass die Unabweisbarkeit nicht immer erkennbar ist. In Zukunft sollte damit strenger umgegangen werden. Bei klaren Formulierungen in der Begründung wären Nachfragen nicht nötig.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

TOP 15.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. und II. Quartal 2014) DS-Nr.: 81/2014
Herr Brämer fragt, was sich hinter der Auftrags-Nr.: 6100714 - 15.000,00 € - Kurierverlags GmbH Neubrandenburg verbirgt.
Der Bürgermeister antwortet, dass es sich hier um ein Sonderangebot der Zeitung für einen Marketingvertrag zur Unterstützung des Geschäftsstraßenmanagements handelt und sich aus privaten Zuschüssen des Beirates finanziert.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

TOP 15.3 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2014 (1. Halbjahr) DS-Nr.: 87/2014
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

Weitere Mitteilung:
Der Bürgermeister teilt mit, dass über das Ergebnis der Landesgartenschau Prenzlau GmbH in der nächsten Ausschussfolge berichtet wird.

TOP 16. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 16.1 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 22/ 2014 – Berechnung Kitakostenbeiträge
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 22/2014 zur Kenntnis.

TOP 16.2 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 23/ 2014 – Martin Luther Denkmal
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 23/2014 zur Kenntnis.

TOP 16.3 Anfrage SPD/FDP-Fraktion, Reg.-Nr.: 26/ 2014 – Ausschreibung der Grünflächenpflege
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 26/2014 zur Kenntnis.

TOP 17. Schließung der Sitzung
Frau Hahlweg verlässt die Sitzung.
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.30 Uhr.

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