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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales vom 27.08.2014

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Bildung, Kultur u. Soziales der Stadt Prenzlau
am Mittwoch, dem 27.08.2014, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.58 Uhr

Entschuldigt:
Frau Hahlweg
Herr Suhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2014
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Wahl des Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales (DS-Nr.: 69/2014)
7. Belehrung und Verpflichtung der sachkundingen Einwohner des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
8. Benennung Mitglieder für den Seniorenbeirat der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 84/2014)
9. Benennung Mitglieder des Sportbeirats der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 82/2014)
10. Benennung Mitglieder für den Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 83/2014)
11. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 88/2014)
12. Verkauf des Gebäudes Neustadt 39, sog. "Kettenhaus" (DS-Nr.: 62/2014)
13. Mietpreisdämpfungs-Verordnung (DS-Nr.: 64/2014)
14. Aufstellungsbeschluss über die Änderung der wirksamen Teil- Flächennutzungspläne sowie der Teil-Landschaftspläne im Gemeindegebiet Prenzlau und Zusammenführung der Teilpläne zu zwei Gesamtplanwerken (DS-Nr.: 71/2014)
15. Auswertung der Befragung zur Essensituation in den Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
16. Quartalsanalyse Prenzlauer Profil I. und II. Quartal
17. Mitteilungen des Bürgermeisters 17.1 Vergabe Stadtwappen (DS-Nr.: 86/2014)
18. Anfragen der Ausschussmitglieder
18.1 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 22/ 2014 – Berechnung Kitakostenbeiträge
18.2 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 23/ 2014 – Martin Luther Denkmal
18.3 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 24/ 2014 – Spielplätze
18.4 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 24/ 2014 – Obstpausen
19. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2014
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Putz, Ortsvorsteher Dauer, fragt nach ob es möglich ist, Kinder an der Grundschule Göritz einschulen zu lassen?
Herr Dr. Blohm antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass dieses Problem im Zusammenhang mit der Schulbezirkssatzung zu sehen ist. Die Kommunalaufsicht hat festgestellt, dass das rechtlich nicht korrekt ist. Die Stadt Prenzlau darf nicht in einen anderen Schulbezirk eingreifen. Deshalb musste im Zusammenhang mit der neuen Satzung nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Randowtal korrigiert werden, dass die Kinder der Grundschule „J. H. Pestalozzi“ zugeordnet werden. Man kann aber für Ausnahmen einen Antrag beim staatlichen Schulamt Eberswalde (ab Oktober Frankfurt/Oder) stellen.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende bittet darum, beim TOP 18.4. Anfrage Fraktion DIE LINKE Prenzlau Reg.-Nr. 24/2014 - Obstpausen in Reg.-Nr. 25/2014 zu ändern.
Die so veränderte Tagesordnung wird einstimmig angenommen.
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig mit der vorgenommenen Änderung

TOP 6. Wahl des Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales DS-Nr.: 69/2014
Herr Suhr schlägt Herrn Tank als Vertreter des Vorsitzenden vor.
Der Vorsitzende schlägt vor, eine offene Wahl durchzuführen.
Die Ausschussmitglieder stimmen mit 9-Ja-Stimmen dafür.
Herr Tank stellt sich kurz vor.
Beschluss: Version: 1
„Zum Vertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales wird gewählt: Herr Marko Tank “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Herr Tank nimmt die Wahl an.

TOP 7. Belehrung und Verpflichtung der sachkundingen Einwohner des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
Der Vorsitzende verließt die Verpflichtung für die sachkundigen Einwohner.
Herr Bormann, Herr Mindt und Herr Fuhrmann nehmen die Verpflichtung an.

TOP 8. Benennung Mitglieder für den Seniorenbeirat der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 84/2014
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau, nachfolgende Mitglieder für den Seniorenbeirat der Stadt Prenzlau zu benennen:
1. Manfred Arndt, Prenzlau
2. Heidelore Bartel, Prenzlau, OT Klinkow
3. Ilsetraut Brieske, Prenzlau, OT Güstow
4. Günter Kramm, Prenzlau
5. Marlen Maasberg, Prenzlau
6. Regina Neumann, Prenzlau, OT Blindow
7. Gudrun Schlanert, Prenzlau
8. Giesela Schön, Prenzlau
9. Hanna Vierk, Prenzlau
10.Martina Wegner, Prenzlau.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Benennung Mitglieder des Sportbeirats der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 82/2014
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau, nachfolgende Mitgieder für den Sportbeirat der Stadt Prenzlau zu benennen:
1. Peter Galfe, Prenzlau
2. Marianne Gerling, Prenzlau
3. Heike Hellwig-Kluge, Prenzlau
4. Thomas Klemm, Prenzlau
5. Uwe Krüger, Prenzlau
6. Sybille Trantow, Nordwestuckermark
7. Norbert Wollin, Prenzlau “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Benennung Mitglieder für den Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 83/2014
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 13 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau, nachfolgende Mitglieder für den Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Prenzlau zu benennen:
1. Sigrid Bergansky, Prenzlau
2. Carmen Beyer, Prenzlau
3. Anke Drewlo, Prenzlau, OT Dedelow
4. Jakob Laudenbach, Prenzlau
5. Bärbel Matznick, Prenzlau
6. Marita Möske, Prenzlau
7. Egon Oswald, Prenzlau
8. Gisela Thielecke-Rehberg, Prenzlau
9. Elvira Wieland, Prenzlau “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 88/2014
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Drucksache, die behandelt wird, eine Beratungsvorlage ist und keine Beschlussvorlage. Im Hauptausschuss wird dann darüber entschieden, ob die Beratungsvorlage in eine Beschlussvorlage umgewandelt wird. Die Drucksache wurde mit dem Landkreis abgestimmt. Eine juristische Überprüfung wurde vom Justiziar der Stadt Prenzlau vorgenommen.
Herr Dr. Blohm erläutert im Auftrag des Bürgermeisters die neue Kita-Satzung. Er stellt heraus, dass vom Jahresbruttoeinkommen die sozialversicherungspflichtigen Beiträge, die Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag, die Werbungskosten und das Kindergeld abgezogen werden. Abgezogen wird auch ein Betrag für jedes unterhaltsberechtigte Kind einer Familie in Höhe der jeweils fälligen Regelsätze der Grundsicherung gemäß § 19 ff SGB II. Für 2014 belaufen sie sich für Kinder unter 6 Jahren bei 229,00 €, bei Kindern von 6 bis 13 Jahren bei 261,00 €, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bei 296,00 € und bis 24 Jahren bei 313,00 €. Alle unterhaltspflichtigen Kinder werden berücksichtigt. Dadurch verringert sich das Nettoeinkommen. Nach der Rechtssprechung ist es so, dass das Kindergeld für das Kind, welches Kindertagesbetreuung in Anspruch nimmt, mitberechnet wird, weil die Richter davon ausgehen, dass dieses Kindergeld für Kita-Plätze definitiv zu nutzen ist. Es wurde auch klargestellt, dass für die zusätzliche Betreuung im Hort eine Summe in Höhe von 2,50 € je angefangener Stunde erhoben wird. Bei Überschreitung der Betreuungszeit werden je angefangene Stunde 15,00 € innerhalb der Öffnungszeit der Kita und außerhalb der Öffnungszeiten werden 30,00 € erhoben, wenn keine triftigen Gründe vorliegen. Bei der Eingewöhnungszeit werden 50 % bis einschließlich 6 Stunden täglicher Betreuungszeit berechnet. Wenn ein Kind vor dem 15. des Monats in die Einrichtung gebracht wird, dann muss der volle Kostenbeitrag gezahlt werden und nach dem 15. des Monats der Halbe.
Der Bürgermeister stellt heraus, dass die Einnahmen an Kita-Gebühren in den letzten Jahren gesunken sind.
Herr Dittberner weist auf den § 3 Abs. 6 hin, wonach Nichtsorgeberechtigte Elternteile in einer eheähnlichen Gemeinschaft zur Einkommensermittlung herangezogen werden. Er ist der Meinung, dass ein Widerspruch zum § 2 Abs. 1 vorliegt. Weiterhin weist er auf den Ältestenrat hin, in dem Dr. Blohm gesagt hat, dass es eine Überprüfung des MBJS und des Landkreises gibt: Herr Dittberner fragt nach, ob es dazu ein schriftliches Ergebnis gibt, welches den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden könnte.
Der Bürgermeister sagt dazu, dass es kein Widerspruch ist, da es um das Einkommen geht, welches den Personensorgeberechtigten zur Verfügung steht. Erhoben wird der Beitrag vom Personensorgeberechtigten.
Herr Dr. Blohm antwortet im Auftrag des Bürgermeister, dass ein entsprechendes schriftliches Prüfergebnis nicht vorliegt. Das Einvernehmen kann erst nach Beschlussfassung hergestellt werden. Herr Stäck wurde jedoch gebeten, sich den Entwurf der Satzung anzusehen. Die einzigen Änderungen aus seiner Sicht bezogen sich auf den Mindestbeitrag. Es sind die jetzt schon von der Verwaltung in den vorliegenden Satzungsentwurf übernommenen Mindestbeiträge, die der Jugendhilfeausschuss erst im September 2014 beschließen wird. Vom MBJS gab es keine Überprüfung, da nicht vorgeschrieben.
Der Bürgermeister weist darauf hin, das ein großer Teil der Satzung des Landkreises zur Kindertagespflege übernommen wurde.
Frau Karstädt stellt fest, dass die Kostenbeiträge immer weiter zurückgehen. Sie fragt nach, ob es weniger Kinder gibt oder liegt es am Einkommen der Eltern?
Der Bürgermeister erläutert, wie der Rückgang der Kostenbeiträge zustande kommt.
Frau Karstädt fragt nach, ob bei der Berechnung vom Höchstwert ausgegangen wird oder wird ein Durchschnittswert gebildet.
Herr Dr. Blohm antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass die prozentuale Steigerung im Vergleich zur vorherigen Satzung berechnet wird. Ein Mindestbetrag wird vom Jugendamt vorgegeben. Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der Kosten- und Leistungsrechnung je Platz und Betreuungsform. Die Zwischenstufen werden durch einen Mittelwert berechnet.
Herr Dittberner fragt nach, ob eine rückwirkende Berechnung ab 01.08.2014 rechtlich möglich ist?
Herr Dr. Blohm antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass nach Beschluss der Satzung eine rückwirkende Berechnung zulässig ist.
Herr Theil stellt fest, dass die Zuschüsse von Jahr zu Jahr zugenommen haben bei gleichbleibender Kinderzahl. Er fragt nach, wie hoch die durchschnittlichen Kosten eines Platzes sind? Gibt es Vergleichswerte mit anderen Städten? Gibt es Möglichkeiten, die Kitas betriebswirtschaftlicher zu führen, um eine Kostensenkung zu erreichen? Welchen Anteil machen die Tagesmütter für die Stadt Prenzlau aus? Wie werden diese bezuschusst? Wie viele Eltern nutzen das Angebot Tagesmütter?
Der Vorsitzende antwortet darauf, dass die Tagespflege ursprünglich für Mütter gedacht war, die nicht im Arbeitsprozess stehen. Das hat sich dann als Konkurrenz für Kitas entwickelt.
Der Bürgermeister weist auf die Anlage 2 hin, in der die Kosten erläutert sind. Weiterhin weist er darauf hin, dass es in anderen Städten kaum noch städtische Kitas gibt.
Herr Dr. Blohm sagt im Auftrag des Bürgermeisters, dass in Anlage 2 die Kosten je Kita aufgeschlüsselt sind. Eine aktuelle Zahl zu Tagesmüttern liegt nicht vor. Seitdem sich der Rechtsanspruch ab 01.08.2013 geändert hat, haben die Eltern ein Recht auf Betreuung ihrer Kinder in einer Kita. Wenn keine Kita-Plätze mehr vorhanden sind, dann kann die Betreuung auch über Tagesmütter erfolgen.
Herr Tank fragt nach, ob der Höchstbetrag 3.300,00 € festgelegt ist, ober kann er reduziert werden?
Herr Dr. Blohm sagt im Auftrag des Bürgermeisters, dass theoretisch eine Änderung möglich wäre, was aber zur Verschiebung in den Einkommensstufen führen würde und zur stärkeren Belastung der Mittelschicht.
Herr Tank fragt nach dem bedingten Rechtsanspruch während der Ferien, ob dann auch 2,50 € je angefangene Stunde gezahlt werden müssen.
Herr Dr. Blohm erklärt, dass die Stadt Prenzlau zwei Verlässliche Halbtagsgrundschulen hat, und zwar die Diesterweg-Grundschule und seit diesem Jahr die Oberschule mit Grundschulteil „C. F. Grabow“. Dort ist der Bedarf für die Hortbetreuung geringer. Bei den anderen Horten werden die Stunden in der Woche aufgerechnet. In den Ferien muss die zusätzlich benötigte Zeit finanziell abgefangen werden. Die Personensorgeberechtigten, die eine Betreuungszeit über 4 Stunden wählen, müssen mit keinen weiteren Kosten rechnen.
Herr Bormann fragt nach, ob eine Neuberechnung aller Kostenbeiträge erfolgen wird, wenn die Satzung in Kraft tritt? Würden dann auch neue Kostenbescheide mit Rückerstattungen zugestellt werden?
Herr Dr. Blohm antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass es für Neuaufnahmen bislang vorläufige Kostenbescheide gibt. Für den Bestand wird im Fall, dass Geld zurückgezahlt werden muss, diese Summe natürlich verrechnet oder ausgezahlt.
Der Vorsitzende fügt hinzu, dass vorläufige Kostenbescheide erstellt werden mit dem Hinweis, dass Neuberechnungen durchgeführt werden. Weiterhin fragt Herr Bormann, ob es gesetzlich vorgegeben ist, das Kindergeld mit einzubeziehen oder liegt es im Ermessen der Stadt Prenzlau, das Kindergeld mit einzubeziehen?
Herr Dr. Blohm antwortet darauf im Auftrag des Bürgermeisters, dass nur das Kindergeld von den Kindern, die in eine Einrichtung gehen, mit herangezogen wird. Es ist eine Ermessensentscheidung.
Herr Borman fragt weiterhin, ob Wäsche, Reinigungsmaterial usw. von der Kita gestellt werden, oder bleibt das in Verantwortung der Eltern?
Herr Dr. Blohm antwortet darauf im Auftrag des Bürgermeisters, dass die Bettwäsche in Verantwortung der Eltern bleibt, weil sich sonst die Kosten erhöhen würden. Er weist auch darauf hin, dass ab September den Kindern Obst und andere Verbrauchsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Ausnahme bleibt die Wäsche.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1. In diesem Zusammenhang sind alle Personensorgeberechtigten rückwirkend zum 01. August 2014 neu zu veranlagen. “
Abstimmung: 6/1/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Verkauf des Gebäudes Neustadt 39, sog. "Kettenhaus" DS-Nr.: 62/2014
Der Vorsitzende fragt nach, ob man die bisherigen Kosten in einer Tabelle darstellen könnte?
Frau Reinke verlässt um 18.15 Uhr. den Raum.
Der Bürgermeister erläutert, dass das Objekt aus Denkmalschutzgründen erhalten bleiben soll. Das Land hat sich bereit erklärt, die Fördersumme auf 700 T€ zu erhöhen.Herr Müller hat sich ebenfalls bereit erklärt, die Mehrkosten selbst zu tragen. Von der Stadt Prenzlau wurden ca. 300 T€ investiert.
Frau Reinke kommt um 18.18 Uhr wieder.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.Das Gebäude Neustadt 39 (sog. Kettenhaus) wird mit einer Grundstücksfläche von ca. 986 m² (Gemarkung Prenzlau, Flur 36, Teilflächen der Flurstücke 60,59 und 65) mit einer Investitionsverpflichtung zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung als Wohnhaus an Herrn Thomas Müller (Kietzstraße 31, 17291 Prenzlau) verkauft. Der symbolische Kaufpreis beträgt 1 €.
2. Die Stadt Prenzlau unterstützt die Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes mit einem vom Land Brandenburg erhaltenen Zuschuss von maximal 700.000 €. Diese Mittel setzen sich zusammen aus 350.000 € aus dem Stadtumbauprogramm-Ost, Teilprogramm „Sanierung, Sicherung und Erwerb“ (SSE) ohne einen kommunalen Mitleistungsanteil sowie 350.000 € aus dem Stadtumbauprogramm-Ost, Teilprogramm Aufwertung mit einem kommunalen Mitleistungsanteil von einem Drittel. Dieser Zuschuss kann nur weitergeleitet werden, wenn das Landesamt für Bauen und Verkehr den Integrierten Umsetzungsplan 2015-2017, in dem diese Maßnahme beantragt wurde, bestätigt und die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Stadt ausgereicht hat.
3. Herr Thomas Müller ist zu verpflichten, dass er sämtliche etwaige Mehrkosten, die den vom Land bestätigten Finanzrahmen derzeit (1,5-1,6 Mio €) übersteigen, selbst trägt.
4. Herr Thomas Müller hat in geeigneter Weise die Absicherung seines Eigenanteils gegenüber der Stadt Prenzlau nachzuweisen.
5. Der SVV-Beschluß 105/2012, beschlossen in der SVV am 13.12.2012, wird teilweise aufgehoben, insbesondere in Punkt 2 des damaligen Beschlusses. Der beim Landkreis Uckermark eingereichte Abrissantrag der Stadt ist zurückzuziehen.
6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen aus den Punkten 2, 3 und 4 dieses Beschlusses, Herrn Müller zu gestatten, unverzüglich weitere Sicherungsmaßnahmen am Objekt Neustadt 39 vorzunehmen. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Mietpreisdämpfungs-Verordnung DS-Nr.: 64/2014
Der Bürgermeister zieht die DS 64/2014 auf Wunsch der Fraktionen zurück und wird diese Drucksache in die kommende Ausschussfolge wieder einbringen.
Beschluss: Version: 1
„ 1.) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau sieht in ihrem Gemeindegebiet einen Bedarf an mietpreisdämpfenden Maßnahmen und beauftragt den Bürgermeister beim zuständigen Ministerium der Landesregierung für die Stadt Prenzlau eine Aufnahme in die entsprechende Rechtsverordnung des Landes zu beantragen.
Oder:
2.) Die Stadtverordnetenversammlung sieht diesen Bedarf nicht, d. h. die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Preisen ist nicht gefährdet. “
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 14. Aufstellungsbeschluss über die Änderung der wirksamen Teil- Flächennutzungspläne sowie der Teil-Landschaftspläne im Gemeindegebiet Prenzlau und Zusammenführung der Teilpläne zu zwei Gesamtplanwerken DS-Nr.: 71/2014
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die in Anlage 1 dargestellten Teil-Flächennutzungspläne im Gemeindegebiet Prenzlau werden geändert und zu einem Gesamtplanwerk zusammengeführt. Das Verfahren richtet sich nach § 2 ff i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Die in Anlage 1 dargestellten Teil-Landschaftspläne im Gemeindegebiet Prenzlau werden geändert und zu einem Gesamtplanwerk zusammengeführt. Das Verfahren richtet sich nach § 11 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. §§ 5 Abs. 1 und 4 Abs. 5 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. 3. Die Verfahren werden parallel durchgeführt. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Auswertung der Befragung zur Essensituation in den Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Herr Dr. Blohm schildert im Auftrag des Bürgermeisters die Essensituation in den Kindertagesstätten und Schulen der Stadt Prenzlau.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass nur ca. 33 % der Kinder und Eltern geschrieben haben, dass der Preis zu hoch ist (Bei einer Beteiligung von insgesamt 30 %). Er schildert, dass die Lieferung des Essens mit der jetzigen Firma besser funktioniert als mit der vorherigen.
Herr Theil merkt an, dass Schüler der Diesterweg-Grundschule in der Ratskantine Mittag essen gehen. Er hat gehört, dass diese Kinder das Essen für 2,00 € bekommen und fragt deshalb nach, ob es separate Verträge mit der Kantine Weigang gibt?
Herr Dr. Blohm antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass es keine Verträge gibt. Er bemerkt auch, dass auch Frau Weigang die Möglichkeit gehabt hat, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.
Herr Dittberner sagt auch, dass der Verwaltungsaufwand für kleine Unternehmen zu groß ist. Er bittet darum, die Befragung zum Essen als Anlage zum Protokoll zu geben. Weiterhin fragt er nach, ob es richtig ist, dass es in dieser Woche im Hort der Diesterweg-Grundschule und der Grundschule „J. H. Pestalozzi“ nur 2 statt 3 Essen gibt.
Herr Dr. Blohm antwortet darauf im Auftrag des Bürgermeisters, dass ihm das nicht bekannt ist.
Herr Dittberner fragt nach, ob eine Erhöhung der Kosten geplant ist?
Der Bürgermeister sagt, dass seit Januar ca. 100 Essenportionen mehr bestellt werden. Vom Essenanbieter gibt es ihm gegenüber eine klare mündliche Aussage, dass die Preise 2014 nicht erhöht werden. Weiterhin erklärt er sich bereit, mit Frau Weigang über die Sonderkonditionen des Essenverkaufs an Schüler zu sprechen.

TOP 16. Quartalsanalyse Prenzlauer Profil I. und II. Quartal
Die Ausschussmitglieder nehmen die Quartalsanalyse zur Kenntnis.

TOP 17. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister schlägt vor, dass Herr Steffen vom Jobcenter zur ersten Sitzungsfolge im nächsten Jahr eingeladen wird, um über die spezielle Situation in Prenzlau aus seiner Tätigkeit heraus zu berichten. Er verliest ein Schreiben an Frau Dr. Münch zur sehr unbefriedigenden Situation zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Bezug auf Lehrermangel.

TOP 17.1 Vergabe Stadtwappen DS-Nr.: 86/2014
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 18. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 18.1 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 22/ 2014 – Berechnung Kitakostenbeiträge
Eine Stellungnahme des Bürgermeisters liegt vor.

TOP 18.2 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 23/ 2014 – Martin Luther Denkmal
Eine Stellungnahme des Bürgermeisters liegt vor.

TOP 18.3 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 24/ 2014 – Spielplätze
Eine Stellungnahme des Bürgermeisters liegt vor.

TOP 18.4 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 24/ 2014 – Obstpausen
Eine Stellungnahme des Bürgermeisters liegt vor.
Herr Theil fragt nach, wie es mit St. Marien weitergeht? Wann könnte Baubeginn sein?
Der Bürgermeister sagt dazu, dass der Bescheid wohl erst im Frühjahr nächsten Jahres zu erwarten ist. Im September soll das MWFK im Land Brandenburg bezüglich einer gemeinsamen Finanzierung angeschrieben werden . Die Orgel ist von der Förderung ausgeschlossen, da keine Baumaßnahme. Falls es neue Informationen gibt, werden die Ausschussmitglieder umgehend darüber informiert.
Herr Reichel fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, Deutschkurse für Asylbewerber in der Grabowschule anzubieten. Könnten Möglichkeiten geschaffen werden, um die Deutschkenntnisse zu verbessern?
Der Vorsitzende sagt dazu, dass das Sache der Ausländerbehörde des Landkreises ist.
Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Schulleiterin der Grabowschule eine stundenweise Zuweisung bekommen hat, die es ermöglicht, dass zeitweise Deutschkenntnisse vermittelt werden können. Zuständig ist aber der Landkreis.
Herr Dr. Blohm ergänzt im Auftrag des Bürgermeisters,dass es eine Verordnung des MBJS zu dieser Frage gibt. Diese Kinder werden zusammengefasst, um die deutsche Sprache vermittelt zu bekommen, aber nicht nur die deutsche, sondern auch die Muttersprache. Gemeinsam mit dem Schulverwaltungsamt des Landkreises, Herrn Falke, wurde eine Erhebung durchgeführt, wieviel Kinder das betrifft. Zwei Orte wurden für diesen Unterricht vorgeschlagen. Der eine Ort wäre an der Grabowschule und der andere die Kreisvolkshochschule. Diese Dinge sind an das staatliche Schulamt schon vor den Sommerferien gemeldet worden. Eine Rückinfo liegt noch nicht vor.
Herr Theil fügt an, dass die Zahl der Asylbewerber zugenommen hat und die Kommunen aufgefordert wurden, mehr zu tun. Im Ausschuss sollte darüber berichtet werden, wie die aktuelle Zahl der Asylbewerber ist. Gibt es Probleme im Asylbewerberheim?
Der Vorsitzende schlägt vor, den Ausländerbeauftragten und auch den Leiter des Heims zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen.

TOP 19. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.58 Uhr.

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