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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung vom 26.08.2014

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 26.08.2014, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.30 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2014
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Wahl des Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung (DS-Nr.: 68/2014)
7. Belehrung und Verpflichtung der sachkundingen Einwohner des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung
8. Weitere/r Vertreter der Stadt Prenzlau im Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverband (DS-Nr.: 59/2014)
9. Verkauf des Gebäudes Neustadt 39, sog. "Kettenhaus" (DS-Nr.: 62/2014)
10. Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan C IX "Grüner Weg" (DS-Nr.: 67/2014)
11. Aufstellungsbeschluss über die Änderung der wirksamen Teil- Flächennutzungspläne sowie der Teil-Landschaftspläne im Gemeindegebiet Prenzlau und Zusammenführung der Teilpläne zu zwei Gesamtplanwerken (DS-Nr.: 71/2014)
12. Mietpreisdämpfungs-Verordnung (DS-Nr.: 64/2014)
13. Mitteilungen des Bürgermeisters
14. Anfragen der Ausschussmitglieder
14.1 Anfrage CDU-Fraktion Reg.-Nr.: 17/ 2014 – Anfrage zum skizzierten Vorhaben Kettenhaus
14.2 Anfrage CDU-Fraktion Reg.-Nr.: 18/ 2014 – Wohnungsvermietung der Wohnbau Gmbh Prenzlau
14.3 Anfrage CDU-Fraktion Reg.-Nr.: 19/ 2014 – Anfrage zum Campingplatz Vorhaben am Kap Prenzlau
14.4 Anfrage Stadtverordneter Brämer Reg.-Nr.: 20/ 2014 – Ausbau der Bundesstraße B 198 – Ortsdurchfahrt Prenzlau und der Mauerstraße
14.5 Anfrage CDU-Fraktion Reg.-Nr.: 21/ 2014 – Wirtschaftsentwicklung
14.6 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 23/ 2014 – Martin Luther Denkmal
14.7 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 24/ 2014 – Spielplätze
15. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2014
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Bürgermeister informiert, dass die DS: 64/2014 - Mietpreisdämpfungs- Verordnung - auf mehrheitlichen Wunsch der Fraktionen von der Verwaltung zurückgezogen wird und für die nächste Beratungsfolge vorgesehen ist.
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Wahl des Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung DS-Nr.: 68/2014
Herr Himmel schlägt im Namen der SPD-Fraktion Herrn Jürgen Hoppe als stellvertretenden Ausschussvorsitzenden vor.
Der Vorsitzende empfiehlt, eine offene Wahl durchzuführen.
Dem stimmen die Ausschussmitglieder einstimmig zu.
Beschluss: Version: 1
„Zum Vertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtund Ortsteilentwicklung wird gewählt: Herr Jürgen Hoppe “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 7. Belehrung und Verpflichtung der sachkundingen Einwohner des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung
Die sachkundigen Einwohner werden durch den Vorsitzenden des Ausschusses zur gewissenhaften Ausübung ihres Mandates verpflichtet und über die sich aus der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ergebenden Rechte und Pflichten belehrt.

TOP 8. Weitere/r Vertreter der Stadt Prenzlau im Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverband DS-Nr.: 59/2014
Der Bürgermeister und der Zweite Beigeordnete erläutern die Vorlage.
Herr Dr. Daum fragt, ob ein Interessenkonflikt besteht, wenn der Zweite Beigeordnete als Aufsichtsratsvorsitzender der Uckerservice GmbH gewählt wurde und gleichzeitig als Vertreter der Stadt in den Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverband entsendet werden soll. Er sieht beim Zweiten Beigeordneten eine starke Aufgabenkonzentration.
Der Bürgermeister verweist auf die am 01.06.2014 gegründete Uckerservice GmbH. Der Aufsichtsrat besteht aus Vertreter der Stadtwerke GmbH und Vertretern aus dem Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverband. Alle benannten müssen auch in der Verbandsversammlung vertreten sein, womit sich rechtlich eine „Doppelmitgliedschaft“ nicht ausschließt.
Beschluss: Version: 1
1. Die Stadt Prenzlau entsendet einen weiteren Vertreter der Stadt Prenzlau in die Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (NUWA).
2. Als weiterer Vertreter und deren Stellvertreter werden folgende Personen bestellt:
Vertreter                                     Stellvertreter
Herr Dr. Andreas Heinrich         Frau Kerstin Oyczysk
3. Die Entsendung gilt zunächst bis zum 31.12.2015. “
Abstimmung: 8/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Verkauf des Gebäudes Neustadt 39, sog. "Kettenhaus" DS-Nr.: 62/2014
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Drucksache. Er informiert, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises Uckermark den Kaufpreis (1,00 €) schriftlich bestätigt hat. Die beantragten Fördermittel stehen nur für diese Investition zur Verfügung, die noch unbedingt vor dem Winter begonnen werden sollte. Bei einer Ablehnung dieser Drucksache wäre dann eine umfangreiche Sicherungsanordnung des Landkreises die Schlussfolgerung.
Herr Hoppe befürwortet grundsätzlich diese Vorlage und fragt Herrn Müller, ob diese Investition privat oder für das Unternehmen durchgeführt wird.
Herr Müller bestätigt, dass diese Maßnahme privat finanziert wird.
Der Erste Beigeordnete erläutert, dass die städtischen Eigenmittel in die Haushaltsplanung 2015 eingestellt werden. Herr Richter erklärt, dass die Nutzung als Wohnhaus sinnvoll ist und er dieser Drucksache zustimmen wird.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.Das Gebäude Neustadt 39 (sog. Kettenhaus) wird mit einer Grundstücksfläche von ca. 986 m² (Gemarkung Prenzlau, Flur 36, Teilflächen der Flurstücke 60,59 und 65) mit einer Investitionsverpflichtung zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung als Wohnhaus an Herrn Thomas Müller (Kietzstraße 31, 17291 Prenzlau) verkauft. Der symbolische Kaufpreis beträgt 1 €.
2. Die Stadt Prenzlau unterstützt die Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes mit einem vom Land Brandenburg erhaltenen Zuschuss von maximal 700.000 €. Diese Mittel setzen sich zusammen aus 350.000 € aus dem Stadtumbauprogramm-Ost, Teilprogramm „Sanierung, Sicherung und Erwerb“ (SSE) ohne einen kommunalen Mitleistungsanteil sowie 350.000 € aus dem Stadtumbauprogramm-Ost, Teilprogramm Aufwertung mit einem kommunalen Mitleistungsanteil von einem Drittel. Dieser Zuschuss kann nur weitergeleitet werden, wenn das Landesamt für Bauen und Verkehr den Integrierten Umsetzungsplan 2015-2017, in dem diese Maßnahme beantragt wurde, bestätigt und die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Stadt ausgereicht hat.
3. Herr Thomas Müller ist zu verpflichten, dass er sämtliche etwaige Mehrkosten, die den vom Land bestätigten Finanzrahmen derzeit (1,5-1,6 Mio €) übersteigen, selbst trägt.
4. Herr Thomas Müller hat in geeigneter Weise die Absicherung seines Eigenanteils gegenüber der Stadt Prenzlau nachzuweisen.
5. Der SVV-Beschluß 105/2012, beschlossen in der SVV am 13.12.2012, wird teilweise aufgehoben, insbesondere in Punkt 2 des damaligen Beschlusses. Der beim Landkreis Uckermark eingereichte Abrissantrag der Stadt ist zurückzuziehen.
6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen aus den Punkten 2, 3 und 4 dieses Beschlusses, Herrn Müller zu gestatten, unverzüglich weitere Sicherungsmaßnahmen am Objekt Neustadt 39 vorzunehmen. “
Abstimmung: 8/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan C IX "Grüner Weg" DS-Nr.: 67/2014
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass es sich um einen hervorragenden Baugrund handelt. Dieser ist aber für die Regenentwässerung nicht von Vorteil. Bei den Baugenehmigungen werden die entsprechenden Festsetzungen zum Regenwasser beachtet werden müssen.
Herr Hoppe hinterfragt nochmals die Regenentwässerung der Grundstücke.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass bei einer dichten Bebauung eine hohe Versiegelung generiert ist. 125 m² Grundstücksfläche können an die öffentliche Regenentwässerung angeschlossen werden, der Rest muss durch geeignete Maßnahmen auf dem Grundstück zurückgehalten werden.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB sowie das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB werden mit den in Anlage 1 dargestellten Ergebnissen geprüft und gebilligt.
2. Der Bebauungsplan C IX „Grüner Weg“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2). Die Begründung und der Umweltbericht (Anlage 3) werden gebilligt. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Aufstellungsbeschluss über die Änderung der wirksamen Teil- Flächennutzungspläne sowie der Teil-Landschaftspläne im Gemeindegebiet Prenzlau und Zusammenführung der Teilpläne zu zwei Gesamtplanwerken DS-Nr.: 71/2014
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die in Anlage 1 dargestellten Teil-Flächennutzungspläne im Gemeindegebiet Prenzlau werden geändert und zu einem Gesamtplanwerk zusammengeführt. Das Verfahren richtet sich nach § 2 ff i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Die in Anlage 1 dargestellten Teil-Landschaftspläne im Gemeindegebiet Prenzlau werden geändert und zu einem Gesamtplanwerk zusammengeführt. Das Verfahren richtet sich nach § 11 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. §§ 5 Abs. 1 und 4 Abs. 5 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. 3. Die Verfahren werden parallel durchgeführt. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Mietpreisdämpfungs-Verordnung DS-Nr.: 64/2014
zurückgezogen

TOP 13. Mitteilungen des Bürgermeisters
1. Der Zweite Beigeordnete informiert über die Entwässerungsprobleme in der Kietzstraße.
Der Inhalt der Mitteilung ist Anlage 1 der Niederschrift.
Herr Hoppe ist der Meinung, dass diese Maßnahme in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt werden sollte und jedes Jahr darüber neu zu beraten ist.
Der Erste Beigeordnete informiert, dass auf Grund der enormen Kosten noch keine Mittel im Haushalt veranschlagt wurden. Da Eigenmittel in dieser Höhe nicht vorhanden sind, muss nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden.
Der Bürgermeister teilt mit, dass es sich hierbei um ein Resultat der Arbeitsgruppe „Hochwasserschutz“ handelt, die sich mit dem Problem Kietzstraße bereits beschäftigt hat. Die Prioritätenliste zum Straßenbau wird diese Maßnahmen beinhalten.
Herr Hoppe merkt an, wenn diese Arbeiten umlagepflichtig sind, sollten auch die Kosten für die Anlieger feststehen.
Herr Richter bemerkt, dass die Wassermengen auf Grund des Klimawandels zunehmen werden. Wie ist das in diesem Konzept berücksichtigt worden?
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass eine Hochrechnung erfolgt ist. Starkniederschläge sind dabei berücksichtigt worden. Eine kurzzeitige Überstauung ist allerdings zulässig.
2. Der Zweite Beigeordnete teilt mit, dass für die Erteilung der Genehmigung für die drei IFE-Windkraftanlagen im Ortsteil Blindow der derzeit geltende Regionalplan/Teilplan „´Wind“ aus dem Jahr 2004 maßgeblich ist. Das Landesumweltamt hat die Errichtung dieser Anlagen bereits genehmigt. Die Stadt wird dagegen zwar Widerspruch einlegen, eine letztlich notwendige Anfechtungsklage wird aber ebenso keinen Erfolg haben.
Der Vorsitzende fragt, ob noch Platz zur Errichtung weiterer Anlagen vorhanden ist.
Der Zweite Beigeordnete erklärt anhand einer Karte, die Anlage 2 der Niederschrift ist, die Abstände.
Der Vorsitzende fragt weiterhin, ob die Stadt Vorteile aus der Ansiedlung der Windkraftanlagen hat.
Der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete berichten, dass in den ersten zehn Jahren keine Erträge erzielt werden. Die Gewerbesteuer ist ebenfalls rückläufig.
Herr Hoppe schlägt vor, dass die Stadtverordneten sich dazu positionieren sollten, da der Plan aus dem Jahr 2004 in Teilen fehlerhaft ist.
Der Zweite Beigeordnete weist darauf hin, dass der genannte Plan nicht angefochten worden und damit rechtskräftig ist. Er wird durch das LUGV regelmäßig herangezogen. Die bereits genehmigten Anlagen können nicht mehr verhindert werden. Erst, wenn der neue Regionalplan rechtskräftig ist, dann sind auch die größeren Abstände neu geregelt.
Herr Suhr fragt, ob eine Entschädigung für die Grundstücksentwertung im neuen Regionalplan enthalten ist.
Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass dies Problem regelmäßig von Privatpersonen vorgetragen wird aber im Rahmen der Abwägung nicht weiter verfolgt wird. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es der Wille der Bundes- wie auch der Landesregierung ist, den Windkraftanlagen bis an die Grenze des Möglichen mehr Raum zu geben. Er bemängelt, dass seitens der Landesregierung keine klaren Planungskriterien vorgegeben wurden. Herr Himmel ist der Meinung, dass die Auflegung von B-Plänen eine weitere Bebauung mit Windkraftanlagen verhindert hätte.
Der Zweite Beigeordnete weist darauf hin, dass B-Pläne nicht aufgelegt werden können. Der Stadt Prenzlau wäre dann eine Verhinderungsplanung vorgeworfen worden.
3. Der Bürgermeister informiert über die Nachnutzungsmöglichkeit der Heiliggeistkapelle, die im nächsten WSO-Ausschuss vorgestellt werden soll.
4. Der Bürgermeister berichtet ausführlich über eine Beschwerde von Anwohnern der Brüssower Straße. Dort fahren seit einiger Zeit voll beladene LKW's in Richtung Verladebahnhof. Eine Änderung der Straßenführung sowie die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wurden zwar in Betracht gezogen, würden aber nicht den gewünschten Erfolg bringen. Nach Rücksprache mit dem Hauptnutzer finden diese Transporte temporär statt.
Herr Himmel ist der Meinung, dass ein Überzug der Straße mit Bitumen sinnvoll wäre.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dies nur bei einer PKW-Nutzung funktionieren würde. Da aber vorwiegend LKW's die Straße zum Verladebahnhof nutzen, müsste aus Wirtschaftlichkeitsgründen ein grundhafter Ausbau erfolgen.
5. Der Bürgermeister informiert darüber, dass die „Woge“ ein weiteres Jahr am jetzigen Standort zum „Spendensammeln“verbleiben kann.

TOP 14. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 14.1 Anfrage CDU-Fraktion Reg.-Nr.: 17/ 2014 – Anfrage zum skizzierten Vorhaben Kettenhaus
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 17/2014 zur Kenntnis.

TOP 14.2 Anfrage CDU-Fraktion Reg.-Nr.: 18/ 2014 – Wohnungsvermietung der Wohnbau Gmbh Prenzlau
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 18/2014 zur Kenntnis.

TOP 14.3 Anfrage CDU-Fraktion Reg.-Nr.: 19/ 2014 – Anfrage zum Campingplatz Vorhaben am Kap Prenzlau
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 19/2014 zur Kenntnis.

TOP 14.4 Anfrage Stadtverordneter Brämer Reg.-Nr.: 20/ 2014 – Ausbau der Bundesstraße B 198 – Ortsdurchfahrt Prenzlau und der Mauerstraße
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 20/2014 zur Kenntnis.

TOP 14.5 Anfrage CDU-Fraktion Reg.-Nr.: 21/ 2014 – Wirtschaftsentwicklung
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 21/2014 zur Kenntnis.

TOP 14.6 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 23/ 2014 – Martin Luther Denkmal
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 23/2014 zur Kenntnis.

TOP 14.7 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau Reg.-Nr.: 24/ 2014 – Spielplätze
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 24/2015 zur Kenntnis.

Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des Ausschusses, ob der Standardtagesordnungspunkt „Laufende Baumaßnahmen“ wieder in die Tagesordnung aufgenommen werden sollte.
Die Mitglieder stimmen dem Vorschlag einstimmig zu.

Weitere Anfragen:
Herr M. Suhr fragt nach dem Stand Umbau des Anstaus Magnushof.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Beseitigung des Unkrautes auf dem Weg zwischen Anstau und Bahnübergang erfolgt ist. Der Anstau direkt ist eine Aufgabe des Landesumweltamtes. Der Radweg soll eine Bitumenschicht erhalten. Diese Maßnahme ist immer noch aktuell. Derzeit läuft die Prüfung, ob ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist.

TOP 15. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.30 Uhr.

Downloads

Niederschrift WSO-A vom 26.08.2014 (öffentlich) (30.4 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift WSO-A vom 26.08.2014 (öffentlich) (31.6 KB)

Anlage 2 zur Niederschrift WSO-A vom 26.08.2014 (öffentlich) (216.0 KB)

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