Anlage zur DS 76/2014 (4.2 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B und des Gewerbesteuerhebesatzes" gemäß Anlage.
Anlagen:
Satzung zur Aufhebung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B und des Gewerbesteuerhebesatzes
Die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B und des Gewerbesteuersatzes für das Haushaltsjahr 2013 erfolgte nicht über die Haushaltssatzung 2013, sondern über eine separate Satzung zur Erhebung der Realsteuerhebesätze.
Durch die zeitliche Verzögerung des Haushaltsplanentwurfes 2013 musste für das Haushaltsjahr 2013 eine separate Hebesatzung erlassen werden, um die Hebesatzveränderung zu sichern. In dieser Satzung erfolgte keine Befristung bis zum 31.12.2013. Daher ist diese Satzung von der Stadtverordnetenversammlung aufzuheben.
Die beschlossene Haushaltssatzung 2014 und die darin festgelegten Hebesätze für die Realsteuern sind nicht betroffen.
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