Anlage 1 zur DS 66-2014 (31.6 KB)
Anlage 2 zur DS 66-2014 (48.1 KB)
Anlage 3 zur DS 66-2014 (5.3 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „5. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung)“ gemäß Anlage 1.
Anlagen:
1. 5. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung)
2. Vergleich 4. Sondernutzungssatzung und 5. Sondernutzungssatzung
3. Vergleich Sondernutzungsgebühren für Straßencafés
In Anbetracht der Änderung der Sondernutzungssatzung im Jahr 2010 wurden für die Friedrichstraße zulässige Sondernutzungen festgeschrieben, um die attraktive Einkaufszone mit hoher Aufenthaltsqualität zu erhalten. Nach Fertigstellung des Marktberges ist auch in diesem Bereich eine Regelung vorgesehen.
Durch die Änderung des § 5 a der Sondernutzungssatzung soll zukünftig auf dem Marktberg die Einrichtung von Straßencafés in Verbindung mit ortsansässigen gastronomischen Einrichtungen ermöglicht werden.
Im Hauptausschuss am 08.09.2014 hat sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder dafür ausgesprochen, dass im Bereich der Friedrichstraße und des Marktberges keine weiteren Standorte für Informationsstände vorgehalten werden. Deshalb ist im Entwurfstext diese Regelung als weitere Diskussionsgrundlage auch so aufgenommen worden. Weiterhin ist es vorgesehen, die Plakatierungen im Stadtgebiet Prenzlau einheitlich zu regeln. Insbesondere sollen Auflagen zur Anbringung von Plakaten in der Satzung verankert werden.
Zusätzlich wird in § 9 Absatz 2 der Sondernutzungssatzung die Gebührenfreiheit für Plakatierungen und Informationsstände aus Anlass von Wahlen festgelegt. Dies wurde bereits in der Vergangenheit so praktiziert, war aber nicht in der Satzung festgeschrieben.
Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen zur Verteilung von Handzetteln bzw. Flyern im Stadtgebiet Prenzlau soll § 4 der Sondernutzungssatzung (Erlaubnisfreie Sondernutzungen) um diesen Punkt erweitert werden.
Bei einem Vergleich der Sondernutzungssatzungen anderer Städte wurde festgestellt, dass insbesondere die Gebühren für Straßencafés deutlich unter denen der Städte Templin, Schwedt/Oder und Angermünde liegen. Diesbezüglich ist eine Anpassung von 0,50 € auf 1,00 € vorgesehen. Die Anlage 3 zeigt, dass die Gebühren dennoch deutlich unter denen der vorgenannten Städte liegen.
Ordnungsamt