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Beschlussvorlage 74/2014
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses

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Drucksache 74/2014 (12.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung im Hauptausschuss am 08.09.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Zur/Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird gewählt:
__________________________

Begründung

Das Verfahren zur Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden regelt § 40 (2) BbgKVerf. Demnach ist im ersten Wahlgang gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses erhält.

Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) statt. Bei Stimmengleichheit nach einer Stichwahl entscheidet das Los.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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