Abschließende Beschlussfassung im Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung am 28.08.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Zum Vertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung wird gewählt:
Gemäß § 43 (5) S. 8 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kann der Ausschuss aus der Mitte seiner Mitglieder Stellvertreter wählen.
Wahlvorschläge:
a)
b)
c)
Hauptamt