Abschließende Beschlussfassung im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am 27.08.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Zum Vertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales wird
gewählt:
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Gemäß § 43 (5) S. 8 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kann der Ausschuss aus der Mitte seiner Mitglieder Stellvertreter wählen.
Wahlvorschläge:
a)
b)
c)
Hauptamt