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Beschlussvorlage 59/2014
Weitere/r Vertreter der Stadt Prenzlau im Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverband

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Drucksache 59/2014 (15.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

1. Die Stadt Prenzlau entsendet einen weiteren Vertreter der Stadt Prenzlau in die Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (NUWA).

2. Als weiterer Vertreter und deren Stellvertreter werden folgende Personen bestellt:
Vertreter                                 Stellvertreter
Herr Dr. Andreas Heinrich            Frau Kerstin Oyczysk

3. Die Entsendung gilt zunächst bis zum 31.12.2015.

Begründung

Die amtsfreie Stadt Prenzlau ist über ihre Ortsteile Blindow, Dauer, Dedelow, Güstow, Klinkow und Schönwerder Mitglied im Zweckverband.

Gemäß § 15 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) i.V.m. § 4 der Verbandssatzung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes werden amtsfreie Gemeinden durch ihren Bürgermeister in der Verbandsversammlung vertreten. Dessen Stellvertreter ist gemäß § 56 Abs. 2 BbgKVerf der Erste Beigeordnete der Stadt Prenzlau.
Weitere Vertreter und deren Stellvertreter können gem. § 15 Abs. 4 Satz 1 GKG Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder Dienstkräfte der Stadt Prenzlau sein.

Die Anzahl der weiteren Vertreter und die Anzahl der Stimmen in der Verbandsversammlung werden gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 Verbandssatzung auf der Grundlage der Einwohnerzahlen in diesen Ortsteilen per 01.07.2013 ermittelt. Die so ermittelte Einwohnerzahl beträgt 1.982 Einwohner. Die Stadt Prenzlau hat damit gem. § 4 Abs. 2 Verbandssatzung 4 Stimmen und könnte zwei weitere Vertreter gem. § 4 Abs. 1 Verbandssatzung entsenden.

Sind mehrere Vertreter und Stellvertreter zu entsenden, so werden diese nach § 15 Abs. 4 Satz 2 GKG nach den Vorschriften des BbgKVerf über die Ausschüsse bestellt. Die Bestellung müsste danach nach § 43 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 2 und 3 BbgKVerf erfolgen, soweit nicht die Stadtverordnetenversammlung einstimmig ein anderes Verfahren beschließt.

Nach diesen bestehenden Regelungen würde je ein Vorschlagsrecht den Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE. Prenzlau und der Bürgerfraktion zustehen.

Bisher war neben dem Bürgermeister der Zweite Beigeordnete, Herr Dr. Heinrich, als weiterer Vertreter und die Amtsleiterin des Hoch- und Tiefbauamtes, Frau Oyczysk, als dessen Stellvertreterin bestellt. Dr. Heinrich arbeitete seit 2006 im Vorstand der NUWA mit.

Seitens des Bürgermeisters wird vorgeschlagen, diese Verfahrensweise beizubehalten und lediglich einen weiteren Vertreter sowie dessen Stellvertreter für die Verbandsversammlung aus den Reihen der Dienstkräfte der Stadt Prenzlau zu bestellen. Das Nichtausschöpfen der Zahl der weiteren Vertreter ist auch als positives Signal in Richtung Umlandgemeinden zu verstehen, dass die Stadt Prenzlau den NUWA nicht dominieren möchte.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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