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Beschlussvorlage 58/2014
Außerplanmäßige Aufwendung: Zuführung zur Rückstellung für Gewerbesteuererstattungen aus Vorjahren

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Drucksache 58/2014 (14.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 eine außerplanmäßige Aufwendung für das Produktkonto 61100.5494120 - Zuführung zur Rückstellung für Gewerbesteuererstattungen aus Vorjahren - in Höhe von 371.165,10 €. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus dem Produktkonto 11102.5152000 - Inanspruchnahme von Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger.

Begründung

Gemäß § 77 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i. V. m. § 48 (1) Nr. 9 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) hat die Gemeinde in erforderlicher Höhe Rückstellungen zu bilden u. a. für sonstige Verpflichtungen, die vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich begründet wurden.

Im Zeitraum 01.01. - 31.05.2014 wurden aufgrund von Grundlagenbescheiden der Finanzämter Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 371.165,10 € zur Auszahlung angeordnet, die das ordentliche Ergebnis des laufenden Haushaltsjahres belasten.

Durch die Zuführung zur Rückstellung für Gewerbesteuererstattungen aus Vorjahren im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 verschlechtert sich das Jahresergebnis 2013 entsprechend, das Ergebnis 2014 kann jedoch durch die Inanspruchnahme dieser Rückstellung in diesem Bereich neutral gestaltet werden.

Das voraussichtlich positive Jahresergebnis 2013 lässt die Bildung dieser Rückstellung in der vorgesehenen Höhe zu.

Die Finanzrechnung bleibt von den Buchungsvorgängen unberührt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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