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Beschlussvorlage 57/2014
Wahlprüfungsentscheidung: Wahl zur Stadtverordnetenversammlung

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Drucksache 57/2014 (14.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau trifft folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

Begründung

Gemäß § 55 des Brandenburgischen Kommunalgesetzes (BbgKWahlG) können spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter erhoben werden.

Die Wahlprüfung obliegt nach § 56 BbgKWahlG der neugewählten Stadtverordnetenversammlung. Sie entscheidet über die Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen. Sie verhandelt und beschließt hierüber in öffentlicher Sitzung.

Das Wahlergebnis zur Stadtverordnetenversammlung wurde am 28.05.2014 im Amtsblatt der Stadt Prenzlau bekannt gemacht. Die Frist für das Einlegen von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl ist am 11.06.2014 abgelaufen. Es wurden keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung erhoben. Die möglichen Entscheidungen sind in § 57 Abs. 1 BbgKWahlG vorgegeben. Da keine Einsprüche vorliegen, ist die in in § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG vorgegebene Entscheidungsvariante maßgeblich:

„Einwendungen gegen die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig“.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Bauverwaltung

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