Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2014.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Entsprechend Punkt 3.2 der Richtlinie "Verfahrensweise zur Wahrnehmung des Petitionsrechtes“ gem. § 16 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird der Stadtverordnetenversammlung nachfolgender Überblick über die in der 5. Wahlperiode eingegangenen Petitionen zur Kenntnis gegeben:
1. Gegenstand der Petition: Erhalt des Kreiskrankenhauses Prenzlau einschließlich Geburtshilfe, Frauen- und Kinderheilkunde
eingereicht am: 04.04.2011
durch: Initiativgruppe Kreiskrankenhaus
Bearbeitungsergebnis: Stellungnahme der Stadtverordnetenversammlung durch den Vorsitzenden, SVV nicht für die genannten Forderungen zuständig
Bescheid erteilt am: 16.06.2011
2. Gegenstand der Petition: Verkehrsbelastung „An der Schnelle“
eingereicht am: 10.10.2011
durch: Bürgerinitiative der Anwohner „An der Schnelle“
Bearbeitungsergebnis: Schreiben des Bürgermeisters, Forderungen nicht durchsetzbar
Bescheid erteilt am: 20.10.2011
Einberufung einer Einwohnerversammlung durch Bürgerinitiative
3. Gegenstand der Petition: Brücke über die Ucker
eingereicht am: 12.04.2012
durch: Herrn Otto Mesecke, OT Blindow, Landstraße 29, 17291 Prenzlau
Bearbeitungsergebnis:
Schreiben des Bürgermeisters, kurzfristige Lösung nicht umsetzbar Bescheid
erteilt am: 18.04.2012
Hauptamt