Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gem. § 97 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnbau GmbH Prenzlau:
Fraktion | Name |
SPD/FDP | Uwe Schmidt, Klemens Schmitz, Bianca Karstädt |
CDU | Dirk Derlat, Wilfried Wegner, Joachim Krüger |
DIE LINKE. Prenzlau | Rudolf Boderke, Mike Hildebrandt |
Bürgerfraktion | Ludger Melters, Jürgen Theil |
Wir Prenzlauer | Claudia Stabe |
Gemäß § 40 bzw. 41 BbgKVerf werden die Mitglieder des Aufsichtsrates aus der Mitte der Gemeindevertretung für die Dauer der Wahlperiode bestimmt.
Die Fraktionen haben hierfür das Vorschlagsrecht. Gemäß § 97 (2) BbgKVerf können auch sachkundige Dritte, die nicht Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sind, vorgeschlagen und berufen werden.
Die Sitzverteilung erfolgt analog der Ausschussbesetzung in den Ausschüssen nach § 41 (2) BbgKVerf.
Hauptamt