Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gem. § 97 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Prenzlau GmbH:
Fraktion | Name |
SPD/FDP | Michael Steffen, Jörg Brämer, Olaf Himmel |
CDU | Andreas Meyer, Marko Tank, Sebastian Fuhrmann |
DIE LINKE. Prenzlau | Jens Schröder, Steffi Toll |
Bürgerfraktion | Detlef Brieske, Dr. Helaman Krause |
Wir Prenzlauer | Sven Kirchner |
Gemäß § 40 bzw. 41 BbgKVerf werden die Mitglieder des Aufsichtsrates aus der Mitte der Gemeindevertretung für die Dauer der Wahlperiode bestimmt.
Die Fraktionen haben hierfür das Vorschlagsrecht. Gemäß § 97 (2) BbgKVerf können auch sachkundige Dritte, die nicht Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sind, vorgeschlagen und berufen werden.
Die Sitzverteilung erfolgt analog der Ausschussbesetzung in den Ausschüssen nach § 41 (2) BbgKVerf.
Hauptamt