Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2014.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Der Zugriff auf die Ausschussvorsitze ergibt sich aus § 43 (5) BbgKVerf nach dem d'Hondt-Verfahren.
Die Fraktion mit der höchsten Sitzanzahl hat den Erstzugriff. Bei gleicher Sitzanzahl können sich die betroffenen Fraktionen über den Erstzugriff einigen oder einen Losentscheid herbeiführen.
Nach der aktuellen Fraktionsstärke würden den Fraktionen SPD, CDU und DIE LINKE.Prenzlau je ein Ausschussvorsitz zustehen.
Die Fraktionen benennen ihren Ausschussvorsitzenden wie folgt:
Ausschuss Fraktion Vorsitzender
Ausschuss für Finanzen und
Rechnungsprüfung
Ausschuss für Wirtschaft,
Stadt- und Ortsteilentwicklung
Ausschuss für Bildung, Kultur
und Soziales
Die Stellvertreter für die Vorsitzenden werden in der jeweiligen ersten Sitzung aus der Mitte der Mitglieder gewählt.
Hauptamt