Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2014 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung bestellt die Mitglieder des Hauptausschusses und ihre Vertreter nach § 41 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) für die Dauer der Wahlperiode.
Fraktion | Mitglied | Vertreter | |
SPD/FDP | Uwe Schmidt | Uwe Schmidt | die Vertreter vertreten sich untereinander |
Jörg Brämer | Bianca Karstädt | ||
Jürgen Hoppe | Bernd Rissmann | ||
CDU | Andreas Meyer | Manfred Suhr | die Vertreter vertreten sich untereinander |
Joachim Krüger | Dr. Robert Krause | ||
DIE LINKE.Prenzlau | Jörg Dittberner | alle Fraktionsmitglieder untereinander | |
Astrid Kaufmann | |||
Bürgerfraktion | Ludger Melters | Gisela Hahlweg | |
Wir Prenzlauer | Thomas Richter | Detlef Reichel |
Gemäß § 43 (2) haben die Fraktionen ein Vorschlagsrecht für die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter. Die Stadtverordnetenversammlung kann die namentliche Besetzung durch deklaratorischen Beschluss feststellen.
Somit bestimmt die Stadtverordnetenversammlung nach § 49 (2) BbgKVerf in ihrer ersten Sitzung aus ihrer Mitte die Mitglieder des Hauptausschusses und ihre Vertreter für die Dauer der Wahlperiode.
Die Sitzverteilung ergibt sich aus dem Beschluss zur Drucksache Nr.: 46/2014.
Hauptamt